Ankauf von Altedelmetall: Bewilligungs- und Registrierungspflicht ab 2024
Bern, 29.11.2023 - Unternehmen und Privatpersonen im gewerbsmässigen Handel von Altedemetallen (Schmelzgut) sind verpflichtet, bis spätestens 01.01.2024 beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle eine Registrierung oder eine Bewilligung zu beantragen.