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Veröffentlicht am 21. März 2025

AHV-Beiträge: Der Bundesrat verabschiedet Verbesserungen für Geringverdienende und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben

Bern, 21.3.2025 - Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen und verbessert die Situation von Selbstständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit einstellen. Im Kultur- und Medienbereich, in dem kurze Arbeitseinsätze und geringfügige Löhne verbreitet sind, wird die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht aufgehoben. Das führt für diese Erwerbstätige zu einer besseren Vorsorge. Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugszinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft.