Brandkatastrophe von Crans-Montana: Schweiz und Italien besprechen Zusammenarbeit im Rahmen der Rechtshilfe
Bern, 19.02.2026 — Sowohl die Schweiz als auch Italien sind gesetzlich verpflichtet, die Brandkatastrophe von Crans-Montana strafrechtlich zu untersuchen. Dabei wollen sie am gleichen Strick ziehen und einander zu diesem Zweck gegenseitig Rechtshilfe leisten. Dies haben die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis und die Staatsanwaltschaft Rom am 19. Februar 2026 an einem Treffen in Bern festgehalten und ihre Zusammenarbeit unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeiten besprochen. Entsprechend ist es im Interesse beider Staaten, sich bei gewissen Rechtshilfemassnahmen eng abzustimmen.
Das Treffen hat in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und der beiderseitigen Achtung stattgefunden. Die beiden Staatswaltschaften haben gleich zu Beginn festgehalten, dass die Schweiz und Italien dasselbe Ziel verfolgen: die Brandkatastrophe in Crans-Montana lückenlos aufzuklären. Sie können dabei auf eine bestehende, gute Kooperation im Bereich der internationalen Rechtshilfe zurückgreifen.
Nun geht es darum, die Zusammenarbeit der beiden Staatsanwaltschaften zu definieren. Dazu hat am 19. Februar 2026 im Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern ein erstes Treffen stattgefunden. Geleitet wurden die beiden Delegationen durch die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis Beatrice Pilloud und den obersten Staatsanwalt von Rom Francesco Lo Voi. Das BJ hat in seiner Rolle als Zentralbehörde für die internationale Rechtshilfe das Treffen begleitet. Die Zuständigkeit für sämtliche Entscheide in der Schweiz liegt bei der verfahrensleitenden Behörde, der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis. Beweismittel wurden an diesem Treffen nicht ausgetauscht.
Weil von der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 auch italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betroffen sind, hat die italienische Justiz gestützt auf das italienische Strafgesetzbuch ein eigenes Strafverfahren eröffnet. Italien muss die Brandkatastrophe nach italienischem Recht untersuchen.
Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rom hat die in der Schweiz federführende Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis bereits am 30. Januar 2026 positiv beantwortet. Die Schweiz hat Italien bei voller Gegenseitigkeit ihre Unterstützung im Rahmen der Rechtshilfe somit zugesichert.
Verstärkte Zusammenarbeit gestützt auf das bereits bewilligte Rechtshilfeersuchen
Entsprechend ist es im Interesse beider Staaten, sich im Rahmen der internationalen Rechtshilfe eng abzustimmen und die Zusammenarbeit unter Wahrung der Rechte aller Betroffenen möglichst einfach zu gestalten. Namentlich haben sich die Parteien gegenseitig in Aussicht gestellt, eine verstärkte Zusammenarbeit einzurichten. Das bedeutet, dass die italienischen Ermittler ab sofort in regelmässigen Abständen bei den Rechtshilfehandlungen in der Schweiz anwesend sein dürfen; dies gilt bereits für die Auswertung des bisher erhobenen Beweismaterials. Diese Form der verstärkten Zusammenarbeit haben die Parteien heute gestützt auf das im Grundsatz bereits bewilligte Rechtshilfeersuchen aus Italien beschlossen.
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Rechtshilfe ändert an den Zuständigkeiten und an der Verfahrenshoheit der Strafverfahren in den jeweiligen Ländern nichts. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat auf Schweizer Territorium weiterhin die Verfahrensleitung inne. Namentlich wird sie entscheiden, welche Beweise erhoben werden und ob italienische Ermittler bei einer Beweiserhebung anwesend sind. Dieselbe Verantwortung obliegt auf italienischem Territorium der Staatsanwaltschaft Rom.