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Das Schweizer Bankgeheimnis bietet keinen Schutz für gestohlene Gelder. Zudem verfügt die Schweiz über wirksame Gesetze, um ihren Finanzplatz gegen unrechtmässig erworbene Gelder zu schützen und deren transparente Rückgabe zu ermöglichen. Sie setzt dabei auf Mittel der Prävention und Rechtshilfe. Auch auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz in Gremien wie der Groupe d'action financière (GAFI) oder der UNO aktiv für die Bekämpfung von Korruption und unrechtmässig erworbenen Geldern ein.
Seit Ende der 1980er-Jahre gewann die Frage der unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (auch Potentatengelder genannt) wegen mehrerer spektakulärer Fälle (u.a. Marcos, Abacha, Montesinos) für die Schweizer Aussenpolitik an Bedeutung. Solche illegal erworbenen Gelder von sogenannten "politisch exponierten Personen" (PEP) gelangen nach der Veruntreuung im jeweiligen Land häufig auf die internationalen Finanzmärkte, unter anderem auch in die Schweiz. Die Gelder sind nicht nur für die betreffenden Länder problematisch, sie schaden auch dem Image der Schweiz und dem Ruf ihres Finanzplatzes.
Als Antwort auf dieses Problem entwickelte die Schweiz ein Zwei-Säulen-Konzept, das auf Prävention und Rechtshilfe beruht. Im internationalen Vergleich sticht sie durch ihre Bestimmungen zur Prävention hervor.
Grundlage der Präventionsmassnahmen sind die internationalen Standards der GAFI, die gemeinsam mit dem Bankensektor entwickelt wurden. Die Schweiz spielte hierbei eine Pionierrolle. Das Geldwäschereigesetz ist eines der wichtigsten Präventionsinstrumente des Schweizer Rechts. Es verpflichtet Finanzintermediäre, allfällige unrechtmässig erworbene Vermögenswerte - insbesondere solche von PEP - zu identifizieren und der Meldestelle für Geldwäscherei (Money Laundering Reporting Office Switzerland, MROS) zu melden. Das Rechtshilfegesetz als zweite Säule des Konzepts ermöglicht die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um unrechtmässig erworbene Gelder auf wirksame und flexible Weise zu beschlagnahmen und zurückzugeben.
In den letzten 15 Jahren konnte die Schweiz rund 1,7 Milliarden Schweizerfranken zurückführen, deutlich mehr als jeder andere Finanzplatz.
In den Fällen der Gelder von Marcos, Abacha, Montesinos und Salinas stellte das Schweizer Konzept seine Wirksamkeit unter Beweis. Keine der Affären blieb ungelöst.
Die Rechtshilfe stösst jedoch an ihre Grenzen, wenn die betroffenen Staaten nicht mit der Schweiz zusammenarbeiten oder nicht in der Lage sind, ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Dieses Problem stellte sich in den Fällen Mobutu (Demokratische Republik Kongo) und Duvalier (Republik Haiti). Im ersten Fall musste die Schweiz die Vermögenswerte letztlich freigeben. Um dieses Problem zu entschärfen, ist seit Anfang Februar 2011 ein Gesetz in Kraft, das die Möglichkeit vorsieht, Gelder auch ohne Rechtshilfe an den Herkunftsstaat zurückzugeben. Dies geschieht mittels Finanzierung von Programmen, welche für die Bevölkerung des Herkunftslandes von öffentlichem Interesse sind.
Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes System zur Bekämpfung von Potentatengeldern. Dazu gehört auch die 2009 erfolgte Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (CNUCC).
Auf internationaler Ebene arbeitet die Schweiz eng mit der Stolen Assets Recovery Initiative (StAR) zusammen und bietet dem Kompetenzzentrum International Center for Asset Recovery (ICAR) in Basel seit seiner Gründung finanzielle Unterstützung. Angeregt durch dessen Praxis wurde die Schweiz auch zur Hauptinitiantin von Artikel 57 der United Nations Convention against Corruption (UNCAC), der die Staaten verpflichtet, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte demjenigen Staat zurückzugeben, der Opfer des Verbrechens wurde. Schliesslich beteiligt sich die Schweiz auch aktiv an den Arbeiten der GAFI zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Beschlagnahmung von Geldern.
Ergänzende Informationen zum Thema Potentatengelder finden Sie auf der Internetseite des EDA: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/finec/intcr/poexp.html
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