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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Volksabstimmung vom 30.11.2025 - Die Volksinitiative der Jungsozialistinnen und -sozialisten (JUSO) «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Sie gilt ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Danach beträgt der Steuersatz 50 Prozent. Vererbt beispielsweise eine Person 200 Millionen Franken, wären 50 Millionen steuerfrei. 150 Millionen Franken müssten zu 50 Prozent versteuert werden. Somit betrüge die Steuer 75 Millionen Franken.

Das Wichtigste in Kürze

24 Kantone erheben eine Erbschaftssteuer und 23 von ihnen auch eine Schenkungssteuer (Luzern erhebt keine Schenkungssteuer, Obwalden und Schwyz besteuern weder Erbschaften noch Schenkungen). Ehegatten und direkte Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit oder unterliegen einem bescheidenen Steuersatz. Der Bund kennt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Die «Initiative für eine Zukunft» verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes. Das Initiativkomitee geht von einem Ertrag von durchschnittlich 6 Milliarden Franken pro Jahr aus. Schätzungen des Bundes liegen deutlich tiefer und zeigen, dass die Initiative bei Bund, Kantonen und Gemeinden sogar zu tieferen Einnahmen als heute führen könnte, weil Betroffene wegziehen oder sich nicht in der Schweiz niederlassen und es dadurch auch zu Ausfällen bei den bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern kommen würde.

Medienkonferenz

Ausgangslage

Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Treibhausemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Für gezielte Fördermassnahmen stehen dem Bund heute jährlich über 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Den Initiantinnen und Initianten geht die aktuelle Klimapolitik zu wenig weit. Sie fordern mehr Geld für die Klimapolitik, indem Erbschaften und Schenkungen ab 50 Millionen Franken vom Bund zu 50 Prozent besteuert würden. Über ein Vermögen über 50 Millionen Franken verfügen in der Schweiz schätzungsweise rund 2500 Haushalte.

Zentrale Massnahmen

Für die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene muss die Verfassung angepasst werden. Die Initiative sieht hierzu folgende Bestimmungen vor:

  • Die neue Bundessteuer soll neben den bereits heute in den meisten Kantonen bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben werden. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt durch die Initiative unberührt.
  • Die Steuer soll ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen angewendet werden. Der Freibetrag soll periodisch der Teuerung angepasst werden.
  • Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen.
  • Der Ertrag der Steuer soll zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zufliessen und muss zur «sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
  • Der Bund erlässt Ausführungsbestimmungen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, zur Aufzeichnungspflicht von Schenkungen und zu einer lückenlosen Besteuerung.
  • Der neuen Bundessteuer unterliegen Nachlässe und Schenkungen, die ab dem Zeitpunkt der Annahme der Initiative anfallen, auch wenn die Bestimmungen zur Umsetzung der Initiative erst später erlassen werden.

Die Volksinitiative könnte unter dem Strich zu weniger Einnahmen führen

Eine 50-prozentige Erbschafts- und Schenkungssteuer ab einem Vermögen von 50 Millionen Franken würde die Schweiz als Wohnsitzstaat für vermögende Personen weniger attraktiv machen. Dabei geht es um Personen, die bereits heute über die progressiven Einkommens- und Vermögenssteuern einen bedeutenden Beitrag an die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden und damit auch an die Klimapolitik leisten.

Mit der vorgeschlagenen Erbschafts- und Schenkungssteuer würde es zu starken Verhaltensanpassungen der betroffenen Steuerpflichtigen kommen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Prof. Marius Brülhart von der Universität Lausanne im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Gemäss seinen Schätzungen könnten zwischen 77 und 93 Prozent des potenziellen Steuersubstrats aus der Schweiz abwandern. Schätzungen der ESTV gestützt auf das Gutachten Brülhart sowie auf eine zusätzliche Datenerhebung bei den Kantonen ergeben sogar eine Bandbreite von 85 bis 98 Prozent. Damit würden aus der vorgeschlagenen Erbschafts- und Schenkungssteuer nur noch geschätzte Erträge von rund 100 Millionen bis 1,1 Milliarden Franken resultieren. Diesen neuen Einnahmen stünden zugleich bedeutende Ausfälle bei den bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern gegenüber. Unter dem Strich könnte die Initiative für Bund und Kantone daher zu Steuerausfällen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern führen, auch weil Personen mit heutigem Wohnsitz im Ausland gar nicht erst in die Schweiz ziehen werden. Konkret schätzt die ESTV die Ausfälle gegenüber heute auf zwischen 200 Millionen und 3,6 Milliarden. Franken, wobei diese Schätzungen trotz verbesserter Datengrundlage nur grob sein können.

Risiken bei den Einkommens- und Vermögenssteuern bestehen in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden und in geringerem Masse beim Bund. Die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene würde zudem das Potenzial der Kantone schmälern, Erbschaften und Schenkungen zu besteuern. Im Weiteren würden die Kantone zwar einen Teil aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes erhalten. Sie könnten über diese Mittel aber nicht frei verfügen, weil die Initiative die Verwendung der Gelder zugunsten der Klimapolitik vorschreibt.

Beginn der Besteuerung und Massnahmen gegen Steuervermeidung

Die Initiative verlangt, dass Nachlässe und Schenkungen ab Annahme der Initiative besteuert werden. Wenn also am Tag der Annahme der Initiative eine Person stirbt, unterliegt ihr Nachlass der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes. Die von der Initiative verlangten Bestimmungen zur Verhinderung der Steuervermeidung könnten hingegen erst ab deren Erlass (und damit nicht rückwirkend) angewendet werden. Es ist indes unklar, welche Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung überhaupt in Frage kommen und international auch durchgesetzt werden könnten; aus verfassungsrechtlichen Überlegungen ist eine Wegzugssteuer aus Sicht des Bundesrats ausgeschlossen. Dies wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die persönliche Freiheit und die Niederlassungsfreiheit. Ein Wegzug kann auch aus anderen Gründen als der Steuervermeidung erfolgen.

Die Schweiz betreibt bereits eine aktive Klimapolitik

Der Bundesrat teilt das übergeordnete Anliegen der Initiative mit Blick auf den Klimaschutz. Der Bund betreibt allerdings bereits eine aktive Klimapolitik. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz, dem CO2-Gesetz und dem Stromversorgungsgesetz verfügt der Bund über die notwendigen gesetzlichen Instrumente, um das Ziel der Klima-Neutralität bis 2050 zu erreichen. Damit verfügt der Bund jährlich über mehr als 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau der Energieversorgung.

Mit der von der Initiative vorgeschlagenen Finanzierung der Klimapolitik würden keine zusätzlichen Anreize für klimafreundliches Verhalten geschaffen, weil die neue Bundessteuer unabhängig davon geschuldet wäre, ob sich eine Person klimafreundlich verhält oder nicht. Es wären gar falsche Anreize möglich. Soweit die Initiative ihr finanzielles Ziel überhaupt erreichen würde, müssten die Steuereinnahmen aus der neuen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer unabhängig vom tatsächlichen Bedarf ausschliesslich für die Bekämpfung des Klimawandels verwendet werden. Damit würde das Risiko ineffizienter und nicht bedarfsgerechter staatlicher Ausgaben steigen und es wäre mit Mitnahmeeffekten zu rechnen.

Letzte Abstimmungen über eine nationale Erbschaftsteuer

Letztmals stimmte die Bevölkerung 2015 über die Einführung einer nationalen Erbschaftsteuer ab. Die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» forderte eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Nachlässe und Schenkungen zu einem Steuersatz von 20 Prozent, nach Abzug eines einmaligen Freibetrags von 2 Millionen Franken. Die Initiative sah Steuerbefreiungen und -ermässigungen vor. Vom Ertrag sollten zwei Drittel an die AHV und ein Drittel an die Kantone gehen. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sollten – anders als bei der aktuellen Vorlage - aufgehoben werden. Das Volk und die Stände lehnten die Initiativ am 14. Juni 2015 mit 71,7 Prozent ab.

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