Zum 1. August: Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk
Bern, 24.07.2025 — Im Vorfeld des 1. August wird jeweils viel Feuerwerk in die Schweiz importiert. Dabei gelten verschiedene Einfuhrbestimmungen, die zu beachten sind. Zudem sind auch nicht alle Produkte erlaubt. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.