OECD/G20-Mindestbesteuerung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 17.08.2022 - An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.

Der Bundesrat wählt für die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein schrittweises Vorgehen. Die Verordnung regelt vorübergehend die Mindestbesteuerung in der Schweiz mittels einer Ergänzungssteuer. Diese soll die Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz über 750 Mio. Euro sicherstellen.

Auf der Grundlage der Verfassungsänderung (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. Sie übernimmt die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften mittels eines Verweises, um die internationale Kompatibilität des schweizerischen Regelwerks sicherzustellen. Daneben präzisiert die Verordnung insbesondere die Aufteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer. Die Verfahrensregelung befindet sich noch in Erarbeitung und wird deshalb später in die Vernehmlassung geschickt.

Bei seinem Entscheid zur Inkraftsetzung des Regelwerks wird der Bundesrat prüfen, wie weit die Umsetzung in anderen Ländern fortgeschritten ist. Der Bundesrat geht aus heutiger Sicht von einem Inkrafttreten per 1. Januar 2024 aus.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. November 2022.


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