Internationale Steuerkonformität
Internationale Zusammenarbeit prägt das Steuerwesen. Auch die Schweiz arbeitet an der Entwicklung multilateraler Lösungen mit und setzt internationale Standards im Bereich Steuern um.
Die OECD definiert Steueroasen als Orte, an denen internationale Standards im Steuerbereich nicht eingehalten werden und in denen Steuerpraktiken angewendet werden, die international als schädlich eingestuft sind.
- Die Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort, der sämtliche internationalen Standards in Steuersachen erfüllt.
- Mit der Einführung der Unternehmenssteuerreform 2019 hat die Schweiz sämtliche von der OECD als schädlich eingestufte Steuermodelle abgeschafft und durch international kompatible Regeln ersetzt. Dies hat die OECD der Schweiz 2020 schriftlich bestätigt.
- Seit 2019 haben internationale Gremien der Schweiz mehrfach attestiert, die internationalen Standards im Steuerbereich korrekt umzusetzen:
- Country-by-Country-Reporting
- automatischer Informationsaustausch
- spontaner Informationsaustausch
- Informationsaustausch auf Ersuchen (Amtshilfe)
- Umsetzung BEPS-Mindeststandards.
Medienmitteilungen zum Thema
Schweiz und Luxemburg vereinbaren regelmässigen Finanzdialog
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements, hat am 19. Mai 2026 in Bern den luxemburgischen Finanzminister Gilles Roth empfangen. Sie vereinbarten einen regelmässigen Finanzdialog zwischen der Schweiz und Luxemburg. Beide Länder wollen als erfolgreiche Finanzstandorte zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Mindestbesteuerungsverordnung
An seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eröffnet. Er setzt damit zwei gleichlautende parlamentarische Motionen um. Diese verlangen, eine administrative Leitlinie der OECD ein Jahr später als international vorgesehen anzuwenden.
Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Hier geht der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse weniger weit als vorgesehen. Damit ergibt sich bei den Eigenmittelanforderungen ein ausgewogenes Gesamtpaket, das den Stellungnahmen Rechnung trägt.
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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Schweiz - 3003 Bern