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MedienmitteilungVeröffentlicht am 23. Mai 2025

Variable Vergütungen bei der Credit Suisse: Der Bund geht vor das Bundesgericht

Bern, 23.05.2025 — Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) anfechten, das die Kürzung bzw. Streichung der variablen Vergütungen von ehemaligen Kadermitgliedern der Credit Suisse als rechtswidrig erachtet. Das EFD hat beschlossen, eine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen, welches endgültig über den Fall entscheiden wird.

Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte das EFD gestützt auf das Bankengesetz Massnahmen im Bereich der Vergütungen anzuordnen. In diesem Zusammenhang hat es die Credit Suisse angewiesen, die variablen Vergütungen an einen Teil der obersten Führungsebenen zu kürzen und in einigen Fällen sogar zu streichen.

Nun hat das BVGer in einem kürzlich ergangenen Urteil die Beschwerde mehrerer Kadermitglieder gutgeheissen und die vom EFD angeordnete definitive Kürzung bzw. Streichung der variablen Vergütungen als rechtswidrig erachtet und aufgehoben.

Das EFD hat beschlossen, das Urteil des BVGers anzufechten und den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen, das in letzter Instanz entscheiden wird. Das EFD ist der Ansicht, dass das BVGer bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt hat, namentlich indem es die für den Gesetzgeber nicht voraussehbaren ausserordentlichen Umstände der Übernahme der Credit Suisse nicht berücksichtigt hat.