CS-Übernahme durch UBS: Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Der Bundesrat hatte im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verschiedene Massnahmen beschlossen. Diese haben keine finanziellen Auswirkungen mehr auf den Bund.

Der Bundesrat hat am 16. und am 19. März 2023 verschiedene Massnahmen beschlossen, um einen unmittelbar drohenden Ausfall der global tätigen und systemrelevanten Credit Suisse und damit eine Finanzkrise sowie einen ausserordentlich hohen Schaden für den Finanzplatz Schweiz und die gesamte Schweizerische Volkswirtschaft abzuwenden. Mit dem Massnahmenpaket, in dessen Zentrum die Übernahme der CS durch die UBS stand, konnte dieses Ziel aus Sicht des Bundesrats unter den gegebenen Umständen zu den tiefst möglichen Kosten für Staat und Steuerzahlende erreicht werden. Die UBS kommunizierte am 11. August 2023, dass sie die Verlustgarantie des Bundes ersatzlos kündigt. Gleichzeitig kündigte sie auch die Vereinbarung zwischen der Credit Suisse und der SNB über die Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes ersatzlos, nachdem diese Darlehen vollständig zurückbezahlt worden waren. Der Bund musste aus diesen Garantieverhältnissen keine Verluste übernehmen. Mit der Beendigung dieser Garantien entfielen für den Bund und die Steuerzahlenden auch die damit verbundenen Risiken. Insgesamt nahm der Bund aus der Verlustgarantie und den Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie rund 200 Millionen Franken ein.

Einnahmenübersicht

Risikoexponierung und Einnahmen Bund aus Liquiditätshilfe-Darlehen und Verlustgarantie

Definitiver Stand per 31. Dezember 2023

Staatlich garantiertes Liquiditätshilfe-Darlehen zugunsten der Credit Suisse (Public Liquidity Backstop PLB)

Bereitstellungsprämie 0,25 Prozent pro Jahr für Liquiditätshilfe-Darlehen von 100 Milliarden Franken:

  • Aufgelaufene Prämie (kumuliert 19. März 2023 bis 11. August 2023):
    100,7 Millionen Franken

Risikoprämie von 1,5 Prozent pro Jahr für effektiv bezogenes Liquiditätshilfe-Darlehen

  • Aufgelaufene Prämien (kumuliert seit 20. März 2023 bis 30. Mai 2023):
    60,6 Millionen Franken

Zusätzlich zur Bereitstellungsprämie und Risikoprämie an den Bund bezahlte die Credit Suisse einen Zins und eine Risikoprämie an die SNB.

Die übrigen Liquiditätshilfen der SNB (ohne staatliche Garantie) sind hier nicht aufgeführt.

UBS-Verlustgarantie: Garantiegebühr

Vertragsabschlussgebühr (initial set-up fee):

  • 40 Millionen Franken (in zwei Tranchen von je 20 Millionen Franken.)

Die Aufwände des Bundes für die UBS-Verlustgarantie (externe Beratung) betrugen 3,3 Millionen Franken.

Nicht zur Anwendung kamen aufgrund der Kündigung des Vertrags per 11. August 2023 folgende Bedingungen:

  • Jährliche Aufrechterhaltungsgebühr (annual maintenance fee) von 0,4 Prozent auf 9 Milliarden Franken d.h. 36 Millionen Franken p.a. (ab Oktober 2023).

  • Jährliche Risikoprämie (annual drawn portion fee) zwischen 0 und 4 Prozent auf 9 Milliarden Franken in Abhängigkeit der bereits realisierten und noch zu erwartenden Verluste.

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Letzte Änderung 06.03.2024

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