Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
17. Aug 2002 - Ansprache von Bundespräsident Kaspar Villiger an der Delegiertenversammlung der FDP in Zug.
Es gilt das gesprochene Wort
Die Goldvorlage ist komplex. Sie verlangt vom Stimmvolk viel Differenzierungsvermögen. Nach dieser Diskussion kennen Sie den Inhalt und die wesentlichen Argumente dafür und dagegen. Ich will mich deshalb auf eine politische Würdigung beschränken. Dabei geht es nicht nur um Sachinhalte, um Finanzen oder um Ökonomie. Es geht auch um Werte. Denn Werte werden in der Politik und in der Gesellschaft immer wichtiger.
II.
Die Notenbank eines Landes ist in erster Linie für die Preisstabilität verantwortlich. Sie kann ihre Aufgabe nur dann erfüllen und die Inflationserwartungen nur dann stabilisierend beeinflussen, wenn sie glaubwürdig ist. Um glaubwürdig zu sein, braucht sie aber angemessene Reserven, und sie darf nicht zum Spielball der Tagespolitik werden. Es ist deshalb plausibel und die Ökonomen belegen es, dass nur eine unabhängige Notenbank ihre Aufgabe optimal erfüllen kann.
Vor einigen Jahren wurde der SNB vorgeworfen, sie akkumuliere Reserven in einem ökonomisch nicht begründbaren Ausmass. Damit verhindere sie legitime Ausschüttungen an die öffentliche Hand. Diese Vorwürfe bewogen uns, den der Stand der Nationalbankreserven durch Experten auf seine Angemessenheit beurteilen zu lassen. Sie kamen zum Schluss, die Reserven seien auf einem, für eine kleine, unabhängige und offene Volkswirtschaft mit eigener Währung, vernünftigen und angemessenen Stand. Sie seien deshalb nur noch im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum zu erhöhen. Allfällige höhere Erträge könnten gemäss Bundesverfassung ausgeschüttet werden. Das geschieht seither nach einem geglätteten Verfahren. Es zeigte sich ferner, dass nach der verfassungsmässigen Abschaffung der Goldbindung des Frankens der Gegenwert der Hälfte der Goldreserven von rund 2800 Tonnen, also rund 20 Mia. Franken, für andere Zwecke verwendet werden kann. Diese Mittel sind für die Führung der Geld- und Währungspolitik nicht mehr nötig.
Daraus ergibt sich, dass diese 20 Milliarden und nur diese 20 Milliarden aus der SNB herausgelöst werden dürfen.
Die Goldinitiative der SVP nun lässt diesen Betrag offen und spricht pauschal von "nicht mehr benötigen Reserven ", die sie der AHV zuführen will. Damit verknüpft sie die Reservefrage mit der hoch emotionalen Frage der Finanzierung der AHV. Diese Verknüpfung hat zur Folge, dass die SNB bei der Gesetzgebung über die Verwendung der Überschussreserven in den Strudel der Tagespolitik geraten kann. Das müsste ihre geldpolitische Glaubwürdigkeit tangieren. Das allein ist für mich schon Grund genug, die Initiative abzulehnen.
III.
Die AHV ist wohl unser wichtigstes Sozialwerk. Sie steht sozusagen symbolhaft für die nationale Solidarität. Sie ist auch für unseren nationalen Zusammenhalt von Bedeutung. Weil sie im Umlageverfahren finanziert wird, kommt ihre Finanzierung durch die demografischen Veränderungen unter beträchtlichen Druck. Ohne strukturelle Eingriffe auf der Leistungs- und Finanzierungsseite ist die Konsolidierung der AHV nicht zu schaffen. Mit der 11. und 12. AHV-Revision muss dieser Effort geleistet werden. Die Arbeiten sind im Gang. Es ist angesichts dieser Lage durchaus richtig, der AHV aus den Goldreserven einen Zustupf zu geben. In diesem Punkt ist die SVP-Initiative nicht zu kritisieren. Nur würde auch der ganze Betrag der Goldreserven der Grössenordnung des Problems nicht gerecht. Die AHV erhielte bestenfalls eine Verschnaufpause. Dies könnte aber den Willen zur nachhaltigen Problemlösung so schwächen, dass die wahren Probleme zu zaghaft und zu spät angepackt würden. Das würde die Problemlösung in einigen Jahren erheblich erschweren. Weil aber die AHV tatsächlich Mittel braucht, sieht der Gegenvorschlag vor, einen Drittel der Erträge der Goldreserven während 30 Jahren der AHV zur Verfügung zu stellen.
IV.
Die Schweiz ist einer der wenigen langfristig wirklich erfolgreichen Vielvölkerstaaten. Immer wieder müssen wir uns die Frage stellen, was denn eigentlich unsere im Grunde zerbrechliche Nation ohne die Bindekräfte einer gemeinsamen Sprache und Kultur zusammenhält. Ich meine, dass es einige besondere Faktoren sind, die diesen Zusammenhalt sichern helfen und die zusammen das ausmachen, was man als unsere besondere politische Kultur bezeichnen könnte:
- der Einbezug aller "stakeholder " des Landes in die politische Entscheidfindung über die direkte Demokratie und das Milizprinzip
- der Föderalismus
- der Respekt vor den vier Kulturen und vor Minderheiten
- die Kultur des tauglichen und gesichtswahrenden Kompromisses
- die gelebte Solidarität, gepaart mit Selbstverantwortung.
Es ist wichtig, diese Maximen bei der politischen Tagesarbeit stets zu beherzigen. Sie haben auch bei diesen Vorlagen ihre Bedeutung.
V.
Alle diese Überlegungen erlauben nun, Initiative und Gegenvorschlag zu bewerten.
Zunächst zur Goldinitiative! Aus 3 Gründen ist sie abzulehnen:
1. Durch die Unbestimmtheit der Verfassungsbestimmung hinsichtlich des verfügbaren Betrages ermöglicht sie die Verknüpfung der Reservepolitik der SNB mit der Finanzierung der AHV. Das kann die Unabhängigkeit der SNB tangieren.
2. Die Vernehmlassung hat gezeigt, das kein einzelner Verwendungszweck des Goldvermögens mehrheitsfähig ist. Es ist unausgewogen, den Betrag nur einem Zweck und nur der älteren Generation zu widmen. Es widerspricht unserer Kompromisskultur.
3. Die Kantone haben einen verfassungsmässigen Anspruch auf zwei Drittel der Gewinne der SNB. Man kann die Überschussreserven auch als einbehaltene Gewinne betrachten. Die Kantone sind bereit, zu Gunsten der Stiftung auf einen Drittel ihres Anspruchs zu verzichten. Das ist ihnen hoch anzurechnen. Sie aber ganz leer ausgehen zu lassen, ist unfair und in unserem föderalistischen Staat unakzeptabel.
Dann gibt es noch einen vierten Grund. Den Initianten ging es ursprünglich keineswegs um die AHV. Es ging ihnen um die Verhinderung der Stiftung, und die AHV erschien als das beste und populärste Verhinderungsmittel. Dieser politische Opportunismus darf nicht belohnt werden. Deshalb ist die Inititaive nicht eigentlich eine Initiative, im ursprünglichen Sinn des Wortes. Sie ist vielmehr das Gegenteil, nämlich eine Reaktion auf die Stiftungsidee. Sie will nicht etwas bewirken, sondern etwas verhindern.
VI.
Der sogenannte Gegenvorschlag hat fünf Vorzüge:
1. Er ist ein ausgewogener Kompromiss, durchaus in der guten helvetischen Kompromisstradition. Er erfüllt einen Teil der berechtigten Ansprüche der Kantone, er leistet über den Beitrag an die AHV etwas für die ältere Generation und er investiert mit der Stiftung in die Zukunft, in die junge Generation.
2. Der Gegenvorschlag schreibt in der Verfassung fest, dass die Substanz nicht angelastet werden darf. In dreissig Jahren kann die nächste Generation das Geld nach ihren dann zumaligen Prioritäten und Bedürfnissen einsetzen. Das Vermögen bleibt der Notgroschen der Nation.
3. Die zur Verfügung stehenden Goldreserven werden in der Verfassung eindeutig definiert. Es kann kein irgendwie gearteter Druck auf die SNB entstehen.
4. Die Kantone können die Mittel gemäss den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger und gemäss ihren demokratischen Entscheidverfahren einsetzen. Auch die Kantone sind das Volk!
5. Von Zeit zu Zeit muss die Schweiz etwas tun für die Werte, auf denen sie aufbaut. Mit der Stiftung investiert sie in die Idee der Solidarität. Es steht ihr gut an, mit einem Teil des unverhofften Geldsegens ein grosses humanitäres Werk von grosser Strahlungskraft zu schaffen.
Der Gegenvorschlag ist das gute Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit von Bundesrat und Parlament. Freisinnige haben massgeblich mitgearbeitet. Ich danke ihnen dafür. Stellvertretend für alle möchte ich Ständerätin Vreni Spoerry erwähnen. Sie präsidierte eine Subkommission, welche wesentliche Elemente des Gegenvorschlags ausarbeitete.
VII.
Die Stiftung Solidarität Schweiz soll wirksame Beiträge im In- und Ausland im Kampf gegen Armut, Krankheit und Gewalt leisten. Das Wohlstandsgefälle zwischen arm und reich wächst. Junge Menschen in vielen Konfliktgebieten haben keine Perspektive mehr. Perspektivlosigkeit aber führt zu Fluchtbewegungen, fördert die Radikalisierung und schafft Nahrböden für Terrorismus. Alles das aber hat wiederum spürbare Folgen auch für uns. Zwischen dem Ausmass an Leid und den zur Verfügung stehenden Mitteln besteht ein eklatantes Missverhältnis. Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, wenn etwa argumentiert wird, für eine solche Stiftung bestehe kein Bedarf.
Ich möchte an Hand von 4 Aspekten aufzeigen, dass diese Stiftung einige Besonderheiten aufweist, die sie besonders wirksam machen dürfte und die im Grunde freisinnigen Überzeugungen in hohem Mass entsprechen.
1. Die Stiftung ist kein neues Hilfswerk. Sie unterstützt Projekte, die sie im Wettbewerb auswählt oder sogar ausschreibt, und sie realisiert die Projekte mit Partnern. Das ergibt einen ständigen Wettbewerb von Ideen, verhindert Verkrustungen und braucht keinen grossen bürokratischen Aufwand.
2. Die Projekte müssen ausdrücklich die Selbstverantwortung der Betroffenen stimulieren und diese in die Realisierung einbeziehen. Oder um mit Mao Tse Tung zu reden: man muss den Betroffenen keine Fische schenken, sondern sie fischen lehren.
3. Die Stiftung leistet keine Einzelhilfe. Sie kann schon vom Gesetze her so etwas wie Wiedergutmachung gar nicht leisten. Natürlich, die Stiftungsidee entstand in einem schwierigen Umfeld, wie auch die Rotkreuzidee in einem schwierigen Umfeld entstanden war. Aber sie ist zukunftsgerichtet und nur zukunftsgerichtet, und der Vorwurf der Erpressung ist mehr als läppisch. Sie ist von Gesetzes wegen auch so konzipiert, dass irgendwelcher Druck von aussen ihr Handeln nicht beeinflussen kann.
4. Die Stiftung wird nicht staatliches Handeln ersetzen. Sie wirkt komplementär. Und sie ist so strukturiert, dass sie dem tagespolitischen Gezänk entzogen ist, der Öffentlichkeit aber trotzdem transparent Rechenschaft ablegen muss.
VIII.
Ich möchte nun kurz begründen, warum auch das 2x Nein eine schlechte Lösung ist. Zunächst verhindert es das grosse Solidarwerk der Stiftung. Damit würden wir eine einmalige Chance verpassen. Die Vertreter des 2x Neins verlangen, den Betrag zur Schuldentilgung in Bund und Kantonen zu verwenden. Sie erwarten vom Bundesrat, dies im Falle des 2x Nein zu beschliessen. Aus Sicht des Finanzministers wäre das durchaus vertretbar. Nur ist eben der finanzpolitische Aspekt nicht der einzige. Hier überwiegen die anderen Aspekte klar.
Der Bundesrat kann sich aus mehreren Gründen nicht heute schon festlegen, was er im Falle eines 2x Nein vorschlagen würde. Das Ergebnis bedürfte in jedem Fall der vertieften Analyse. Es gibt Leute, die 2x Nein stimmen werden, weil sie das Geld in der SNB belassen möchten. Wenn beispielsweise 40% nein/ja, 40% ja/nein und 20 nein/nein stimmen würden, wären Initiative und Gegenvorschlag mit je 60% nein abgelehnt. Aber maximal 20% hätten möglicherweise Schulden abbauen wollen. Daraus einen Volkswillen für den Schuldenabbau herauszulesen, wäre geradezu absurd. Dazu kommt, dass ein Drittel des Betrages im Falle eines 2x Nein gemäss dem verfassungsmässigen Verteilschlüssel wohl dem Bund ausgeschüttet werden dürfte, aber der Gesetzgeber könnte die konkrete Verwendung festlegen. Das hat der Nationalrat als Erstrat bei der 11. AHV-Revision vorsorglich schon getan, indem er das für die AHV reservierte. Also nichts von Schuldenabbau! Bei den Kantonen ist es so, dass der Bund keine Kompetenz hätte, sie zum Schuldenabbau zu veranlassen. Im übrigen wäre das auch gar nicht kontrollierbar.
In der politischen Realität würde es doch ganz anders laufen; alles würde sich erneut auf die Bonanza stürzen, der Kampf und die Burgunderbeute ginge erneut los mit Vorstössen und Initiativen, und der Kampf ginge während Jahren kontrovers weiter. Da hätten wir wahrhaftig Gescheiteres zu tun!
IX.
Damit komme ich zu den Schlussfolgerungen. Der Gegenvorschlag ist ein ausgewogener, gerechter Kompromiss, der die verschiedenen Interessen der Generationen und der Kantone respektiert. Er liegt in der Tradition jener Kompromisse, welche das Land immer wieder zusammenzuhalten halfen.
Die Stiftung Solidarität Schweiz würde eine Strahlungskraft entwickeln, die dem Roten Kreuz vergleichbar sein könnte. Sie trägt die Solidarität im Namen, jenen Wert, der eine Säule unseres nationalen Zusammenhalts bildet. Diese Stiftung wäre eine einzigartige Chance für das Land, eine Herausforderung auch, sich die Frage nach Gemeinsinn, Solidarität und sozialer Gerechtigkeit immer wieder neu zu stellen. Es steht einem wohlhabenden Land gut an, mit diesem unverhofften Geldsegen auch ein Zeichen zu setzen, das weltweit beachtet werden wird. Übrigens auch, wenn wir es nicht setzen. Dass wir zwei Drittel der Erträge für uns selber nutzen, ist vertretbar. Aber mit einem Drittel sollten wir etwas Ungewöhnliches, etwas Grosses tun.
Ein Freisinniger hat die Stiftungsidee gehabt. Freisinnige haben die Vorlage massgeblich mitgeprägt. Sollen nun ausgerechnet wir Freisinnigen diese grosse Idee beerdigen helfen? Nur, weil es an einigen Stammtischen etwas unfreundlich klingen mag? Weil man vielleicht befürchtet, die Vorlage sei nicht überall populär? Ich glaube nicht, dass solcher Opportunismus Früchte trüge, wie immer das Volk nachher auch entscheiden mag.
Eine staatstragende Partei wie die unsere muss zwar stetszu ihrer wirtschaftlichen und finanzpolitischen Kompetenz stehen. Aber das reicht nicht. Sie verkörpert auch Werte, die darüber hinausreichen. Die Grundwerte unseres Staates, darunter die Solidarität, gehören dazu. Gerade auch, wenn man Gegenwind befürchtet, muss man zu solchen Werten stehen. Das verschafft Respekt. Es kann auch nicht mehr darum gehen, darüber zu diskutieren, ob der Stiftungsrat eher ein wenig anders konzipiert oder der Stiftungszweck ein wenig anders formuliert sein müsste. Es geht darum, ob wir eine grosse Idee unterstützen wollen oder nicht. Es stünde uns gut an, dem Kompromisswerk zuzustimmen und den Mut zur Stiftung aufzubringen!
17. Aug 2002
Ende Inhaltsbereich