Die Bundesfinanzen
Ein Überblick über den Bundeshaushalt und die finanziellen Aussichten der kommenden Jahre.
Das Wichtigste in Kürze
Die Haushaltslage des Bundes ist angespannt. Nach Finanzierungsdefiziten in den Jahren 2020 bis 2024, schliesst der Bund 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,3 Milliarden Franken ab. Das ausgeglichene Ergebnis ist primär auf temporäre Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen.
Trotz ausgeglichenem Rechnungsergebnis bleiben die finanziellen Aussichten des Bundes für die Jahre 2027 bis 2029 herausfordernd. Aufgrund der stark wachsenden Ausgaben (insb. Armee und AHV) befindet sich der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren weiterhin in einem strukturellen Ungleichgewicht. Bereits die letzten Budgets waren nur dank Entlastungsmassnahmen ausgeglichen.
Mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) hat der Bundesrat frühzeitig Massnahmen ergriffen, um den Haushalt in den Jahren ab 2027 in ein strukturelles Gleichgewicht zu bringen. Das EP27 befindet sich aktuell in parlamentarischer Beratung. Mit den vom Ständerat als Erstrat beschlossenen Abstrichen am EP27 von rund 900 Millionen Franken ist der Voranschlag 2027 aber nicht mehr ausgeglichen. Aktuell wird für 2027 ein strukturelles Finanzierungsdefizit von rund 400 Millionen Franken erwartet. Um die Schuldenbremse einzuhalten, dürften deshalb noch weitere Massnahmen nötig sein.
Der Bundesrat will zudem die Sicherheit und die Verteidigung substanziell stärken und zu diesem Zweck die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollen zu einem Drittel auch dafür eingesetzt werden, das bisher geplante Wachstum zu finanzieren. Dies führt dazu, dass der Bundeshaushalt zumindest im Jahr 2028 vorübergehend ausgeglichen ist. Im Jahr 2029 resultiert indes erneut ein strukturelles Defizit von 0,8 Milliarden Franken.
Wer entscheidet über die Ausgaben des Bundes?
Der Bundesrat erstellt jeweils Mitte Jahr einen Budgetentwurf für das kommende Jahr, in dem alle vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen enthalten sind. Dieses Budget unterliegt der Schuldenbremse, das heisst: Der Bund darf keine neuen Schulden machen, er muss seine Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht behalten, auch wenn Ausnahmen möglich sind. Seinen Vorschlag legt der Bundesrat dem Parlament vor. Dieses hat die Budgethoheit, das heisst: Es hat über die Finanzbeschlüsse das letzte Wort. Jeweils in der Wintersession diskutiert das Parlament über den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP), der die Aussichten für das Haushaltsjahr und die drei folgenden Jahre enthält.
Woraus bestehen die Einnahmen des Bundes?
Im Jahr 2025 hat der Bund ordentliche Einnahmen in Höhe von 87,2 Milliarden erzielt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Wachstum von 3,9 Prozent. Die wichtigste Einnahmequelle ist die direkte Bundessteuer, die ungefähr zur Hälfte von natürlichen Personen (Privatpersonen) und juristischen Personen (Unternehmen) bezahlt wird. Die zweitgrösste Einnahmequelle ist die Mehrwertsteuer, die beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Weitere wichtige Einnahmequellen sind die Übrigen Verbrauchssteuern wie die Mineralölsteuer und Tabaksteuer und die Verrechnungssteuer, die vor allem auf Dividenden und Zinsen erhoben wird.
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Welche sind die Hauptausgabenposten des Bundes?
Die ordentlichen Ausgaben des Bundes beliefen sich im Jahr 2025 auf 86 Milliarden Franken. Sie wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent. Das grösste Aufgabengebiet ist die soziale Wohlfahrt, gefolgt von Finanzen und Steuern (darunter fallen die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer) sowie der Verkehr. Ausserordentlichen Ausgaben von 1,5 Milliarden fielen 2025 insbesondere für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (0,7 Mrd.) sowie für einen einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB (0,85 Mrd.) an. Die Gesamtausgaben des Bundes, also ordentliche und ausserordentliche Ausgaben insgesamt, beliefen sich im Jahr 2025 auf 87,6 Milliarden.
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Wohin fliesst mein Steuergeld?
Steuern erheben in der Schweiz der Bund, die Kantone und die Gemeinden. Der schweizerische Föderalismus prägt das Steuersystem der Schweiz. Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaften sowie andere Steuerobjekte ganz unterschiedlich. Beim Bund ist der Steuerfranken grundsätzlich nicht «angeschrieben», d.h. er fliesst in die allgemeine Bundeskasse zur Finanzierung aller Subventionen, Infrastrukturen und Dienstleistungen, die für das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich sind, wie Soziales, Gesundheit und Sicherheit.
Ausnahmen sind zweckgebundene Einnahmen, etwa das Mehrwertsteuerprozent zur Finanzierung der AHV oder ein grosser Teil der Mineralölsteuer und der Verkehrsabgaben (Schwerverkehrsabgabe, Automobilsteuer, Autobahnvignette), die an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gehen.
Warum ist die finanzielle Lage beim Bund angespannt?
Trotz des Finanzierungsüberschusses von 0,3 Milliarden Franken im Jahr 2025 bleibt die Lage angespannt. Das gute Ergebnis ist primär auf temporäre Mehreinnahmen zurückzuführen.
In den Finanzplanjahren 2027 bis 2029 ergeben sich ohne Gegenmassnahmen strukturelle Defizite von 2 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Der Grund: Die Ausgaben wachsen deutlich schneller als die Einnahmen. Insbesondere die Ausgaben für die Altersvorsorge (AHV) und für die Armee steigen stark an. Ohne Gegenmassnahmen können die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden.
Was unternimmt der Bundesrat dafür, um den Bundeshaushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen?
Der Bundesrat will drohende strukturelle Defizite verhindern, die Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig ins Gleichgewicht bringen. Er hat dafür das Entlastungspaket 27 geschnürt, eine Vernehmlassung zu den Vorschlägen durchgeführt und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen sollen den Bundeshaushalt um 2,4 Milliarden Franken im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden Franken im Jahr 2028 und 2029 entlasten. Der Ständerat hat als Erstrat bereits namhafte Abstriche am Paket beschlossen.
Zusätzlich ist ab 2028 eine temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte zur Stärkung von Armee und Sicherheit vorgesehen. Auch nach vollständiger Umsetzung dieser Massnahmen bleibt der finanzielle Spielraum eng.
Dossiers der zuständigen Stelle
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Medienmitteilungen zum Thema
Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2026
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 vier Nachtragskredite verabschiedet. Er beantragt damit für das laufende Jahr Mehrausgaben von 98 Millionen Franken. Der Grossteil dieser Mittel entfällt auf die EU-Programme für Forschung und Innovation. Ein Teil des Nachtragskredits wird ausgabenseitig kompensiert.
Bund schliesst 2025 ausgeglichen ab – Entlastungspaket 27 bleibt dennoch nötig
Der Bund schliesst das Jahr 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,3 Milliarden Franken ab. Die Verbesserung gegenüber dem Budget ist primär auf temporäre Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 über dieses provisorische Ergebnis informiert. Er hat zugleich die Arbeiten am nächsten Voranschlag lanciert. Trotz dieses Resultats bleibt die Lage der Bundesfinanzen angespannt: Für die Jahre 2027 und 2029 sind selbst mit dem Entlastungspaket 27 und mit der vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung für Armee und Sicherheit weiterhin strukturelle Defizite zu erwarten. Ohne diese Massnahmen würden sich die Defizite ab 2027 auf 2 bis 4 Milliarden Franken belaufen.
Kürzungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest
Das Parlament hat im Dezember 2025 beschlossen, die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit von 2026 bis 2029 jährlich um 6,25 Millionen Franken zu kürzen. An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen für die Umsetzung des Parlamentsentscheids festgelegt. Im Jahr 2026 werden die Kürzungen proportional auf die Departemente und die Bundeskanzlei sowie die Behörden und Gerichte verteilt. Für die Jahre 2027 bis 2029 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, bis Mai 2026 in Zusammenarbeit mit dem EFD und unter Einbezug der übrigen Departemente ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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