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MedienmitteilungVeröffentlicht am 24. Juli 2025

Zum 1. August: Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk

Bern, 24.07.2025 — Im Vorfeld des 1. August wird jeweils viel Feuerwerk in die Schweiz importiert. Dabei gelten verschiedene Einfuhrbestimmungen, die zu beachten sind. Zudem sind auch nicht alle Produkte erlaubt. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.