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Interviews, Videos & GastartikelVeröffentlicht am 24. Januar 2026

«UBS hat schon jetzt genug Eigenkapital»

Finanz und Wirtschaft (Lea Fäh, Valentin Ade) - Die Finanzministerin verteidigt im Gespräch mit FuW schärfere Kapitalregeln für UBS und tritt der Kritik der Grossbank entgegen. Auch äussert sie sich zu den Verhandlungen mit den USA und zur Einladung in Trumps Friedensrat.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter geht im Kapitalstreit auf Konfrontationskurs mit UBS. Die Grossbank «suggeriere eine Benachteiligung im internationalen Wettbewerb», was einem tatsächlichen Vergleich nicht standhalte, sagt die Finanzministerin im FuW-Interview am World Economic Forum in Davos. Angesichts der unberechenbaren US-Politik unter Donald Trump und seiner Forderungen etwa zu Grönland und dem Gaza-Friedensrat mahnt sie jedoch zur Gelassenheit und warnt davor, den Stellenwert neuer Deals «überzubewerten».

Frau Keller-Sutter, wie laufen die Verhandlungen mit den US-Behörden über ein neues Handelsabkommen?

Der Bundesrat hat noch vor den Weihnachtsferien das Verhandlungsmandat verabschiedet. Die Verhandlungen, die immer in der Zuständigkeit des Wirtschaftsdepartements lagen und noch liegen, haben aber noch nicht begonnen.

US-Präsident Donald Trump will Grönland in US-Besitz bringen und ist diese Woche ans World Economic Forum in Davos mit einer erneuten Zolldrohung gegen europäische Verbündete gereist. Er hat sie zwar zurückgezogen. Aber angesichts dessen stellt sich doch die Frage: Was sind Deals und Abkommen mit dieser US-Regierung überhaupt wert?

Den Stellenwert solcher Abkommen sollte man nicht überbewerten. Immerhin haben sich die Amerikaner bis jetzt an die gemeinsame Absichtserklärung gehalten und die Zusatzzölle auf 15% gesenkt.

Spätestens Ende März soll das Abkommen stehen. Das lässt kein grosses Paket erahnen. Bleibt es also bei den Punkten in der letztjährigen Absichtserklärung? Oder müssen wir z.B. mit der Übernahme von US-Sanktionsregimes, Regulierungen, weiteren Käufen von Rüstungsgütern, Öl, Gas oder Zusagen punkto China oder gar Grönland rechnen?

Während Verhandlungen können beide Seiten natürlich immer zusätzliche Punkte auf den Tisch bringen. Das ist nicht unüblich. Aber der Bundesrat hat die Leitplanken mit dem Mandat gesetzt, das von der Aussenpolitischen Kommission abgesegnet wurde. Sprich: Wir können nicht massgeblich davon abweichen.

Vor einem Beitritt zu Trumps Friedensrat dürften sich einige rechtliche und politische Hürden zeigen.
Karin Keller-Sutter, Bundesrätin

Sie haben Trump und Ihren US-Amtskollegen Scott Bessent sowie Aussenminister Marco Rubio, Handelsminister Howard Lutnick und den Handelsbeauftragten Jamieson Greer am Wef getroffen. Was wurde besprochen?

Wir sind nicht in Details gegangen. Es war ein Begrüssungstreffen. Ich werde vermutlich bei einem späteren Treffen in Washington an der Frühlingstagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank wieder Gelegenheit haben, mit Scott Bessent zu sprechen.

Es ging also auch nicht um die Einladung Trumps an die Schweiz für den Beitritt zu seinem Friedensrat, wo auch Wladimir Putin Einzug halten soll? Wie steht der Bundesrat dazu?

Der Bundesrat konnte das noch nicht beraten. Das Aussendepartement ist daran, den Vorschlag zu analysieren. Es dürften sich dabei aber einige rechtliche und politische Hürden zeigen.

Die Schweizer Steuerzahler sollen nicht für die US-Expansion von UBS haften.
Karin Keller-Sutter, Bundesrätin

Ihre geplanten Eigenkapitalregeln für UBS haben grossen Widerstand im Parlament und in der Branche offenbart. Halten Sie trotz dieser Front daran fest?

Es gibt keine Front gegen diese Massnahme. Lediglich die SVP lehnt den Regulierungsentwurf explizit ab, während die SP sowie die Mitte und die FDP die Stossrichtung grundsätzlich begrüssen. Der Bundesrat hat einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt und auf Maximalforderungen verzichtet. Wir schliessen gezielt eine Regulierungslücke bei der Eigenkapitalunterlegung von Auslandtöchtern. Angesichts deutlich schärferer Forderungen aus dem Parlament bleibt dieser gezielte Ansatz eine gute Grundlage für die weitere Beratung im Bundesrat.

Müsste UBS angesichts schärferer Forderungen aus dem Parlament denn weit mehr Eigenkapital aufbauen, als Sie verlangen?

Der Nationalrat hatte nach dem Fall von CS verlangt, dass global systemrelevante Banken wie UBS in der Schweiz über eine ungewichtete Eigenkapitalquote von 15% verfügen müssen. Der Vorschlag des Bundesrats führt hingegen zu einer ungewichteten harten Eigenkapitalquote von lediglich rund 5%. Die Höhe des Kapitals ist aber kein Selbstzweck. Es geht um die Behebung eines Fehlers in der bisherigen Regulierung. Die Schweiz ist im internationalen Vergleich ein Sonderfall, da das Auslandgeschäft von UBS deutlich grösser ist als ihr Heimmarkt. Bisher finanziert die Schweiz faktisch das Wachstum von UBS im US-Geschäft indirekt mit: Verluste bei Auslandtöchtern können das Stammhaus direkt schwächen. Die Risiken landen damit in der Schweiz. Das darf nicht sein. Die Schweizer Steuerzahler sollen nicht für die US-Expansion von UBS haften.

Reicht Ihr Vorschlag aus, um die Steuerzahler wirklich zu schützen?

Absolute Sicherheit gibt es nie, doch der Bundesrat geht gezielt die bei Credit Suisse offenbarte Schwachstelle der schuldenfinanzierten Auslandtöchter an. Sie müssen künftig voll mit Eigenkapital unterlegt sein, damit ein Problem bei den Töchtern nicht das Stammhaus und damit das Geschäft in der Schweiz gefährdet. Der Ansatz des Bundesrats ist verhältnismässig und verzichtet bewusst auf pauschale Erhöhungen wie etwa die von links geforderte Erhöhung der Leverage Ratio.

Ist die Belastung durch die neue Regulierung für UBS tragbar?

Bankanalysten teilen unsere Einschätzung, dass der Vorschlag des Bundesrats keineswegs extrem ist. Gemäss Nationalbank würden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regeln das Kapitalerfordernis im Stammhaus zwar um rund 26 Mrd. $ erhöhen. Die SNB weist aber auch darauf hin, dass UBS schon jetzt über genug Eigenkapital verfügt. Bei Berücksichtigung aller Reserven würde UBS im Stammhaus die künftigen Anforderungen mit sämtlichen vom Bundesrat geplanten Massnahmen bereits heute erfüllen. Sie weist im Stammhaus einen deutlichen Überschuss von rund 10 Mrd. $ sowie eine erhebliche Ausschüttungsreserve von über 14 Mrd. $ aus. Rechnet man das von der Bank geplante zurückzuführende Kapital aus dem Ausland hinzu, erhöht sich der Überschuss von rund 10 auf 13 Mrd. $.

UBS muss also gar kein neues Kapital aufbauen?

Natürlich wird UBS zusätzliches Kapital einbehalten müssen, um ihre internen Puffer zu wahren, aber das Volumen ist weit weniger dramatisch als von ihr dargestellt. Der Bundesrat schlägt zudem Übergangsfristen vor, die einen schrittweisen Aufbau ermöglichen. Dieser moderate Weg stellt sicher, dass die Bank weiterhin eine Dividende ausschütten kann, während gleichzeitig die Sicherheit für den Finanzplatz erhöht wird.

Die Bank rechnet vor, dass die Belastung massiv höher ausfällt als vom Bund dargestellt. Wie erklären Sie sich die Differenz?

UBS rechnet sämtliche Puffer und die aufgrund der Übernahme von CS vom heutigen Gesetz vorgeschriebene Erhöhung der Eigenkapitalanforderung, also die progressive Komponente, ein, um die Belastung möglichst hoch erscheinen zu lassen. Sie vergleicht dies dann mit den Minimalvorgaben anderer internationaler Banken, um eine Benachteiligung zu suggerieren. Die Behauptung einer massiven Benachteiligung im internationalen Wettbewerb durch unsere Regeln hält einem Vergleich der tatsächlichen regulatorischen Mindestvorgaben schlicht nicht stand.

Kritiker warnen vor einem Alleingang der Schweiz, der UBS im globalen Wettbewerb schwächen könnte. Riskieren Sie hier nicht zu viel?

Der Bundesrat handelt nicht aus regulatorischem Übermut, sondern er korrigiert eine Regulierungslücke, die spezifisch unser Land betrifft. Während Grossbanken in den USA oder Grossbritannien auf einen riesigen Heimmarkt zählen können, muss die Schweiz als viel kleinere Volkswirtschaft das viel grössere Auslandrisiko von UBS absichern. Ein stabiler Finanzplatz ist der grösste Wettbewerbsvorteil, den wir der Bank und dem Standort langfristig bieten können. Der Vorschlag des Bundesrats ist moderat genug, um UBS nicht zu behindern, aber substanziell genug, um das Risiko für den Staat zu senken.

Haben Sie angesichts der Kritik kein Verständnis für die Sorge, dass die Bank im internationalen Wettbewerb unter die Räder kommt?

Die Kritik ist in dieser Form nicht schlüssig, da eine hohe Eigenkapitalquote die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere in der globalen Vermögensverwaltung – dem erklärten Kerngeschäft von UBS – durch Sicherheit und Stabilität eher stärkt. Zwar könnte das Wachstum im riskanten US-Investment-Banking teurer werden, doch Risiko soll eben auch einen Preis haben.

Geht die Schweiz mit diesen Regeln nicht weit über internationale Standards hinaus?

Der Bundesrat schliesst eine Lücke, die man sich in der Schweiz zu lange geleistet hat und die sich schon 2008 bei UBS und dann 2023 bei Credit Suisse gezeigt hat. Andere Finanzplätze wie Grossbritannien verlangen von ihren Grossbanken grundsätzlich längst eine 100%ige Unterlegung der Auslandtöchter. Angesichts einer Bankbilanz, die doppelt so gross ist wie unser gesamtes Bruttoinlandprodukt, wäre jede Krise ein extremer Stresstest für unser Land. Der Staat muss daher jetzt vorsorgen, um den potenziellen Schaden für die Volkswirtschaft und die Realwirtschaft wirksam zu begrenzen. Die Bevölkerung ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr bereit, für die Risiken einer global tätigen Bank geradezustehen.

Was halten Sie vom Vorschlag aus dem Parlament, die Unterlegung der Auslandtöchter mit einer 50%igen Anrechnung von AT1-Kapital flexibler zu gestalten?

Dieser Vorschlag löst das Problem nicht und würde die heutige Situation praktisch nicht verbessern. In einer frühen Krisenphase ist ausschliesslich hartes Kernkapital entscheidend, da die Umwandlung an definierte Bedingungen gebunden wäre, die dann noch nicht auslösen. Setzt man die Bedingungen für AT1 hingegen so an, dass eine Wandlung auch in einer frühen Phase möglich wäre, so würden Investoren entsprechend auch höhere Zinsen verlangen. Diese Instrumente würden der Bank damit auch finanziell kaum mehr einen Vorteil gegenüber hartem Eigenkapital bieten. Man hätte also ein unsicheres Instrument, das die Bank am Ende ähnlich teuer zu stehen käme wie stabiles, hartes Kernkapital und das, wenn man es benutzt, die Märkte erst recht verunsichern würde.

Dann sind Sie auf Linie mit der internationalen Kritik an diesen Instrumenten?

Unter Fachleuten gelten AT1-Anleihen nicht als die richtige Medizin, weshalb die Europäische Zentralbank sogar die Abschaffung diskutiert. Länder wie Australien haben die Abschaffung bereits beschlossen.

Das Bundesgericht wird demnächst über die abgeschriebenen CS-AT1-Anleihen urteilen. Könnte am Ende der Steuerzahler der Dumme sein und die Anleihengläubiger entschädigen müssen?

Das ist ein laufendes Verfahren, das ich nicht kommentieren kann. Zudem ist der Bund in diesem Verfahren nicht Partei, sondern die Finma und UBS.

Schon früher wurde bei jeder strengeren Regulierung mit dem Wegzug in andere Finanzzentren gedroht.
Karin Keller-Sutter, Bundesrätin

Gegen die künftige Regulierung könnte das Referendum ergriffen werden. Denken Sie, dazu wird es kommen?

Ich würde nicht ausschliessen, dass es zu einer Volksabstimmung darüber kommt, wie viel Eigenkapital UBS für ihre Auslandtöchter halten muss.

Das wäre dann weltweit einmalig, dass ein Stimmvolk über die Kapitalausstattung einer Grossbank entscheidet.

Es wäre zwar eine Premiere, über das Eigenkapital einer Bank abzustimmen, aber die nötigen fünfzigtausend Unterschriften wären in der gegenwärtigen Stimmung schnell gesammelt. Es geht ja letztlich um die übergeordnete Frage, wer für die Risiken haften soll: die Aktionäre der Bank oder die Steuerzahler.

Der UBS-Wegzug wird oft als Lobbying abgetan. Haben Sie dennoch einen Plan für einen Finanzplatz ohne Grossbank, falls UBS Ernst macht?

Diese Drohungen mit einer Sitzverlegung sind nicht neu und begleiten uns seit über fünfzehn Jahren. Schon unter früheren Bankleitungen wurde bei jeder strengeren Regulierung oder geplanten Strukturänderung mit dem Wegzug in andere Finanzzentren gedroht. Die Schweiz bietet jedoch eine Stabilität, Rechtssicherheit und Fachkraftdichte, die weltweit ihresgleichen sucht und die wir mit unseren Massnahmen auch langfristig sichern wollen.

Das heisst, Sie glauben nicht an den tatsächlichen Wegzug von UBS?

Wo die Bank ihren Hauptsitz hat, entscheidet allein sie. Der Bund kann UBS nicht aufhalten, sollte sie sich für einen solchen Schritt entscheiden. Es wäre jedoch ein hoch kompliziertes Unterfangen und würde die Bank teuer zu stehen kommen. Das Schweizer Geschäft von UBS bliebe eine systemrelevante Bank unter Schweizer Aufsicht und müsste dann wahrscheinlich voll mit Eigenkapital unterlegt werden.

Ohne staatliche Intervention gäbe es in der Schweiz keine Grossbank mehr.
Karin Keller-Sutter, Bundesrätin

Aber wäre ein Wegzug für den Standort Schweiz verkraftbar?

Ohne staatliche Intervention gäbe es in der Schweiz heute keine global tätige systemrelevante Bank mehr, das darf man nicht vergessen. Und das notabene nicht wegen der Anforderungen an das Eigenkapital, sondern ganz im Gegenteil. Die Schweiz ist und bleibt ein hervorragender Platz für Banken. Letztlich stärkt eine solide Regulierung das Vertrauen in den gesamten Finanzplatz, das wiegt langfristig mehr für das Vermögensverwaltungsgeschäft, in dem die Schweizer Banken stark sind. Wir wappnen also den Standort Schweiz für die Zukunft, was auch im Interesse einer global tätigen Grossbank liegen sollte.

Man hört, dass die UBS-Spitze beklagt, die Tür zum Finanzdepartement stehe nicht mehr offen. Wie steht es um Ihr persönliches Verhältnis zu Sergio Ermotti und Colm Kelleher – herrscht da tatsächlich Funkstille?

Meine Bürotür steht selbstverständlich offen, aber es darf da kein Missverständnis entstehen. Wir führen hier keine Verhandlungen, sondern halten uns an unsere institutionellen und demokratischen Prozesse.

Also sprechen Sie noch regelmässig miteinander?

Ich stehe primär mit Colm Kelleher in Kontakt und habe ihn zuletzt Ende Oktober getroffen. Dass wir in unseren jeweiligen Rollen andere Sichtweisen vertreten, liegt in der Natur der Sache. Der Bundesrat vertritt eine volkswirtschaftliche Gesamtsicht.

Aus Bankkreisen hört man, UBS sei in den Tagen des CS-Untergangs versichert worden, dass sie künftig nicht mit einer strengeren Regulierung behaftet werde, wenn sie CS übernehmen würde.

Hätte die Parlamentarische Untersuchungskommission entsprechende Zusagen gefunden, wäre das in ihrem Bericht thematisiert – und zu Recht auch kritisiert – worden. Ich möchte das sehr deutlich festhalten: Der Bundesrat hat keinerlei solche Versprechen gemacht. Es lag auf der Hand, dass die Aufarbeitung der Krise zu regulatorischen Anpassungen führen würde. Das musste auch UBS klar sein.

Sie wollen mit dem sogenannten Entlastungspaket 27 auf Kostendisziplin im Bundesbudget setzen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Doch der Ständerat hat das Paket in der Wintersession bereits abgespeckt. Verdient das Paket noch seinen Namen?

Kostendisziplin ist leider zu viel gesagt. Wir sparen damit insgesamt nicht, wir bremsen lediglich das Ausgabenwachstum. Selbst bei voller Umsetzung des Pakets würden die Ausgaben weiter von rund 80 Mrd. Fr. im Jahr 2023 auf knapp 98 Mrd. im Jahr 2029 steigen. Ohne Entlastungspaket steuert der Bund hingegen rasch auf hohe strukturelle Defizite zu.

Woher kommen die?

Wir werden mehr ausgeben als einnehmen. Wobei wir kein Einnahmeproblem haben, die Einnahmen steigen nämlich. Wir haben ein Ausgabenproblem. Wir müssen die vom Volk beschlossene dreizehnte AHV-Rente finanzieren, das macht für den Bund bereits ab 2026 rund 1 Mrd. mehr pro Jahr aus. Und dann müssen wir die höheren Ausgaben für die Armee stemmen, die von heute rund 6,5 Mrd. auf 10 Mrd. per 2032 pro Jahr steigen sollen. Auch die Beiträge des Bundes für den Finanzausgleich zwischen den Kantonen steigen stark.

Links-grün hat ein einfaches Rezept: die Schuldenbremse aushebeln.

Die Schuldenbremse ist in der Verfassung verankert, 85% haben ihr damals zugestimmt, und ich bin überzeugt, das Volk würde ihr heute noch zustimmen, weil sie etwas postuliert, woran sich jede Familie in der Schweiz halten muss: Man kann auf die Dauer nicht mehr ausgeben, als man einnimmt.

Steht jetzt aber nicht zu befürchten, dass der Nationalrat in der kommenden Frühjahrssession dort weitermacht, wo der Ständerat aufgehört hat?

Der Ständerat hat die Entlastungen um etwa ein Drittel reduziert. Damit musste man rechnen. Ich war letzte Woche zwei Tage in der Finanzkommission des Nationalrats und habe einen grossen Willen gespürt, mindestens das Ergebnis des Ständerats ins Trockene zu bringen.

Ist das Parlament, ist Bundesbern unfähig, vernünftig zu haushalten?

Der Wille der Mehrheit des Parlaments ist da, aber man darf auch nicht das grosse Lobbying verschiedenster Anspruchsgruppen unterschätzen, das die Parlamentarier einem grossen Druck aussetzt.

Geht Bundesbern am Ende dann einfach den Weg des scheinbar geringsten Widerstands – Steuererhöhungen?

Der Bundesrat sagt klar, dass das Problem vor allem ausgabenseitig gelöst werden muss. Mehreinnahmen braucht es hingegen, wenn man die Armee noch schneller wachsen lassen will. Auch zur Finanzierung der dreizehnten AHV schlägt der Bundesrat eine Mehrwertsteueranpassung vor.

Wir werden sehen, ob das Volk dem am Ende zustimmt.

Da sprechen Sie das grundsätzliche Problem an: Das Volk hat der dreizehnten AHV-Rente zugestimmt, ohne dass klar war, wie sie gegenfinanziert werden soll. Die Finanzierung gehört bei solchen Vorlagen im Grunde immer auf den Tisch.

Braucht es ein obligatorisches Finanzreferendum auf Bundesebene? Dass eben das Volk am Ende über das Budget abstimmt?

Aus meiner Zeit als Regierungsrätin in St. Gallen weiss ich, dass das auf kantonaler Ebene eine gute Sache ist. Es führt zu einer hohen Disziplin bei der Erarbeitung von Vorlagen. Aber auf Bundesebene sehe ich das sehr kritisch. Hier haben wir mehrjährige Finanzbeschlüsse: Bildung, Forschung, Landwirtschaft, internationale Zusammenarbeit oder auch die Armee. Das sind viele Betriebsausgaben. Wenn wir sie alle einem regelmässigen Referendum unterstellen, könnten wir in arge Konflikte kommen.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Bundesrätin Karin Keller-Sutter zu Beginn der Debatte im Nationalrat

Biografie

Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist seit Januar 2023 Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartments EFD und ist seit 2019 im Bundesrat. Zuvor war sie Ständerätin des Kanton St. Gallen.

Autogrammkarte

Hier können Sie eine Autogrammkarte der Bundesrätin bestellen.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter diskutiert während einer Podiumsdiskussion mit Journalist Sebastian Ramspeck,

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Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter spricht an der Fruehjahrssession der Eidgenössischen Räte

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