Das Gewerbe ist das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Die über 300'000 kleinen und mittleren Unternehmen KMU beschäftigen über die Hälfte aller Erwerbstätigen. Das sind über zwei Millionen Arbeitsplätze. Die äusserst grosse Bedeutung des Gewerbes für unser Land spiegelt sich auch der Bundeskasse: Die KMU zahlen Gewinnsteuer, die Löhne werden als Einkommen versteuert, Produkte und Leistungen unterstehen der Mehrwertsteuer. Ohne Gewerbe könnten die öffentlichen Leistungen niemals finanziert werden. Weil ein tüchtiges und prosperierendes Gewerbe unseren Standort stärkt, hat die Politik für beste Bedingungen zu sorgen.
Die Steuerreformen in jüngerer Vergangenheit waren erfolgreich. Die Unternehmensteuerreform I zur Stärkung des Schweizer Holdingstandorts brachte unserem Land mehr Unternehmen, mehr Arbeitsplätze und mehr Steuereinnahmen. Die steuerliche Entlastung der Ehepaare und Doppelverdiener milderte die Heiratsstrafe.
Es ist jetzt an der Zeit, bestehende steuerliche Ärgernisse der KMU zu beseitigen. Soeben hat das Parlament die Unternehmensteuerreform II verabschiedet. Sie ist voll auf die KMU ausgerichtet und beseitigt gezielt unnötige Fesseln im Schweizer Steuersystem. Konkret erreichen die beschlossenen Massnahmen der Unternehmenssteuerreform II namentlich folgende Ziele:
1. Förderung und Entlastung von Investitionen durch Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
Ein Steuerärgernis ist die volle doppelte Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne durch die Gewinn- und die Einkommensteuer. Dies verteuert und verhindert notwendige Investitionen insbesondere in wachstumsträchtige und innovative Firmen. Dringender Handlungsbedarf besteht umso mehr, als dass unsere Hauptkonkurrenten im Steuerwettbewerb diese wirtschaftliche Doppelbelastung längst gemildert oder gänzlich beseitigt haben. Wir sind im internationalen Vergleich ein Hochsteuerland. In einem Vergleich aus dem Jahr 2003 rangiert die Schweiz nur auf Platz 23 der 29 OECD-Staaten.
Mit der Unternehmensteuerreform II werden die ausgeschütteten Gewinne für Unternehmer, die mit 10 und mehr Prozent an einem Unternehmen beteiligt sind, neu noch mit 60% statt 100% besteuert. Der Bund knüpft dabei an eine bei den Kantonen bewährte Regelung an. Damit wird Risikokapital spürbar entlastet. Dies zwingt Unternehmen nicht mehr zur Einbehaltung der Gewinne allein aus steuerlichen Gründen, sondern entlastet die Eigenkapitalkosten gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung. So können sich junge und rasch wachsende Unternehmen weiter entwickeln. Reifen Firmen wird die Nachfolgeplanung erleichtert, weil für den Betrieb nicht mehr notwendige Mittel einfacher aus dem Unternehmen fliessen können.
2. Stärkung des KMU-Standorts Schweiz durch Beseitigung schädlicher Steuern
Heute belastet die kantonale Kapitalsteuer alle Unternehmen – egal, ob sie Gewinn erzielen oder nicht. Die Kapitalsteuer ist ein Dinosaurier. Als eine Steuer auf der Substanz des Unternehmens ist sie ungleich schädlicher und belastender als andere Steuern. Daher wurde die Kapitalsteuer auf Bundesebene, nicht jedoch bei den Kantonen beseitigt. Die Unternehmensteuerreform II schafft nun die Möglichkeit, dass die Kantone auf die Kapitalsteuer insoweit verzichten können, als dass eine Gewinnsteuer geschuldet ist. Diese Massnahme entlastet die Kapitalgesellschaften bei der Gewinnsteuer, schafft Anreize zur Gewinnerzielung und vereinfacht das Steuersystem.
3. Steuerliche Entlastung von Personengesellschaften in Übergangsphasen
Jedes KMU gerät in Übergangsphasen wie Umstrukturierungen, Übertragungen, Nachfolge, Liquidationen und Ersatzbeschaffungen. Ausgerechnet in diesen heiklen Momenten bestehen heute zahlreiche steuerliche Hindernisse. Diese Ärgernisse behindern betrieblich angezeigte Strukturanpassungen von Personenunternehmen. Die Unternehmensteuerreform II beseitigt diese völlig unnötigen Fesseln, was die steuerlichen Rahmenbedingungen spürbar verbessert.
Mit der Unternehmensteuerreform II entledigen wir uns also behindernden Ärgernissen und unnötiger Fesseln im Steuerbereich zu Gunsten des Gewerbes. Wir schaffen gezielt dort Abhilfe, wo unsere Unternehmen unter der Last steuerlicher Standortnachteile und überholter Regelungen leiden. Die Steuerausfälle sind für Bund und Kantone verkraftbar. Die Reform schafft höheres Wirtschaftswachstum. Dies wiederum kommt dem ganzen Land zu Gute.
Die Schweiz ist gut beraten, das Unternehmertum und das Streben nach unternehmerischem Gewinn zu pflegen. Die Unternehmensteuerreform II fördert dies.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz