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30.01.2013 - Die Mehrwertsteuer kennt derzeit drei Steuersätze, einen Normalsatz von 8 Prozent, einen reduzierten Satz von 2,5 und einen Sondersatz von 3,8 Prozent. Mit einer Totalrevision soll die Mehrwertsteuer vereinfacht werden. Der erste Teil der Reform ist seit Januar 2010 in Kraft und bringt eine administrative Entlastung der Unternehmen.
In einem zweiten Reformteil hatte der Bundesrat einen Einheitssatz für die Mehrwertsteuer und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen vorgeschlagen. Der Einheitssatz wurde vom Nationalrat in der Wintersession 2011 jedoch zurückgewiesen. Der Bundesrat wurde beauftragt, ein Zwei-Satz-Modell unter Beibehaltung der meisten Steuerausnahmen auszuarbeiten. Ende Januar 2013 erfüllte der Bundesrat mit einer Zusatzbotschaft den parlamentarischen Auftrag.
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