Seeschifffahrtsunternehmen sollen anhand der Tonnage besteuert werden können
Bern, 04.05.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) besteuert werden können.
Die Tonnagesteuer ist international breit akzeptiert. In der Europäischen Union (EU) kennen 21 Länder eine solche Regelung. Die Gewinnermittlung nach Ladekapazität führt zu einer vergleichsweise tiefen Steuerbelastung für profitable Unternehmen. Die Einführung der Tonnagesteuer ist ein Mittel, den Standort Schweiz für Seeschifffahrtsunternehmen attraktiv zu gestalten. Die Vorlage lehnt sich in zentralen Bereichen an die bestehenden Tonnagesteuerregelungen in der EU an. Die Tonnagesteuer ist freiwillig.
Die finanziellen Auswirkungen einer Tonnagesteuer können mangels statistischer Daten nicht verlässlich geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden positiven Effekte auf den Standort Schweiz dürften allfällige Mindereinahmen aber gering ausfallen.
Die Vorlage geht zurück auf einen Auftrag beider Parlamentskammern aus dem Jahr 2016. Die im Frühling 2021 durchgeführte Vernehmlassung zeigte, dass der Vorschlag insgesamt auf positive Resonanz stösst.
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