Bundesrat genehmigt Neuberechnung des LSVA-Anteils für das Fürstentum Liechtenstein
Bern, 06.03.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2026 eine Änderung der Vereinbarung über die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für die Jahre 2026–2030 genehmigt. Damit sinkt der Anteil Liechtensteins an den Einnahmen aus der LSVA leicht.
Massgebend für den Verteilschlüssel sind die jeweiligen Bevölkerungszahlen, die Länge der Strassennetze, die Anzahl der schweren Motorfahrzeuge für den Sachentransport sowie das Gewichtsverhältnis Direktimport und -export. Aufgrund dieser massgebenden statistischen Zahlen sinkt der Anteil des Fürstentums Liechtenstein an den LSVA-Nettoeinnahmen von aktuell 0,693 Prozent (entsprach im Jahr 2025 Fr. 10.8 Mio.) auf 0,634 Prozent für die Jahre 2026–2030.
Zuständig für die Behandlung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem LSVA-Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist die «Gemischte Kommission LSVA». Sie hat den Verteilschlüssel für die kommenden fünf Jahre festgelegt. Der neuberechnete LSVA-Anteil muss anschliessend von beiden Ländern genehmigt werden.
Das Fürstentum Liechtenstein bildet zusammen mit der Schweiz eine Zollunion. Es hat die LSVA nach erfolgreicher Volksabstimmung zeitgleich mit der Schweiz 2001 eingeführt.