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Publitgà sin il 11 matg 2017

Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Obligatorium ab 1. März 2018

Bern, 11.5.2017 - . Sehr geehrte Damen und Herren Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV führt am 1. März 2018 das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Verzollungssystem e-dec ein. Die Registrierung der Unternehmens-Identifikation (UID) in der Zollkundenverwaltung ist Voraussetzung für den eVV Bezug, ausser beim Abholen der eVV mit Zugangscode. (siehe Ziffer 2) ZAZ-Konto-Inhaber, die für eVV Import registriert sind, können das Bordereau der Abgaben via Services oder Web abholen. Der automatisierte E-Mail-Versand des Borderaus wird mit der Einführung des eVV-Obligatoriums eingestellt und nicht mehr unterstützt. Mit freundlichen Grüssen Service Center IKT