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Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Versicherungen und ihren Kunden. Das Gesetz ist über hundert Jahre alt. In einer ersten Teilrevision wurden per 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen verwirklicht. Mit der Totalrevision soll das VVG an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden. Die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes steht dabei im Vordergrund.

Hauptziel der Revision

Grundanliegen der Totalrevision des VVG vom 2. April 1908 sind die Anpassung des Versicherungsvertragsrechts an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes. Der Gesetzesentwurf sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und der Versicherungsunternehmen andererseits.

Abschätzung der Regulierungsfolgen

Der Bundesrat beauftragte Anfang 2010 das Eidgenössische Finanzdepartement, eine Regulierungsfolgenabschätzung über die wichtigsten und in der Vernehmlassung umstrittensten Massnahmen der geplanten Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorzunehmen.  Am 14. Oktober 2010 wurde ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Darin werden die wirtschaftlichen Auswirkungen einzelner Regulierungsmassnahmen und ihrer Alternativen auf die jeweils betroffenen Gruppen der Gesellschaft aufgezeigt. Der umfassende Bericht dient dem Bundesrat als Grundlage für die Ausarbeitung der Botschaft zur Gesetzesänderung.

Grundzüge der Gesetzesänderung

Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz soll unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Versicherte erhalten ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für Versicherungsverträge.
  • Neu soll für Versicherungsverträge eine dreijährige ordentliche Kündigungsfrist bestehen.
  • Die Informationspflichten vor Vertragsabschluss werden leicht erweitert, aber weiterhin abschliessend geregelt.
  • Verlängerung der Verjährungsfrist.
  • Transparenzvorschriften über die Entschädigung von Versicherungsmaklern werden eingeführt.
  • Einführung eines direkten Forderungsrechts in der Haftpflichtversicherung.
  • Teilweise Übernahme des System der Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte.

Aktueller Stand

Der Bundesrat hat am 7. September 2011 die Botschaft zur Totalrevision des VVG verabschiedet. Als nächstes kommt die Vorlage vor die Eidgenössischen Räte.

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Fachkontakt: info@gs-efd.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 06.10.2011

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