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28.01.2013 - Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Länder gleichzeitig für dieselbe Sache Steuern erheben. Diese Situation kann entstehen, wenn Firmen oder Privatpersonen ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben oder wenn sie Einkünfte aus einem anderen Staat beziehen. Die Abkommen verringern die doppelte Besteuerung und damit auch Hürden im grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr. In ihnen ist auch die Amtshilfe in Steuersachen geregelt.
In Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ist die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen geregelt. Im März 2009 hat der Bundesrat deshalb entschieden, den Artikel in neue DBA aufzunehmen und bestehende Abkommen entsprechend zu revidieren. Eine steigende Anzahl von Abkommen nach internationalen Standards ist in Kraft.
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