Kontrollen an den Grenzen werden situativ verstärkt
Bern, 19.12.2025 — An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat über die Umsetzung der beiden Motionen der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) zur «Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Grenze» entschieden. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird die Kontrollen an den Grenzen situativ und gezielt verstärken.
Die eidgenössischen Räte haben in der Frühjahrssession 2025 die beiden gleichlautenden Kommissionsmotionen «Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze» der SPK des Ständerates (25.3021) und der SPK des Nationalrates (25.3026) angenommen. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Kontrollen an den Grenzen der Schweiz kurz- und mittelfristig zu verstärken. Weiter muss er Massnahmen ergreifen, um Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, die kein Asylgesuch stellen, konsequent wegzuweisen und die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen.
Verstärkte Präsenz an den migrationsrelevanten Orten
Die Umsetzung der geforderten Massnahmen wird in einem ersten Schritt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen des BAZG und des bestehenden Zolldispositivs erfolgen. Hierfür werden weitere Zollfachleute mit den benötigten Zugriffsrechten auf die relevanten Fahndungs- und Informationssysteme ausgestattet. Mit dieser Massnahme kann das BAZG rund 300 zusätzliche Mitarbeitende für die Personenkontrolle einsetzen. Damit kann vorerst eine minimal verstärkte Präsenz und Überwachung an den migrationsrelevanten Orten sichergestellt werden. Der Schwerpunkt wird lagebedingt auf der Südgrenze liegen.
Um die intensivierten Kontrollen längerfristig aufrechterhalten und gleichzeitig seinen originären Auftrag weiterhin erfüllen zu können, wird das BAZG Möglichkeiten für eine Aufstockung des Personaletats prüfen. Der für die Schweiz wichtige grenzüberschreitende Personen- und Handelsverkehr soll trotz intensivierten Kontrollen an den Grenzen bestmöglich aufrechterhalten werden.
Intensiverer Austausch mit Partnerbehörden
Zur konsequenten Wegweisung von Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, die kein Asylgesuch stellen, sowie zur Eindämmung grenzüberschreitender Kriminalität koordiniert sich das BAZG auf nationaler Ebene stärker mit den grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet zuständigen Kantonen und Polizeikorps sowie den weiteren Partnerbehörden. Auf internationaler Ebene werden die bereits bestehenden gemischten Patrouillen sowie der Informationsaustausch mit den ausländischen Partnerbehörden der Nachbarstaaten weitergeführt und wo sinnvoll ausgebaut. Mittelfristig soll der Ausbau technischer Hilfsmittel zur elektronischen Überwachung der Grenzübergänge und des Grenzraums geprüft und umgesetzt werden.
Bundesrat revidiert Haltung von 2022
Zur Erfüllung der in den Motionen geforderten Massnahmen revidiert der Bundesrat seine Haltung zu einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom Mai 2022. Nach der Empfehlung sollte der Bundesrat sicherstellen, dass innerhalb des BAZG die Zahl der Personen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, Waffe und Uniform tragen und Zugang zu sensiblen Daten haben, vor dem Inkrafttreten der totalrevidierten Zollgesetzgebung nicht merklich erhöht werde (BBI 2022 2129). Seit der Berichterstattung durch die GPK-S und der Annahme der Empfehlung durch den Bundesrat hat sich die Ausgangslage aufgrund der politischen Forderungen zur Intensivierung von Kontrollen verändert. Deshalb hat der Bundesrat seine Haltung hinsichtlich der genannten Empfehlung revidiert und zur Kenntnis genommen, dass das BAZG im erforderlichen Umfang für die Erfüllung der Aufgaben des Grenzwachtkorps ab sofort auch die für Sicherheitsaufgaben ausgebildeten Zollfachleute einsetzt.