OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung

Bern, 13.01.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

Die Anpassung des Schweizer Rechts erfolgt mit Augenmass und mit Fokus auf einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Um unter Einbezug des Parlaments, der Kantone und des Volks (Volksabstimmung) für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen, soll eine neue Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Auf dieser Basis erlässt der Bundesrat eine temporäre Verordnung, welche die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 umsetzt. Anschliessend kann ohne Zeitdruck die Gesetzesgrundlage in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erarbeitet und die Verordnung abgelöst werden.

137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt. Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern. Die Übernahme der Mindestbesteuerung ins Schweizer Recht stellt sicher, dass grosse Konzerne nicht in ausländische Verfahren verwickelt werden. Auch soll die Schweiz keine ihr zustehenden Steuereinnahmen verschenken.

Inhaltliche Umsetzung

Die Mindeststeuer soll zielgenau und unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden. Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern. Der Bundesrat hat inhaltliche Eckwerte verabschiedet:

  • Sicherstellen der Mindeststeuer bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro (siehe Medienrohstoff).

  • Erheben der zusätzlichen Steuern durch die Kantone. Die zusätzlichen Steuereinnahmen fliessen den Kantonen zu.

  • Die zusätzlichen Steuereinnahmen unterliegen den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs.

Auswirkungen auf den Standort Schweiz

Gewisse Unternehmen werden höher belastet. Die Umsetzung erspart ihnen zusätzliche Steuerverfahren im Ausland. Die Schweiz erhält finanzpolitischen Spielraum, um einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegen zu wirken. Die Kantone werden souverän über Massnahmen zugunsten des Standorts entscheiden.

Bei der Umsetzung der Vorlage werden Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eng zusammenarbeiten. Unter anderem hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD ein politisches Konsultativorgan eingesetzt. Vertreten sind alle drei Staatsebenen.


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