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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Dezember 2025

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Bern, 05.12.2025 — An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Bundesrat Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).

Seit dem 1. Januar 2025 rechnen Online-Plattformen, anstelle der Anbietenden, die Mehrwertsteuer für die Waren ab, die über sie online bestellt werden. Im Rahmen der Vernehmlassung soll geprüft werden, ob diese Anknüpfung der Besteuerung bei der Plattform auch auf elektronische Dienstleistungen wie Apps, Games, Filme und Musik angewendet werden kann. Zur Durchsetzung soll die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Zugang zu den Online-Angeboten mit einer Netzsperre belegen können. Personentransporte oder die Vermietung von Unterkünften, die über Plattformen angeboten werden, erfasst die Regelung nicht.

Kombinationen von Leistungen, beispielsweise Hotelübernachtungen kombiniert mit Mahlzeiten und Skiabonnementen, sind insbesondere im Tourismus häufig. Sie können heute mehrwertsteuerlich einheitlich nach der überwiegenden Leistung, zum Beispiel der zum Sondersatz besteuerten Übernachtung, behandelt werden, sofern diese mindestens 70 Prozent der Leistungskombination ausmacht. Die Vorlage sieht vor, die Limite auf 55 Prozent zu senken. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da es sich um eine versteckte Mehrwertsteuervergünstigung handle.

Die Plattformbesteuerung für elektronische Dienstleistungen lässt grob geschätzt Mehreinnahmen im tiefen zweistelligen Millionenbereich erwarten. Die Änderungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen führen zu geschätzten Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe.

Nebst der Umsetzung dieser beiden parlamentarischen Vorstösse schlägt der Bundesrat noch weitere kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes vor. Unter anderem soll die nicht in Kraft gesetzte Möglichkeit, das Geschäftsjahr als Steuerperiode zu wählen, aufgehoben werden, da nur wenige Unternehmen davon Gebrauch machen könnten, es aber die Komplexität der Mehrwertsteuer weiter erhöhen würde. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. März 2026.

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