Befristete Fortführung des Mehrwertsteuersondersatzes für Hotellerie: Vernehmlassungseröffnung
Bern, 13.08.2025 — Der Mehrwertsteuersondersatz von 3,8 Prozent für die Hotellerie und Parahotellerie soll weitere acht Jahre fortgeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. August 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. Damit setzt er eine vom Parlament überwiesene Motion um.
Die Vorlage setzt die Motion 24.3635 «Planungssicherheit für den Tourismus» um. Diese Motion fordert, den bis Ende 2027 befristeten Mehrwertsteuersondersatz von derzeit 3,8 Prozent (statt des Normalsatzes von 8,1 Prozent) für Beherbergungen fortzuführen.
Der Bundesrat schlägt vor, die Geltungsdauer des Sondersatzes für weitere acht Jahre bis zum Ablauf der geltenden Finanzordnung Ende 2035 zu verlängern. Damit kann künftig im Rahmen der neuen Finanzordnung diskutiert werden, ob der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen beibehalten werden soll.
Der Bundesrat hat die Motion zuvor zur Ablehnung empfohlen, da sich der Tourismussektor heute in einer deutlich besseren wirtschaftlichen Lage befindet als zum Zeitpunkt der Einführung des Sondersatzes im Jahr 1996. Eine Fortführung des Sondersatzes senkt die Einnahmen des Bundes gegenüber dem geltenden Finanzplan ab 2028 um jährlich geschätzt rund 300 Millionen Franken. Diese müssen aufgrund der Schuldenbremse an anderer Stelle kompensiert werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. November 2025.
Anhang
Entwurf der Änderungen zum MWST-Gesetz (Mehrwertsteuersondersatz für Beherbergungen)
Erläuternder Bericht (Mehrwertsteuersondersatz für Beherbergungen)
Orientierungsschreiben an die Kantone (Mehrwertsteuersondersatz für Beherbergungen)
Neue Fassung vom 14.08.2025
Orientierungsschreiben an die Organisationen (Mehrwertsteuersondersatz für Beherbergungen)
Neue Fassung vom 14.08.2025
Liste der Vernehmlassungsadressaten (Mehrwertsteuersondersatz für Beherbergungen)