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28.03.2013 - Das seit 2002 geltende Bundespersonalgesetz (BPG) regelt die Arbeitsverhältnisse der rund 36'000 Angestellten des Bundes. Die Revision des BPG sieht eine Modernisierung und weitere Annäherung an das Obligationenrecht (OR) vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmende sollen mehr Handlungsspielraum und Flexibilität erhalten. Damit kann der Bund als Arbeitgeber auch langfristig den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen und im Sinne der „Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015" seine Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Das Parlament hat im Dezember 2012 der bundesrätlichen Vorlage mit Änderungen zugestimmt. Das revidierte BPG soll auf den 1. Juli 2013 in Kraft treten.
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