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Die Bekämpfung der Korruption ist für die Verteidigung des Finanzplatzes Schweiz zentral. Die Schweiz verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz und ist auf allen wichtigen Ebenen tätig: in der Prävention, in der Kriminalisierung, in der technischen Hilfe wie auch bei der Rückerstattung von Vermögenswerten. Auf internationaler Ebene unterstützt sie die Evaluations- und Kontrollmassnahmen der OECD und des Europarates (Groupe d'Etats contre la Corruption; GRECO), die dazu beitragen, dass klare und für alle verbindliche Spielregeln aufgestellt werden.
Korruption ist eine weltweite Herausforderung. Sie dämpft den Wirtschaftsverkehr erheblich, verfälscht die Konkurrenz und schadet dem Vertrauen. Seit den Neunzigerjahren steht der Kampf gegen die Korruption deshalb weit oben auf der Prioritätenliste der internationalen Gemeinschaft. Heute bilden drei Übereinkommen über die Bekämpfung der Korruption die normative Grundlage für den Umgang der Vertragsstaaten mit Korruption.[1] Die Übereinkommen der OECD und des Europarates etablieren ein Verfahren für die Analyse und Überwachung der Antikorruptionspolitik der Vertragsstaaten. Regelmässige gegenseitige Prüfungen gehen einher mit Empfehlungen für gesetzliche, organisatorische und praktische Verbesserungen, um die gemeinsam festgelegten Standards zu erreichen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption steht als einziges Antikorruptionsabkommen allen Staaten offen und enthält Bestimmungen zur Rückerstattung von Korruptionsgeldern. Die Schweiz ist Vertragspartei der Übereinkommen der OECD und des Europarates. Sie hat ausserdem das Übereinkommen der UNO unterzeichnet, das voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 ratifiziert wird.
Auf internationaler Ebene engagieren sich vor allem die Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland gegen die Korruption, obwohl sie in der Vergangenheit selber von bestimmten Skandalen - zum Beispiel Total oder Siemens - betroffen waren. Grossbritanniens Beziehungen zur OECD waren 2006 und 2007 äusserst angespannt, nachdem es die Ermittlungen in der Affäre um den Rüstungshersteller BAE Systems aus Gründen der nationalen Sicherheit eingestellt hatte. Seither hat Grossbritannien auf verschiedene Weise versucht, die Anti-Korruptions-Bemühungen der OECD zu unterwandern. Von den Entwicklungsländern zeigen Indonesien und Nigeria konstruktive Bemühungen im Rahmen der UNO.
Europarat (GRECO): Die Groupe d'Etats contre la Corruption (GRECO) - eine Kommission des Europarates - hat ihren Evaluationsbericht über die Schweiz am 2. Juni 2008 veröffentlicht.[2] Er enthält 13 Empfehlungen, die eine grosse Bandbreite von Aspekten der Korruptionsbekämpfung betreffen, wie zum Beispiel das zuständige Organ, die Unabhängigkeit der Justiz, die Sensibilisierung, Interessenkonflikte oder den Schutz der Whistleblower. Die Schweiz wird der GRECO im Oktober 2009 Bericht erstatten über die Massnahmen, die aufgrund der jeweiligen Empfehlung ergriffen wurden. Anschliessend hat sie bis im Februar 2010 Zeit, um diese vor der abschliessenden Evaluation im April 2010 vollständig umzusetzen.
OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Korruption: Im März 2004 fand die zweite Phase der Prüfung der Schweiz statt. Sie befand, dass 8 der 10 Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden. Die Schweiz musste sich im März 2009 mündlich zu diesen Empfehlungen äussern. Derzeit erarbeitet die OECD-Arbeitsgruppe eine dritte Phase, um die Überwachung der Anti-Korruptions-Politik der OECD-Mitglieder zu gewährleisten und den politischen Druck aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wird über eine Änderung der Instrumente (z.B. der Übereinkommen und Empfehlungen) diskutiert, um diese zu verstärken und an die gegenwärtigen Bedingungen anzupassen.
Über eine gemeinsame Empfehlung der OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Korruption und des OECD-Komitees für Steuerfragen wird gegenwärtig verhandelt (Recommendation on Tax Measures for further combating bribery). Sie legt den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten nahe, Personen unter Korruptionsverdacht im Rahmen ihres Steuerrechts zu melden. Das Schweizer Steuerrecht ermöglicht dies, auch wenn es die Steuerbehörden nicht dazu verpflichtet; insofern stimmt die Empfehlung mit der Schweizer Praxis überein.
UNO: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen hat mit 140 Unterzeichnenden einen universellen Anspruch, steht jedoch noch ganz am Anfang des Prozesses. 2006 wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, die sich um die Umsetzung des Übereinkommens, die technische Hilfe und die Rückerstattung von Vermögenswerten kümmern. Ihre Tätigkeit ist in Gange.
IDAG Korruptionsbekämpfung: Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 beschlossen, eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe für die Bekämpfung der Korruption (IDAG Korruptionsbekämpfung) mit formellem Mandat zu bilden. Die Arbeitsgruppe soll unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten eine abgestimmte Politik zur Bekämpfung der Korruption entwickeln, indem sie alle Beteiligten auf Bundesebene sowie die Kantone und die Zivilgesellschaft einbezieht.
Die Bekämpfung der Korruption ist für die Verteidigung des Schweizer Finanzplatzes zentral. Die Schweiz verfügt mit Mechanismen zur Aufdeckung von unrechtmässig erworbenen Geldern und einem Dispositiv gegen Geldwäscherei über wirksame Mittel, die verhindern, dass der Finanzplatz zu kriminellen Zwecken missbraucht wird. Mit ihren Anstrengungen und Erfolgen im Kampf gegen die Korruption trägt sie zum guten Ruf ihres Finanzplatzes bei.
Die Schweiz verfolgt bei der Bekämpfung der Korruption einen umfassenden Ansatz und ist gleichzeitig auf allen wichtigen Ebenen tätig: in der Sensibilisierung, in der Prävention, in der Kriminalisierung, bei der technischen Zusammenarbeit und in der Rechtshilfe sowie bei der Rückerstattung von Vermögenswerten. Der Prävention kommt bei der Bekämpfung der Korruption eine Schlüsselrolle zu, denn die Sensibilisierung aller Beteiligten - Politik, Verwaltung, Justiz und Zivilgesellschaft - ist für den Erfolg der Massnahmen ausschlaggebend. Die Rechtsmittel müssen so angepasst werden, dass sie die Kriminalisierung, Aufdeckung und anschliessende Strafverfolgung erlauben. Schliesslich muss nach Ansicht der Schweiz die technische Hilfe auf allen Ebenen der Korruptionsbekämpfung stattfinden - von der Prävention bis zur Rückerstattung von Vermögenswerten - und sie besteht dabei auf die Einhaltung und strikte Anwendung der Regeln der Rechtshilfe.
Die internationale Gemeinschaft muss die Korruption gemeinsam bekämpfen, und dazu müssen die Staaten zusammenarbeiten und sich ihre Erfahrungen und Fähigkeiten gegenseitig zur Verfügung stellen. Sie unterstützt deshalb die Prüfungsmechanismen der Anti-Korruptions-Politik der OECD und der GRECO, denn nur durch die sorgfältige Überwachung der Praktiken der Mitgliedstaaten und durch glaubwürdige Empfehlungen können die wirksame Bekämpfung der Korruption gewährleistet und der politische Druck aufrecht erhalten werden.
[1] Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (1997); Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption (1999); Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC, 2003).
[2] http://www.bj.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/korruption_greco.Par.0001.File.tmp/ber-greco-I-II-d.pdf
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