Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 12.12.2025 — Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, die Iran-Sanktionen dem Stand von vor dem Abschluss des Wiener Abkommens über das iranische Atomprogramm anzupassen. Dazu hat er die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran einer Totalrevision unterzogen. Die neue Verordnung tritt am 12. Dezember 2025 um 23.00 Uhr in Kraft.
Am 28. September 2025 sind die zuvor ausgesetzten UNO-Sicherheitsratsresolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008), 1929 (2010) und 2224 (2015) wieder in Kraft getreten. In Reaktion auf die Wiederinkraftsetzung der UNO-Sanktionen hat die Europäische Union (EU) am darauffolgenden Tag beschlossen, ihre suspendierten Sanktionen im Zusammenhang mit Irans proliferationsrelevanten Aktivitäten wieder zu aktivieren.
An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran einer Totalrevision zu unterziehen. Der Bundesrat setzt damit die UNO-Sicherheitsratsresolutionen um, passt die Iran-Sanktionen der Schweiz dem Stand von vor 2015 an und führt zusätzliche Massnahmen im Rohstoffbereich ein. Mit diesem Beschluss will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz als Umgehungsort für EU-Sanktionen genutzt wird. Gleichzeitig erhöht er damit die Rechtssicherheit für international tätige Schweizer Unternehmen. Bereits am 20. Oktober 2025 übernahm das WBF, gemäss seiner Kompetenz, die wieder in Kraft getretenen Listings des UNO-Sicherheitsrats.