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DossierVeröffentlicht am 24. Juni 2026

Die Bundesfinanzen

Ein Überblick über den Bundeshaushalt und die finanziellen Aussichten der kommenden Jahre.

Das Wichtigste in Kürze

Die Haushaltslage des Bundes ist angespannt. Nach Finanzierungsdefiziten in den Jahren 2020 bis 2024, schliesst der Bund 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,3 Milliarden Franken ab. Das ausgeglichene Ergebnis ist primär auf temporäre Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen.

Trotz ausgeglichenem Rechnungsergebnis bleiben die finanziellen Aussichten des Bundes für die Jahre 2027 bis 2029 herausfordernd. Aufgrund der stark wachsenden Ausgaben (insb. Armee und AHV) befindet sich der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren weiterhin in einem latenten strukturellen Ungleichgewicht.

Mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) hat der Bundesrat frühzeitig Massnahmen ergriffen, um den Haushalt in den Jahren ab 2027 in ein strukturelles Gleichgewicht zu bringen. Die eidgenössischen Räte haben das Paket in der Wintersession 2025 und der Frühjahrssession 2026 beraten und Entlastungen von rund 1,4 Milliarden Franken für das Jahr 2027 beschlossen, 1,9 Milliarde Franken im Jahr 2028 und knapp 2 Milliarden Franken ab 2029 beschlossen. Zusammen mit den höheren Einnahmenerwartungen, insbesondere bei der Gewinnsteuer, erfüllt der Voranschlag 2027 die Vorgaben der Schuldenbremse und weist einen Überschuss aus.

Der Bundesrat will zudem die Sicherheit und die Verteidigung substanziell stärken.  Zu diesem Zweck soll die Mehrwertsteuer befristet um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Die zusätzlichen Mittel werden vollständig für Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt.

Mehr über die Einnahmen des Bundes

Wer entscheidet über die Ausgaben des Bundes?

Der Bundesrat erstellt jeweils Mitte Jahr einen Budgetentwurf für das kommende Jahr, in dem alle vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen enthalten sind. Dieses Budget unterliegt der Schuldenbremse, das heisst: Der Bund darf keine neuen Schulden machen, er muss seine Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht behalten, auch wenn Ausnahmen möglich sind. Seinen Vorschlag legt der Bundesrat dem Parlament vor. Dieses hat die Budgethoheit, das heisst: Es hat über die Finanzbeschlüsse das letzte Wort. Jeweils in der Wintersession diskutiert das Parlament über den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP), der die Aussichten für das Haushaltsjahr und die drei folgenden Jahre enthält.

Woraus bestehen die Einnahmen des Bundes?

Im Jahr 2025 hat der Bund ordentliche Einnahmen in Höhe von 87,2 Milliarden erzielt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Wachstum von 3,9 Prozent. Die wichtigste Einnahmequelle ist die direkte Bundessteuer, die ungefähr zur Hälfte von natürlichen Personen (Privatpersonen) und juristischen Personen (Unternehmen) bezahlt wird. Die zweitgrösste Einnahmequelle ist die Mehrwertsteuer, die beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Weitere wichtige Einnahmequellen sind die Übrigen Verbrauchssteuern wie die Mineralölsteuer und Tabaksteuer und die Verrechnungssteuer, die vor allem auf Dividenden und Zinsen erhoben wird.

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Welche sind die Hauptausgabenposten des Bundes?

Die ordentlichen Ausgaben des Bundes beliefen sich im Jahr 2025 auf 86 Milliarden Franken. Sie wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent. Das grösste Aufgabengebiet ist die soziale Wohlfahrt, gefolgt von Finanzen und Steuern (darunter fallen die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer) sowie der Verkehr. Ausserordentlichen Ausgaben von 1,5 Milliarden fielen 2025 insbesondere für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (0,7 Mrd.) sowie für einen einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB (0,85 Mrd.) an. Die Gesamtausgaben des Bundes, also ordentliche und ausserordentliche Ausgaben insgesamt, beliefen sich im Jahr 2025 auf 87,6 Milliarden.

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Wohin fliesst mein Steuergeld?

Steuern erheben in der Schweiz der Bund, die Kantone und die Gemeinden. Der schweizerische Föderalismus prägt das Steuersystem der Schweiz. Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaften sowie andere Steuerobjekte ganz unterschiedlich. Beim Bund ist der Steuerfranken grundsätzlich nicht «angeschrieben», d.h. er fliesst in die allgemeine Bundeskasse zur Finanzierung aller Subventionen, Infrastrukturen und Dienstleistungen, die für das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich sind, wie Soziales, Gesundheit und Sicherheit.

Ausnahmen sind zweckgebundene Einnahmen, etwa das Mehrwertsteuerprozent zur Finanzierung der AHV oder ein grosser Teil der Mineralölsteuer und der Verkehrsabgaben (Schwerverkehrsabgabe, Automobilsteuer, Autobahnvignette), die an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gehen.

Warum ist die finanzielle Lage beim Bund angespannt?

Trotz des Finanzierungsüberschusses von 0,3 Milliarden Franken im Jahr 2025 bleibt die Lage angespannt. Das gute Ergebnis ist primär auf temporäre Mehreinnahmen zurückzuführen.

Der Grund: Die Ausgaben wachsen deutlich schneller als die Einnahmen. Insbesondere die Ausgaben für die Altersvorsorge (AHV) und für die Armee steigen stark an. Ohne Gegenmassnahmen können die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden.

Was unternimmt der Bundesrat dafür, um den Bundeshaushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen?

Der Bundesrat will drohende strukturelle Defizite verhindern, die Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig ins Gleichgewicht bringen. Er hat dafür das Entlastungspaket 27 geschnürt, eine Vernehmlassung zu den Vorschlägen durchgeführt und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die eidgenössischen Räte haben Einsparungen von rund 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2027, 1,9 Milliarden Franken im Jahr 2028 und knapp 2 Milliarden Franken im Jahr 2029 beschlossen. Die beschlossenen Massnahmen stellen einen ersten Schritt zur Stabilisierung des Bundeshaushalts dar.

Zusätzlich ist ab 2028 eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte zur Finanzierung zusätzlicher Rüstungsausgaben der Armee vorgesehen. Die höheren Einnahmen aus der Gewinnsteuer schaffen darüber hinaus Spielraum für die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP. Auch nach vollständiger Umsetzung dieser Massnahmen bleibt der finanzielle Spielraum des Bundes eng.

Dossiers der zuständigen Stelle

Medienmitteilungen zum Thema

  • 24. Juni 2026

    Budget 2027: Entlastungspaket und Mehreinnahmen verbessern die Finanzlage

    Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Eckwerte zum Voranschlag 2027 und zum Finanzplan 2028–2030 verabschiedet. Dank des Entlastungspakets 27 und höherer Einnahmenerwartungen erfüllt der Voranschlag die Vorgaben der Schuldenbremse und weist einen strukturellen Überschuss von rund 180 Millionen Franken aus. Die verbesserten Aussichten schaffen finanziellen Spielraum, insbesondere für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit.

  • 23. April 2026

    Konsolidierte Rechnung 2025: Positives Ergebnis in der Gesamtsicht

    Die Konsolidierte Rechnung Bund (KRB) zeigt die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Bundes inklusive der Unternehmen und der Sozialversicherungen des Bundes. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 den Bericht zur KRB für das Jahr 2025 genehmigt. Sie schliesst mit einem Überschuss von 9,5 Milliarden Franken ab. Dieses positive Jahresergebnis ist vor allem auf die Segmente Sozialversicherungen und Bundesverwaltung zurückzuführen. Es hat keinen Einfluss auf die finanziellen Herausforderungen des Bundes in den nächsten Jahren.

  • 15. April 2026

    Voranschlag 2027: Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse

    Das vom Parlament verabschiedete Entlastungspaket 27 reicht nicht aus, um das Defizit im Haushalt 2027 auszugleichen. Es bleibt ein strukturelles Defizit von rund 600 Millionen Franken bestehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2026 daher zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die Schuldenbremse im Voranschlag 2027 einhalten zu können.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV