Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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Internationales Engagement der Schweiz zur Stärkung der Finanzstabilität

Das Wichtigste in Kürze

Für die Schweiz als offene, exportorientierte Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung ist ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem von grosser Bedeutung. Neben der Umsetzung einer umsichtigen nationalen Finanzmarktpolitik unterstützt die Schweiz die internationalen Initiativen zur Bewältigung der Finanzkrise und deren Folgeerscheinungen. Sie arbeitet in den wichtigsten internationalen Organisationen und Gremien des Finanzsektors am Standardsetting mit. Dabei geht es neben der Aufarbeitung und Bewältigung der Finanzkrise um die Schaffung eines griffigeren Rahmenwerks für die internationale Finanzmarktregulierung. Damit leistet die Schweiz einen konstruktiven Beitrag zur Gestaltung des internationalen Finanzsystems. Durch die internationale Koordination können die Wirksamkeit der einzelnen, nationalen Massnahmen erhöht und mögliche Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die wichtigsten Foren für die Fragen der internationalen Finanzstabilität sind der Internationale Währungsfonds (IWF) und das Financial Stability Board (FSB).

Das Engagement der Schweiz im IWF

Die Schweiz leitet im IWF eine Stimmrechtsgruppe, zu der Aserbaidschan, Kasachstan, Polen, Serbien, Kirgistan, Tadschikistan und Turkmenistan gehören. Durch ihren Exekutivratsitz ist die Schweiz Entscheidträgerin im IWF. Sie setzt sich dafür ein, dass der IWF auf sein Mandat fokussiert und transparent bleibt. Neben der Einhaltung klarer Regeln und Prinzipien gehört dazu die Fähigkeit, schnell auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Nur so kann der IWF eine glaubwürdige, schlagkräftige und finanziell solide Institution bleiben, die ihre Mitglieder gleichberechtigt behandelt.

Hauptaufgabe des IWF ist die wirtschaftspolitische Überwachung seiner Mitgliedsländer. Dadurch trägt er zur Sicherung der Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems bei. Zudem bietet der IWF seinen Mitgliedsländern technische Hilfe und Ausbildungsmöglichkeiten an, um sie bei der Formulierung und Umsetzung einer effektiven Wirtschafts- und Finanzsektorpolitik zu stärken. Diese Tätigkeiten zielen auf die Krisenprävention ab. Treten Krisen dennoch auf, hilft der IWF den betroffenen Mitgliedsländern durch umfassende Finanzhilfe und der Ausarbeitung von Reformprogrammen für die Geld-, Haushalts- und Finanzsektorpolitik.

Der IWF hat aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eine ganze Reihe von Finanzhilfepaketen verabschiedet und dabei einen bedeutenden Anteil seiner Ressourcen verpflichtet. Vor diesem Hintergrund hat der Internationale Finanz- und Währungsausschuss als ministerielles Steuerungsorgan des IWF im April 2009 entschieden, eine Aufstockung der IWF-Mittel vorzunehmen. Dabei geht es um drei Massnahmen, die mit unterschiedlichen Geschwindigkeit umgesetzt werden:

  • Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV), das Sicherungsnetzes des IWF, werden revidiert und von derzeit 34 Mrd. Sonderziehungsrechte(1) (rund CHF 50 Mrd.) auf insgesamt SZR 367,5 Mrd. (rund CHF 550 Mrd.) aufgestockt. Gleichzeitig wird der Teilnehmerkreis ausgedehnt, womit insbesondere auch grosse Schwellenländer finanziell Verantwortung für die Systemstabilität übernehmen. Der Anteil der Schweiz erhöht sich von SZR 1,54 Mrd. (rund CHF 2,3 Mrd.) auf SZR 10,9 Mrd. (rund CHF 16 Mrd.). Die Vorlage zur Reform der NKV wurde den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet.
  • Zur Überbrückung des Mittelengpasses des IWF bis zum Inkrafttreten der NKV-Reform werden von 21 Ländern bilaterale Kreditlinien im Umfang von rund USD 250 Mrd. zur Verfügung gestellt. In der Schweiz wird die Einrichtung einer entsprechenden Kreditlinie in Höhe von bis zu USD 10 Mrd. von den eidg. Räten beraten (sog. IWF-Sonderhilfe) Bereits seit August 2009 ist eine Zuteilung von Sonderziehungsrechten im Umfang von USD 250 Mrd. in Kraft. Hierdurch wurde anteilsmässig den IWF-Mitgliedern Liquidität zur Verfügung gestellt. Zu Gute kommt die Zuteilung von Sonderziehungsrechten vor allem ärmeren Ländern, welche so ihre Reserven aufstocken konnten.
  • Die regulären IWF-Mittel (Länderquoten) sollen von gegenwärtig SZR 217,4 Mrd. (rund CHF 325 Mrd.) auf SZR 476,8 Mrd. (rund CHF 710 Mrd.) erhöht werden. Der maximal von der Schweiz bereitgestellte Beitrag wird sich mit dieser Reform von den gegenwärtigen rund SZR 3,5 Mrd. (rund CHF 5,2 Mrd.) auf SZR 5,8 Mrd. (rund CHF 8,6 Mrd.) steigen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 den Räten eine entsprechende Botschaft unterbreiten.

Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass dem IWF eine noch gewichtigere Rolle bei der Überwachung der Finanzsektoren seiner Mitgliedstaaten zukommen und seine diesbezügliche Expertise weiterentwickelt werden muss. Die Wechselwirkungen zwischen Finanzsystemen und Realwirtschaft müssen besser erforscht und die Überprüfung von Finanzsektoren muss noch stärker in die regulären Länderexamen des IWF eingebettet werden. Wichtig ist, dass auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachgremien verstärkt wird, allen voran dem FSB.

Das Engagement der Schweiz im FSB

Das FSB ist das zentrale internationale Gremium im Bereich der Finanzmarktstabilität. Ihm gehören neben den G20-Staaten auch Hongkong, Singapur, die Niederlande, Spanien sowie die Schweiz an. Zudem sind die wichtigsten internationalen Organisationen und Standardsetter im FSB vertreten.

Das Ziel des FSB ist es, die Arbeiten der nationalen Finanzaufsichtsbehörden und internationalen Standardsetter zu koordinieren und die Entwicklung sowie Umsetzung von Massnahmen zur verbesserten Regulierung des Finanzsektors zu fördern. Das FSB analysiert ferner Schwächen und Systemrisiken des internationalen Finanzsystems, unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Erarbeitung von grenzüberschreitenden Notfallplänen und dem Aufbau von gemeinsamen Aufsichtskollegien für systemrelevante Banken.

Die Schweiz ist mit zwei Sitzen im FSB vertreten, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eingenommen werden. Die Mitgliedschaft gibt der Schweiz die Gelegenheit zur aktiven Teilnahme am internationalen Dialog über die Früherkennung von stabilitätsrelevanten Entwicklungen sowie über Fragen der internationalen Koordination und der zukünftigen Ausrichtung der Finanzmarktregulierung und -aufsicht.

Ein Schwerpunkt der Arbeiten des FSB ist die Überprüfung der Einhaltung der internationalen Standards im Finanzmarktbereich. Dazu haben sich die Mitgliedsländer verpflichtet. Dabei werden in regelmässigen Abständen die Anstrengungen der Länder unter die Lupe genommen. Ein wichtiges Instrument des FSB sind dabei die sog. Peer Reviews zur Evaluation der Qualität der Finanzmarktregulierung seiner Mitgliedstaaten. Diese Überprüfungen umfassen themenspezifische Überprüfungen (z.B. zur Frage der Vergütungssysteme im Finanzsektor) sowie länderspezifische Examen. Die Schweiz hat 2010 ein entsprechendes Examen für Spanien geleitet und wird ihrerseits im Jahr 2011 einer solchen Überprüfung unterzogen.

Ein zentraler Arbeitsbereich des FSB ist ferner die Regulierung von systemrelevanten Finanzinstitutionen (Systemically important financial institutions – SIFIs). Gegenwärtig wird an Methoden zur Bestimmung von global relevanten SIFIs gearbeitet. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass alle FSB-Mitglieder ihre Aufsicht über SIFIs intensivieren und Massnahmen vorsehen, die eine Abwicklung solcher Institute ermöglichen. Jene Mitgliedsländer, die zudem global bedeutende SIFIs beheimaten, sollen diese Institute höheren Eigenmittelanforderungen unterwerfen und sie zur Erstellung von grenzüberschreitenden Sanierungs- und Abwicklungsplänen verpflichten. Die Schweiz hat im FSB massgeblich zur SIFI-Diskussion beigetragen. Sie hat auf nationaler Ebene die Umsetzung entsprechender Massnahmen frühzeitig in Angriff genommen und einen mit den FSB-Vorschlägen übereinstimmenden Ansatz entwickelt (vgl. Vorschläge des Bundesrates „Too big to fail“).

Weitere Arbeitsbereiche betreffen die Erarbeitung von Standards im Derivatehandel, Empfehlungen zur Reduktion der Abhängigkeit von Ratings im Finanzbereich sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit, um die Erkennung zukünftiger Systemrisiken zu erleichtern.


(1) Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist die künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Der Wert eines SZR wird gemäss einem Währungskorb aus USD, JPY, EUR, GBP täglich bestimmt.

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Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2011

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