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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Dezember 2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Bern, 05.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet. Mit der Vorlage will der Bundesrat den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken.

Wie sich in der Praxis gezeigt hat, führt das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das am 1. Januar 2024 mit dem Ziel der Verbesserung des Kundenschutzes in Kraft getreten ist, in unbeabsichtigter Weise zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rückversicherungsunternehmen.

Unter dem geltenden, revidierten VAG dürfen Versicherungsunternehmen nur mit ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese bei der Finanzmarktaufsicht FINMA registriert sind. Im Falle des häufig international ausgerichteten Rückversicherungsgeschäfts sind jedoch hochspezialisierte ausländische Vermittlerinnen und Vermittler nicht immer in der Schweiz registriert. Folglich meiden diese ausländischen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Schweizer Rückversicherer und Geschäfte mit Schweizer Rückversicherungskunden verlagern sich ins Ausland.

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen von der Registrierungsflicht und der Aufsicht durch die FINMA auszunehmen. Diese Ausnahme ist umso mehr angezeigt, als das Rückversicherungsgeschäft zwischen Versicherungsgesellschaften abgewickelt wird und der Kundenschutz von Endkunden nicht tangiert wird. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion 24.3208 «Vermeidung von Standortschäden. Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts zur Vermittlung von Rückversicherungen» um. Gleichzeitig sollen einzelne technische Aspekte im VAG angepasst werden.

In der Vernehmlassung, die von Mai bis September 2025 gedauert hat, wurde die Vorlage ausnahmslos begrüsst. Diverse eingegangene Empfehlungen für weitere Anpassungen des VAG werden indessen nicht umgesetzt.

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