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Veröffentlicht am 24. Januar 2013

Vollzug der Bier-, Spirituosen- und Tabaksteuer unter einem Dach

Bern, 24.1.2013 - Im Zuge der Totalrevision des Alkoholgesetzes ist geplant, die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zu integrieren. Dabei sollen der Vollzug der Spirituosen-, Bier- und Tabaksteuer sowie die Regulierung des Alkoholhandels künftig in einer einzigen Organisationseinheit zusammengefasst werden. Dieser Entscheid des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wird indessen erst nach Inkrafttreten der revidierten Alkoholgesetzgebung umgesetzt.