Mittel für Prävention von Gewalt an Frauen werden nicht gekürzt

Die SP hat am 22. Nov. 2023 in einer Medienmitteilung geschrieben, Bundesrätin Karin Keller-Sutter habe den Präventionskampagnen gegen Gewalt «sämtliche Gelder gestrichen». Diese Aussage ist falsch.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) soll für die Ausrichtung von Finanzhilfen an Dritte auch künftig 3 Millionen für Präventionsprojekte gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt erhalten. Diese Mittel wurden nicht gekürzt.

Hingegen hat der Bundesrat keine zusätzlichen Gelder für eine spezifische nationale Präventionskampagne des Bundes im Bereich der häuslichen, sexuellen und geschlechter bezogenen Gewalt gesprochen. Dies bedeutet keine Ablehnung dieser Kampagne. Es steht dem zuständigen Departement des Inneren frei, im eigenen Budget durch Umpriorisierungen oder Kompensationen Mittel freizumachen, um eine solche Kampagne zu finanzieren.

Einordnung des Bundesratsentscheides

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Prioritäten für zusätzliche Ausgaben innerhalb der Verwaltung für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt, die bisher noch nicht im Finanzplan für diese Jahre vorgesehen sind. Der Eigenbereich (exkl. Armee) soll weiterhin nicht stärker wachsen als die Wirtschaftsleistung insgesamt (BIP). Siehe dazu auch die Medienmitteilung des Bundesrates.

In einer Bedarfserhebung bei allen Departementen wurde im Eigenbereich für das Jahr 2025 ein Mehrbedarf von rund 800 Millionen Franken und für das Jahr 2026 von rund 1 Mrd. Franken geltend gemacht. Angesichts der finanzpolitischen Lage und damit die Bundesverwaltung nicht übermässig wächst, hat der Bundesrat beschlossen, rund 30 Prozent der beantragten Mittel zuzuteilen. Bereits bestehende Mittel wurden nicht gekürzt.

Der Eigenbereich der Bundesverwaltung (ohne Armee, unabhängige Behörden und Gerichte) umfasst über 7 Milliarden Franken. Wenn ein Departement bzw. ein Amt für ein spezifisches Projekt im Entwicklungsrahmen keine zusätzlichen Mittel erhalten hat, so heisst dies aber nicht, dass in diesem Bereich nichts gemacht werden kann. Neue Aufgaben oder Aufgabenintensivierungen können auch über bestehende Budgets finanziert werden z.B. durch eine Umpriorisierung der Aufgaben und des Ressourceneinsatzes innerhalb der Ämter bzw. der zuständigen Departemente. Der Bundesrat hat den Departementen die Mittel für die Aufgabenerfüllung zugeteilt; die Departemente müssen jetzt innerhalb dieses Rahmens ihre Prioritäten definieren. Es lässt sich daher nicht abschliessend sagen, welche Projekte nicht oder erst später realisiert werden können.

Der Bundesrat hat diese Priorisierungen im Eigenbereich bewusst frühzeitig getroffen, um die Planungssicherheit für die Departemente zu erhöhen. Das Parlament kann im Rahmen der Budgetberatung 2024 den Bundesrat beauftragen, die Prioritäten in den Finanzplanjahren ab 2025 anders zu setzen.

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Letzte Änderung 22.11.2023

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