Bundesrat lehnt eine Sonderbehandlung des Gastgewerbes ab

Bern, 11.08.2014 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf legte heute die Gründe für die Ablehnung dar. Die Initiative führt zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung des Gastgewerbes bei der Mehrwertsteuer und hat hohe Steuerausfälle für die Bundeskasse zur Folge. Werden diese Steuerausfälle durch eine Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kompensiert, wären Haushalte in bescheidenen Verhältnissen besonders stark davon betroffen.

Die am 21. September 2011 eingereichte Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" verlangt, dass für gastgewerbliche Leistungen der gleiche Steuersatz gilt wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln. Davon ausgenommen wären alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Abgabe von Esswaren und alkoholfreien Getränken im Gastgewerbe soll also gleich besteuert werden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden, auf dem Markt und am Imbissstand.

Normalsatz für das Gastgewerbe ist sachgerecht

Nach Ansicht des Bundesrates ist es nicht gerechtfertigt, dass die Leistungen des Gastgewerbes zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert werden. Heute unterliegen Esswaren und alkoholfreie Getränke, die eingekauft und mitgenommen werden, dem reduzierten Satz. Wer aber im Restaurant etwas isst oder trinkt, der kauft nicht nur Nahrungsmittel ein, sondern erhält weitere Leistungen. Das Essen und die Getränke werden serviert, und es werden Tische, Stühle, Toiletten und anderes mehr zur Verfügung gestellt. Deshalb kostet eine Mahlzeit im Restaurant auch mehr als am Imbissstand. Die Leistungen des Gastgewerbes werden nach Auffassung des Bundesrates zu Recht zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert.

Der Bundesrat bezweifelt, dass die Steuersatzsenkung vollumfänglich über die Preise an die Kundinnen und Kunden des Gastgewerbes weitergegeben würden. Es ist anzunehmen, dass ein Teil des Spielraums für die Verbesserung der Marge der Gastwirtinnen und Gastwirte und für Lohnanpassungen bei den Beschäftigten des Gastgewerbes verwendet werden dürfte.

Hohe Steuerausfälle und Belastung der tiefen Einkommen

Eine Annahme der Initiative hätte hohe Steuerausfälle für Bund, AHV und IV zur Folge. Von den bis zu 750 Millionen Franken würden rund 75 Millionen weniger in den AHV-Fonds und rund 40 Millionen Franken weniger in den IV-Fonds fliessen. Bund, AHV und IV könnten Mindereinnahmen in dieser Höhe kaum verkraften. Es wären deshalb Kompensationsmassnahmen vorzusehen. Die Kompensation hat nach Ansicht des Bundesrates innerhalb des Mehrwertsteuersystems zu erfolgen. Hierfür bietet sich die Erhöhung des reduzierten Steuersatzes von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent an. 

Unter dem Strich würde die Mehrzahl der Haushalte durch die beiden Massnahmen – Senkung der Steuer für gastgewerbliche Leistungen und Erhöhung des reduzierten Satzes – finanziell stärker belastet als heute. Besonders betroffen wären Haushalte mit tiefen Einkommen, vor allem solche mit Kindern, sowie der Mittelstand.


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