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Die Schuldenbremse

Das Wichtigste in Kürze

Die Schuldenbremse ist ein in der Verfassung verankerter Mechanismus zur Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts. Sie soll chronische Defizite und damit einen Schuldenanstieg verhindern. Die finanzielle Last von heutigen Vorhaben soll nicht auf künftige Steuerzahlende abgewälzt werden können. Die Entwicklung des Bundeshaushalts seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 zeigt, dass Bundesrat und Parlament diesen Auftrag ernst genommen haben.

Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht

Schuldenbremse: der MechanismusNeues Fenster
Schuldenbremse: der Mechanismus Schuldenbremse: der Mechanismus
Das Kernstück der Schuldenbremse besteht aus einer einfachen Regel: Über einen Konjunkturzyklus hinweg dürfen die Ausgaben nicht grösser sein als die Einnahmen. Der Höchstbetrag für den (ordentlichen) Ausgabenplafond wird an die Höhe der (ordentlichen) Einnahmen gebunden, korrigiert um einen Faktor, der die konjunkturelle Auslastung berücksichtigt. Bei überdurchschnittlicher Auslastung der Wirtschaft liegt der Ausgabenplafond unter den Einnahmen – der Bund muss einen Überschuss erwirtschaften. Umgekehrt lässt die Formel in Zeiten einer geringen Kapazitätsauslastung ein Defizit zu – die Ausgaben dürfen die Einnahmen übersteigen. Über einen ganzen Konjunkturzyklus ist die Rechnung somit ausgeglichen. Die Wirkung der Regel ist unabhängig von der Höhe der Steuerbelastung. Sie lässt sowohl Steuererhöhungen als auch Steuersenkungen zu. Letztere müssen gemäss der Regel Hand in Hand mit Ausgabensenkungen gehen.

Die Budgethoheit des Parlaments bleibt im Rahmen des von der Regel vorgegebenen Ausgabenplafonds vollumfänglich gewährleistet. Gegenstand der Regelungen zur Schuldenbremse sind ausdrücklich der Voranschlag und die Nachträge zum Voranschlag. In ausserordentlichen Situationen wie beispielsweise in schweren Rezessionen kann der Ausgabenplafond mit einem qualifizierten Mehr in beiden Räten erhöht werden.

Überschreiten die tatsächlichen Ausgaben am Ende des Jahres den neu berechneten Ausgabenplafond, wird die Überschreitung einem Ausgleichskonto belastet. Unterschreitungen wiederum werden diesem Konto gutgeschrieben. Ebenso werden Schätzfehler bei den Einnahmen und beim Wirtschaftswachstum im Ausgleichskonto in Form von Belastungen oder Gutschriften berücksichtigt. Allfällige Fehlbeträge müssen in den folgenden Jahren abgebaut werden. Im Falle von Überschüssen auf dem Ausgleichskonto ist keine verbindliche Regel vorgegeben.

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse

Die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Ergänzungsregel zur Schuldenbremse verlangt, dass Defizite des ausserordentlichen Haushalts mittelfristig über den ordentlichen Haushalt kompensiert werden müssen. Als Gedächtnis der Ergänzungsregel wirkt das Amortisationskonto, welches die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Überschreiten die Ausgaben die Einnahmen, so ist dieser Fehlbetrag in den sechs folgenden Rechnungsjahren durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abzutragen. Das Parlament kann die Amortisationsfrist erstrecken. Ist der Fehlbetrag voraussehbar, können die notwendigen Einsparungen auch bereits früher vorgenommen werden.

Finanzpolitische Herausforderungen

Die Schuldenbremse sichert zwar das Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben, die optimale Gewichtung der Aufgaben innerhalb des Bundeshaushalts ist damit aber noch nicht gewährleistet. Die langfristige finanzpolitische Herausforderung besteht darin, angesichts der Wachstumsdynamik in gesetzlich stark gebundenen Aufgabengebieten (z.B. soziale Wohlfahrt aufgrund der Alterung der Bevölkerung) auch anderen Ansprüchen (z.B. Ausbau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur) gerecht zu werden, so dass die Finanzierung der Staatsleistungen für die öffentlichen und privaten Haushalte verkraftbar bleibt. Die dazu notwendige Prioritätenbildung muss in oft langen politischen Entscheidprozessen erarbeitet und erkämpft werden. Diese Prozesse müssen deshalb frühzeitig angestossen und stetig weiterverfolgt werden. Dies ermöglicht die Einhaltung der Schuldenbremse bei guter Budgetqualität.

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Fachkontakt: info@gs-efd.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 28.09.2011

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