Nachhaltige öffentliche Beschaffung
Der Bund beschafft nachhaltig. Damit schont er Ressourcen, belastet die Umwelt weniger und gibt weniger aus für Energie und Rohstoffe. Zudem fördert er die Innovation.
Das Wichtigste in Kürze
Nachhaltig beschaffen bedeutet, die öffentlichen Mittel sowohl wirtschaftlich als auch sozial verantwortungsvoll und ökologisch einzusetzen. Um die nachhaltige öffentliche Beschaffung zu fördern und zu verwirklichen, erlässt die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB Leitsätze für alle föderalen Ebenen.
Die BKB erstellt Leitsätze für die nachhaltige öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen. Diese Leitsätze dienen als Grundlage zur Erarbeitung von Hilfsmitteln und Unterlagen für die nachhaltige Beschaffung auf allen föderalen Ebenen.
Nachhaltiges Beschaffen fördert die Herstellung und den Konsum von Gütern, Dienstleistungen und Bauwerken, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Konsumentinnen und Konsumenten können durch die Nachfrage solcher Produkte einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Der Bund selbst will bei seinem Konsumverhalten eine Vorbildfunktion einnehmen, indem er Güter und Dienstleistungen beschafft sowie Bauwerke realisiert, die wirtschaftlich, umweltschonend und gesundheitsverträglich sind und sozial verantwortungsvoll produziert werden. Dabei ist das international verankerte Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern) zu respektieren.
Die nachhaltige öffentliche Beschaffung ist zugleich ein bedeutendes Element für die Verwirklichung der im Rahmen der Agenda 2030 vereinbarten Sustainable Development Goals (SDGs). Ziel 12 der SDG betrifft das Sicherstellen der verantwortungsvollen Konsum- und Produktionsmuster. Ein Fokus liegt dabei auf der Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.
Nachhaltige Beschaffung
Dossiers der zuständigen Stellen
Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB)
Weitere Informationen
Medienmitteilungen zum Thema
Publikationshinweis
Schlussbericht Unterbringungskonzept 2024 (UK 2024)
Bericht zum Beschaffungscontrolling der Bundesverwaltung: 7,82 Milliarden Franken Zahlungen im Jahr 2024
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 den Bericht über das Beschaffungscontrolling für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen. Dieser weist für die zentrale Bundesverwaltung Zahlungen im Umfang von 7,82 Milliarden Franken für Beschaffungen von Waren sowie Bau- und Dienstleistungen aus.
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
3003 Bern