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Veröffentlicht am 12. Dezember 2024

Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der AHV und die AHV21 bleibt gültig

Bern, 12.12.2024 - Das Bundesgericht hat die Beschwerden betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2022 über die «Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» und die «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21)» abgewiesen. Der Bundesrat nimmt das Urteil zur Kenntnis. Er wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab und wird die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen.