Tarifeinreihung von Reiswaffeln
Bern, 1.10.2018 - Die Tarifeinreihung von einseitig mit Schokolade überzogenen Reiswaffeln hängt gemäss den bisherigen Bestimmungen davon ab, ob der Überzug mehr als 50 % der gesamten Oberfläche ausmacht oder nicht. Dieses Abgrenzungskriterium hat in der Praxis immer wieder zu Problemen geführt. Im Sinne einer einheitlichen Anwendung ist daher für die Tarifeinreihung nicht mehr der Anteil der überzogenen Oberfläche massgebend, sondern der gewichtsmässige Anteil des Überzugs im Vergleich zum gesamten Erzeugnis.