Optimierungsvorschläge für das Lohnsystem der Bundesverwaltung

Bern, 06.04.2022 - Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat den Bundesrat mit ihrem Postulat «Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung» beauftragt, zu prüfen, ob die Leistung der Mitarbeitenden weiterhin direkten Einfluss auf deren Lohnentwicklung haben soll. Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht auf, dass die Koppelung zwischen Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung fortgeführt werden soll. Dennoch schlägt er Optimierungen am Lohnsystem der Bundesverwaltung vor. Diesen Bericht hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 6. April 2022 verabschiedet.

Am 6. September 2019 reichte die FK-N das Postulat 19.3974 «Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung» ein. Dieses wurde am 10. März 2020 überwiesen und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob die Leistungsbeurteilung der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung auch weiterhin die jährliche Lohnentwicklung bestimmen und somit Teil des Lohnsystems bleiben soll. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats der FK-N, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. April 2022 verabschiedet hat, legt er dar, dass an der Koppelung von Leistungs­beurteilung und Lohnentwicklung festgehalten werden soll.

Optimierungsvorschläge

Dennoch schlägt der Bundesrat in einigen Bereichen Optimierungen am aktuellen Lohnsystem der Bundesverwaltung vor. Sie hängen mit den Veränderungen in der Arbeitswelt zusammen, die sich u. a. durch die Digitalisierung ergeben. So soll die individuelle Lohnentwicklung künftig anhand von internen und externen Lohnkurven bestimmt werden. Die Vorgesetzten können die Lohnentwicklung aufgrund der individuellen Leistung, des Verhaltens, des Potenzials und der Teamleistung innerhalb eines bestimmten Rahmens übersteuern.  

Weiter soll der Führungszyklus der aktuellen Arbeitswelt angepasst werden. Gefragt sind häufigere, aber gleichzeitig weniger formale Rückmeldungen. Zudem soll der Ortszuschlag aufgehoben und in den Grundlohn integriert werden. Mit der Streichung des Ortszuschlages kann das Lohnsystem vereinfacht werden.  

Nächste Schritte

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird beauftragt, die Optimierungsvorschläge für das Lohnsystem der Bundesverwaltung zu konkretisieren und dem Bundesrat bis spätestens Ende 2023 ein entsprechendes Geschäft zum Entscheid vorzulegen. Dieses soll auch aufzeigen, wie Mehrkosten, die durch die Integration des Ortszuschlages in den Grundlohn entstehen, kompensiert werden können.


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