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Die Schuldenbremse ist ein in der Verfassung verankerter Mechanismus zur Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts. Sie soll chronische Defizite und damit einen Schuldenanstieg verhindern. Die finanzielle Last von heutigen Vorhaben soll nicht auf künftige Steuerzahlende abgewälzt werden können. Die Entwicklung des Bundeshaushalts seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 zeigt, dass Bundesrat und Parlament diesen Auftrag ernst genommen haben.
Die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Ergänzungsregel zur Schuldenbremse verlangt, dass Defizite des ausserordentlichen Haushalts mittelfristig über den ordentlichen Haushalt kompensiert werden müssen. Als Gedächtnis der Ergänzungsregel wirkt das Amortisationskonto, welches die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Überschreiten die Ausgaben die Einnahmen, so ist dieser Fehlbetrag in den sechs folgenden Rechnungsjahren durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abzutragen. Das Parlament kann die Amortisationsfrist erstrecken. Ist der Fehlbetrag voraussehbar, können die notwendigen Einsparungen auch bereits früher vorgenommen werden.
Die Schuldenbremse sichert zwar das Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben, die optimale Gewichtung der Aufgaben innerhalb des Bundeshaushalts ist damit aber noch nicht gewährleistet. Die langfristige finanzpolitische Herausforderung besteht darin, angesichts der Wachstumsdynamik in gesetzlich stark gebundenen Aufgabengebieten (z.B. soziale Wohlfahrt aufgrund der Alterung der Bevölkerung) auch anderen Ansprüchen (z.B. Ausbau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur) gerecht zu werden, so dass die Finanzierung der Staatsleistungen für die öffentlichen und privaten Haushalte verkraftbar bleibt. Die dazu notwendige Prioritätenbildung muss in oft langen politischen Entscheidprozessen erarbeitet und erkämpft werden. Diese Prozesse müssen deshalb frühzeitig angestossen und stetig weiterverfolgt werden. Dies ermöglicht die Einhaltung der Schuldenbremse bei guter Budgetqualität.
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