Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit acht weiteren Partnerstaaten
Bern, 13.08.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit acht weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2028 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. November 2025.
Die Stärkung der Integrität und Transparenz des Finanzplatzes sowie die Bekämpfung von illegalen Finanzflüssen sind Bestandteile der Finanzmarktpolitik des Bundesrates. Diese soll dafür sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz weiterhin zu den weltweit führenden, modernen und global tätigen Finanzplätzen gehört. Mit der Einführung des AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern bekennt sich die Schweiz zu den internationalen Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den AIA zusätzlich mit den folgenden acht Staaten zu vereinbaren: Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien. Der AIA mit den neuen Partnerstaaten wird erst in Kraft treten, wenn sie die Voraussetzungen des AIA-Standards erfüllen. Der Bundesrat wird zudem vor einem ersten Datenaustausch nochmals prüfen, ob die Voraussetzungen des AIA-Standards – insbesondere die Datensicherheit und die Vertraulichkeit – erfüllt sind.
Derzeit wird die Revision des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) vom Parlament beraten. Die Revision sieht unter anderem vor, die Zuständigkeit zur Bestimmung, welche Staaten in die Liste der AIA-Partnerstaaten aufzunehmen sind, an den Bundesrat zu delegieren. Sollte diese Neuregelung angenommen werden und am 1. Januar 2026 in Kraft treten, wäre die Einführung des AIA mit den oben genannten Partnerstaaten nicht mehr vom Parlament zu genehmigen, sondern würde direkt durch den Bundesrat entschieden werden. Damit wäre die vorliegende Vorlage hinfällig.
Der Bundesrat plant andernfalls, dem Parlament die Botschaft über die Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten im Herbst/Winter 2026 zu unterbreiten.
Beilagen
Bundesbeschluss (AIA Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien)
Erläuternder Bericht (AIA Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien)
Brief an die Kantone (AIA Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien)
Brief an die Organisationen (AIA Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien)
Adressatenliste (AIA Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien)