Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

zur Druckversion Drucken | Teilen: Icon Facebook Icon Twitter Icon Google+ Icon LinkedIn 


Referat von Bundespräsident Kaspar Villiger beim Arbeitgeberverband

Es gilt das gesprochene


Wenn es schlecht geht, mobilisiert die Schweiz Reserven. Während der Stagnation der neunziger Jahre mit ihren schmerzlichen Begleiterscheinungen sind wir nach einer Phase der Lähmung und der Selbstzweifel erwacht und haben viele strukturelle Probleme angepackt: Umstrukturierung der Bundesbetriebe, Verschärfung des Kartellrechts, Sanierung der Bundesfinanzen, Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft, Reformen im Bildungswesen, Reform der Unternehmensbesteuerung, Erfolg der Bilateralen I, Bau der Alpentransversalen, um nur einige Bereiche zu nennen. Das Volk folgte in Abstimmungen fast immer den Parolen von Bundesrat und Parlament. Die Wirtschaft packte ihre Hausaufgaben ebenfalls an und passte, teils unter Schmerzen, ihre Strukturen an die globalen Herausforderungen an. Der Erfolg liess nicht auf sich warten. Die Wirtschaft begann wieder zu wachsen, die Arbeitslosigkeit sank, der makroökonomische Datenkranz war nahezu optimal, die öffentlichen Finanzen begannen zu genesen. Der Standort erwies sich als konkurrenzfähig. Die Schweiz kam in eine vergleichsweise beneidenswerte Verfassung. Es stellt sich die Frage, ob sich mein Einleitungssatz umkehrt, wenn es gut geht, ob wir dann Gefahr laufen, Fehler zu machen. Es gibt Indizien dafür, dass dem so sein könnte. Dem möchte ich heute einige Gedanken widmen!



II.



Vielleicht ist es zweckmässig, summarisch einige Standortvorteile in Erinnerung zu rufen. Unsere politische Kultur mit dem Föderalismus und mit dem Einbezug des Volkes, aller politischen Kräfte und aller Stakeholder in die politische Willensbildung hat unserer zerbrechlichen Willensnation hohe politische Stabilität ermöglicht. Der Vermutung einiger Ökonomen, aufgeklärte Politiker ohne die lästige Fessel der Volksrechte vermöchten bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu garantieren, entbehrt jeglicher Evidenz. Eine liberale Wirtschaftspolitik beliess den Unternehmen die notwendigen Freiräume zur Entfaltung ihrer Kreativität, und vor allem die Exportindustrie wurde durch die gnadenlose Konkurrenz auf den Weltmärkten gestählt. Staats und Steuerquote waren traditionell tief. Das erhielt dem wertschöpfenden Privatsektor genügend Freiraum, beliess den Unternehmen genügend Mittel aus den Gewinnen zur freien Verfügung und machten Arbeit nicht unattraktiv. Die Arbeitsmärkte blieben vergleichsweise flexibel. Die Sozialwerke waren volkswirtschaftlich noch verkraftbar, beeinträchtigten die Leistungsanreize nur wenig und flochten doch ein dichtes, tragfähiges Netz. Dieses Netz sicherte die soziale Stabilität. Wir verfügen gegenüber anderen Standorten über viele komparative Vorteile. Als kleines Binnenland ohne Bodenschätze sind wir darauf angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen. Tendenziell sind nun aber aus zwei Gründen einige dieser Vorteile gefährdet: Erstens haben andere aufgeholt und zweitens laufen wir Gefahr, Fehler zu machen.



III.



Lassen Sie mich bei der Finanzpolitik beginnen. Wir richten sie auf drei Leitplanken aus. Zum ersten soll die Verschuldung nachhaltig bleiben. Das bedeutet, dass die Schuldzinsen nicht zu grosse Teile der Steuereinnahmen weg fressen dürfen und dass die nächsten Generationen nicht mit Schulden überlastet werden dürfen. Nach unseren Schätzungen haben wir dieses Niveau erreicht. An einen Schuldenabbau ist zur Zeit nicht zu denken. Aber die Schuldenbremse wird uns zwingen, die Schulden mindestens zu stabilisieren. Damit sinkt die Verschuldungsquote langfristig, was zu einer hinreichenden Entspannung der Verschuldungssituation führt. Zur Zeit wird in der Öffentlichkeit die Schuldenbremse von jenen Kreisen, die mehr vom Staatseuter möchten, als staatsgefährdende Zwangsjacke dämonisiert. Das ist sie keineswegs. Bei gleich bleibenden Steuersätzen lässt sie sogar ein Wachstum der Staatsausgaben im Gleichschritt mit dem BIP zu.



Zum zweiten möchten wir innerhalb der OECDStaaten bei jenen mit den tiefsten Staats und Steuerquoten sein. Das ist für unsere internationale Konkurrenzfähigkeit von grösster Bedeutung.



Wenn wir aber nachhaltige Verschuldung und tiefe Steuerquote gleichzeitig wollen, steht nicht beliebig viel Geld zur Finanzierung der Staatsaufgaben zur Verfügung. Daraus ergibt sich die dritte Leitplanke: Der Staat muss sich auf die wesentlichen Aufgaben beschränken, und er hat diese möglichst effizient zu erfüllen.



Unsere Zahlen zeigen, dass politische Bedürfnisse angemeldet und Projekte in der politischen Pipeline sind, die ohne Steuererhöhungen nicht finanzierbar sind. Jede Ausgabe ist für sich begründbar, seien es Kinderkrippen, höhere Familienzulagen, höhere Bildungs und Forschungsaufgaben, mehr öffentlicher Verkehr, mehr für die Behinderten usw. Aber niemand ist bereit, Mehrausgaben in diesen Grössenordnungen anderswo zu kompensieren. Eine erneute Schuldenexplosion kommt nach der überwältigenden Zustimmung des Volkes zur Schuldenbremse nicht in Frage. Nachdem unsere Steuerquote in den letzten Jahren ebenfalls gewachsen und unser Vorsprung geschmolzen ist, sind Steuererhöhungen nicht vertretbar. Es führt nichts um die Notwendigkeit herum, den beschwerlichen Weg des Masshaltens und des Verzichts auf Wünschbares zu gehen. Ein Abstieg in die 2. Liga der Konkurrenzfähigkeit müsste dazu führen, dass auch unsere Arbeitslosenquote eurokompatibel würde und, dass wir uns nicht einmal mehr den heutigen Staat leisten könnten. Leider ist diese Botschaft auch auf bürgerlicher Seite noch nicht überall verstanden worden.



Sie werden aber verstehen, dass in dieser Situation auch Steuersenkungen über das aller notwendigste hinaus unrealistisch sind. Jede Steuersenkung müsste von einem entsprechenden Verzicht begleitet sein. Dafür finden sich kaum Mehrheiten. Das Familienbesteuerungspaket sollten wir indessen umsetzen. Es beseitigt die Jahrzehnte alte leidige Benachteiligung doppelt verdienender Ehepaare, entlastet vor allem den Mittelstand und schafft Anreize für die Erwerbstätigkeit von nicht erwerbstätigen Ehepartnern.



Ich muss leider feststellen, dass immer auch von Wirtschaftskreisen zusätzliche Staatsausgaben gefordert werden. Davon hebt sich das Ausgabenkonzept der "economiesuisse " wohltuend ab. Ich will die einzelnen Vorschläge nicht kommentieren. Aber es ist eine fundierte Arbeit, mit der sich die Politik hoffentlich auseinandersetzen wird.



IV.



Die drohende Ausgabenexplosion beunruhigt mich nicht nur wegen der finanzpolitischen Konsequenzen. Sie ist auch Symptom eines wieder hektischeren Ausbaus der Staatstätigkeit. Gewiss, einiges ist angesichts der wachsenden Komplexität von Gesellschaft und Wirtschaft wohl unvermeidlich. Aber vieles es ist auch Ausdruck ungebremster Staatsgläubigkeit und Regulierungswut. Das beschäftigt mich nicht nur als Bundesart, sondern vor allem auch als Staatsbürger. Ich fürchte auch, dass die Zahl jener, die direkt oder indirekt vom Staat leben oder unterstützt werde, stark wachsen wird. Das könnte sich längerfristig gesellschafts und standortpolitisch negativ auswirken. Eine Erosion des Willens zur Selbstverantwortung wäre fatal.



V.



Unsere Sozialwerke sind tragende Pfeiler der sozialen und politischen Stabilität. Sie tragen auch bei zum nationalen Zusammenhalt. Die Schweiz lässt sich den Sozialstaat etwas kosten: Die Ausgaben für soziale Sicherheit betrugen im Jahr 2000 ohne Doppelzählungen 113 Milliarden. Der Anteil am BIP stieg in den neunziger Jahren um nicht weniger als 8 Prozentpunkte und erreichte mit 27,4 % das EUNiveau. Diese Sozialausgaben sind nur mit einer überdurchschnittlich leistungsfähigen Wirtschaft überhaupt finanzierbar. Die Sozialwerke dürfen deshalb die Volkswirtschaft nicht überlasten und keine negativen Leistungsanreize vermitteln. Unser Sozialnetz ist im internationalen Vergleich sehr dicht und leistungsfähig. Es entspricht den erwähnten Kriterien noch einigermassen. Von zwei Seiten her entstehen aber Risiken:



Erstens erhöhen sich vor allem wegen der demografischen Entwicklung die Kosten vieler Sozialwerke, auch wenn die Leistungen nicht erhöht werden. Da wir aus Gründen der internationalen Konkurrenzfähigkeit die Volkswirtschaft nicht beliebig mit Steuern und Sozialabgaben belasten können, sind dem weiteren Ausbau des Sozialstaates Grenzen gesetzt. Der Bundesrat legt deshalb das Schwergewicht auf die Konsolidierung der bestehenden Sozialwerke, was gewisse notwendige Anpassungen natürlich nicht ausschliesst. Die Konsolidierung nur mit Sparmassnahmen ist politisch nicht durchsetzbar und würde zu stabilitätsgefährdenden Leistungskürzungen führen. Deshalb ist eine ausgewogenen Mischung aus Mehrwertsteuererhöhungen und Sparmassnahmen anzustreben. Die Lust der Politik an Letzterem ist allerdings nicht sehr überzeugend.



Zweitens ist festzustellen, dass zunehmend neue soziale Bedürfnisse etwa im Bereich der Familienpolitik artikuliert werden. Es ist legitim, sich angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen immer wieder die Frage zu stellen, ob das bestehende Sozialnetz den aktuellen Bedürfnissen noch entspricht. Ich stelle aber fest, dass die Konsolidierungselemente in der Sozialpolitik durch die Ausbauwünsche weit über kompensiert werden. Das bedeutet, dass uns ein Kostenschub bevorstehen könnte, der unser Wachstumspotential und damit unsere Konkurrenzfähigkeit erheblich beeinträchtigen würde. Es bereitet mir kein besonderes Vergnügen, das immer wieder als Rufer in der Wüste zu wiederholen. Aber es gehört halt zum Pflichten des Finanzministers.



VI.



Gestatten Sie mir nun einige Bemerkungen zum schweizerischen Finanzplatz, zu einer der Säulen unseres Wohlstandes. Er beschäftigt etwa 6 % der Erwerbstätigen, trägt über 12 % zum BIP bei und erwirtschaftet wohl gegen 20 % der Fiskaleinnahmen. Darüber hinaus sorgt er für tiefe Zinsen und bietet der Wirtschaft hochwertige Dienstleistungen an. Eine Erosion des Finanzplatzes müsste für Wirtschaft und Staat schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Finanzplatz lebt im wesentlichen von einer Marktnische, der Vermögensverwaltung. Andere Geschäfte werden vornehmlich auf den grossen sozusagen kontinentalen Finanzplätzen abgewickelt. Jeder Finanzplatz hat besondere Stärken. Für einen erfolgreichen Finanzplatz unabdingbar sind das fachliche knowhow, die Innovationsfähigkeit und die Integrität seiner Akteure. Daneben braucht es Rahmenbedingungen, die der Staat setzt. Es sind dies unter anderem politische Stabilität, regulatorische Berechenbarkeit, offene Märkte und eine zeitgemässe Aufsicht. Alle diese Faktoren sind in der Schweiz in hohem Mass vereint. Dies hat uns jüngst der IWF mit seiner umfassenden Analyse des Finanzsektors im Rahmen des Financial Sector Assessement Programms attestiert. Diese guten Noten schaffen ein objektives Gegengewicht zu notorisch kritischen Stimmen, die bekanntlich nicht immer frei von vorgefassten Meinungen und Eigeninteressen sind. Der Bundesrat wird alles daran setzen, diese Stärken zu erhalten.



Eine der unverzichtbaren Rahmenbedingungen ist das Bankkundengeheimnis. Es ist nicht zu übersehen, dass zur Zeit eine international koordinierte Aktion dagegen läuft. Die Kritik kommt aus drei Richtungen: die Integrität des Finanzplatzes wird angezweifelt, eine Gefährdung des Steuersubstrats anderer Staaten wird befürchtet und von interessierter Konkurrenz wird eine Schwächung unserer komparativen Vorteile bezweckt. Was ist davon zu halten?



Die Forderung nach Integrität ist berechtigt. Gelder aus kriminellen Aktivitäten sind bei uns nicht willkommen. Deshalb haben wir im Laufe der Jahre Schritt für Schritt ein wirksames Dispositiv zur Abwehr und Entdeckung krimineller Gelder aufgebaut. Die Schweiz leistet heute ausgedehnte und effiziente Rechts und Amtshilfe zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, auch im Steuerbereich. Bei all diesen Delikten, namentlich auch des Steuerbetrugs, wird das Bankgeheimnis aufgehoben. Zudem engagiert sich die Schweiz auf bilateraler und multilateraler Ebene gegenwärtig in einer Reihe von Gremien (OECD, GAFI, UNO, IOSCO, BIZ, etc.) an vorderster Front für eine Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Wir haben heute im internationalen Vergleich höchste Standards, und das spricht sich langsam herum. Eine Lücke wird noch geschlossen werden müssen im Bereich der Amtshilfe bei Insiderdelikten. Sobald eine taugliche Lösung gefunden ist, werde ich die Gesetzgebung einleiten.



Wenn Kollegen aus EULändern unser Bankgeheimnis mit dem Argument attackieren, nach dem 11. September sei es überhaupt nicht mehr vertretbar, missbrauchen sie dieses schreckliche Ereignis auf inakzeptable Weise. Bei der Terrorbekämpfung ist das Bankgeheimnis überhaupt kein Hindernis.



Das steuerliche Argument ist nachvollziehbar. Nachdem die Welt nicht mehr nur aus Diktaturen mit konfiskatorischen Steuern besteht, ist das Argument des legitimen Fiskalasyls mehr als zweifelhaft geworden. Bekanntlich will die EU das Problem der Besteuerung von Zinsen intern mit einem System der automatischen Information des Fiskus durch die Zahlstelle lösen. Es entspricht einem Gebot der Fairness, der EU bei der Lösung dieses Problems flankierend behilflich zu sein. Auch in der Schweiz ist die Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt und wird streng bestraft. Die Schweiz hat das Problem der Hinterziehung seit über einem halben Jahrhundert mit einer dissuasiven Verrechnungssteuer wirksam gelöst. Wir sind bereit, der EU mit einer vergleichbaren Zahlstellensteuer auf ausländischen Zinsen von EUBürgern Flankenschutz zu gewähren und der EU den Ertrag abzüglich Inkassoprovision zu überlassen. Dadurch wird eine effiziente Besteuerung sichergestellt. Hingegen lehnt die Schweiz ein automatisches Meldeverfahren zwischen Steuerbehörden ab, weil erstens die von der Schweiz vorgeschlagene Lösung effizienter ist und weil zweitens dadurch der legitime Schutz der Privatsphäre des Bürgers gewährleistet werden kann. Das Bankgeheimnis als Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes ist bei uns tief verankert. Eine Aufhebung hätte vor dem Volk nicht den Hauch einer Chance.



Unser Angebot ist wirksam und fair. Ich kenne keinen souveränen Staat, der bisher seinen Nachbarn solches angeboten hätte. Deshalb weise ich die harsche Kritik einiger meine EUKollegen mit allem Nachruck zurück. Solche Töne sind nicht akzeptabel unter Freunden. Beides, die bewusste Vermischung von Terrorismusbekämpfung mit Steuerhinterziehung und der Vorwurf, die Schweiz sei nicht kooperativ, ist höchst unfair. Ich muss mir heute die Frage stellen, ob sich unsere Bereitschaft zur Kooperation überhaupt gelohnt hat.



Viele Fachleute stellen sich eine andere Frage. Das von der EU vorgeschlagene Meldesystem ist lückenhaft und wird im Endeffekt nicht die grossen Fische treffen, sondern die kleinen. Nur die Übernahme unseres Verrechnungssteuersystems hätte dies vermieden. Solches hat man aber nie erwogen. Man befürchtet offenbar, damit auf den globalen Kapitalmärkten nicht mehr konkurrenzfähig zu sein.



Wir haben trotz aller Kritik ein Interesse daran, das Problem freundnachbarschaftlich mit der EU zu lösen. Wir sind klar der Meinung, unsere Offerte sei interessanter als das Informationssystem. Dieses würde nämlich nicht zu mehr Steuern, sondern schlicht zur Abwanderung der Gelder, etwa in den Fernen Osten, führen.



Auch die einvernehmliche Lösung einer zweiten Frage liegt in unserem Interesse, die des Betrugsdossiers. Ausgangspunkt war das Problem des organisierten Zigarrettenschmuggels. Schon jetzt leisten wir wirksame Rechts und Amtshilfe, und unter der Hand sagen uns Zollprofis aus der EU, die Zusammenarbeit mit der Schweiz sei besser als häufig innerhalb der EU. Trotzdem sind wir bereit, auch weitere allfällige Lücken zu schliessen, und wir haben substanzielle Vorschläge unterbreitet. Wir wollen nicht Drehscheibe unlauterer Machenschaften sein. In der Zwischenzeit steht jedoch für die EU nicht mehr der Schmuggel im Vordergrund, sondern der Wunsch nach einem umfassenden Amts und Rechtshilfeabkommen. Auch auf diesen Wunsch ist die Schweiz eingegangen und hat lösungsorientierte Vorschläge unterbreitet. Aber was wir nicht akzeptieren können, ist die telquel Übernahme der EURegelungen unter Preisgabe elementarer Schweizer Rechtsprinzipien, wie dies die EU vorderhand noch fordert.



Doch zurück zum Finanzplatz! Die weltweite Liberalisierung der Kapitalflüsse, der technologische Fortschritt und die sich jagenden Finanzinnovationen bewirken einen ständigen rasanten Wandel. Der internationale Wettbewerbsdruck hat dadurch stark zugenommen. In diesem Umfeld dürften sich die verschiedenen Geschäftssparten zunehmend auf wenige globale Zentren konzentrieren. Die Schweiz hat Grössenvorteile und Knowhow vor allem in der wachstumsträchtigen Vermögensverwaltung.



Das regulatorische Umfeld ist in der Tat ein zentraler Standort und Erfolgsfaktor eines jeden Finanzplatzes. Es beeinflusst sehr direkt die internationale Wettbewerbsposition der Finanzdienstleister. Es fällt auf, dass alle Finanzplätze von globaler Bedeutung gewisse regulatorische Standortvorteile aufweisen, wie z.B. spezielle Aufsichts und Steuerregimes, eine TrustGesetzgebung oder eine Form des Bankgeheimnisses. Mit ihrer speziellen Rechtslage steht die Schweiz somit keineswegs alleine da. Auch das wirft die Frage auf, warum denn sich die Kritik nur auf die Schweiz bezieht und warum sich niemand beispielsweise um die angelsächsischen Trusts interessiert. Interessant ist auch, dass die Bestimmungen zur Kundenidentifikation und deren Anwendung in der Praxis sehr unterschiedlich sind. Die Schweiz geht in diesem wichtigen Bereich weiter als etwa die angelsächsischen und asiatischen Finanzzentren.



Trotz der Zunahme des internationalen Wettbewerbdruckes müssen die einzelnen Unternehmen alles daran setzen, allfällige Missbräuche des Finanzsystems wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für einen sauberen Finanzplatz liegt somit in erster Linie bei den Finanzintermediären selber. Sie müssen durch wirksame Einhaltung aller Vorschriften verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz missbraucht wird.



Der Bundesrat wird alles daran setzen, den Finanzintermediären optimale Rahmenbedingungen zu sichern. Aber die Hauptarbeit müssen die Finanzinstitute selber leisten. Sie tun gut daran, nicht einfach nur auf 's Bankgeheimnis zu bauen. Die Konkurrenz ist tüchtig und leistungsfähig, und die Märkte verändern sich rasant. Nur die Besten werden langfristig überleben. Deshalb muss es das Ziel der Branche bleiben, bei den Besten zu bleiben. Das wird einiger Anstrengung bedürfen.



VII.



Ich möchte noch einige Bemerkungen zu unserem Verhältnis zur EU machen. Mit dem EWRNein hat uns das Volk auf den Weg des Bilateralismus verwiesen. Nach mühsamen Verhandlungen konnte eine Serie von sieben bilateralen Verträgen ausgehandelt werden, welche auf den 1. Juni dieses Jahres in Kraft gesetzt wurden. Damit ist die Schweiz ungefähr auf dem Stand des EWR, ohne aber dessen Dynamik übernehmen zu müssen. Damit ist ein grosser Teil der Standortnachteile, die von unserer Nichtmitgliedschaft herrühren, behoben. Diese Vertragswerke sind sowohl im Interesse der Schweiz, als auch der EU. In einer arbeitsteiligen Wirtschaft helfen Liberalisierungen immer beiden Seiten.



Die Umfragen und das Nein zur Volksinitiative "JA zu Europa " belegen klar, dass die Zeit für einen Beitritt nicht reif ist. Die Diskussion um das Bankgeheimnis hat die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt sinnvoll ist, noch weitere Abkommen mit der EU anzustreben. Ich bejahe diese Frage. Ob wir es wollen oder nicht: Die EU existiert real, wir gehören zum gleichen Kulturkreis, sie ist bei weitem unser wichtigster Lieferant und Kunde. Schon jetzt müssen wir bei jeder Gesetzgebung im eigenen Interesse auf das EURecht Rücksicht nehmen. Wir kommen nicht darum herum, immer wieder in verschiedensten Bereichen mit dem grossen Nachbarn Lösungen für gegenseitige Probleme zu finden. Noch im Zuge der Verhandlungen über die Bilateralen I hat uns die EU versprochen, in sieben weiteren Bereichen Verhandlungen zu führen. Es sind dies die sogenannten left overs. In den Bereichen Zinsbesteuerung und Zollbetrug ist die EU mit Ihren Anliegen an uns gelangt und hat Verhandlungen verlangt. Nachdem die EU auf unsern Wunsch zur Verhandlung der left overs bisher nicht eingetreten war, haben wir den Verhandlungsbeginn bei der Zinsbesteuerung von der Verabschiedung der Mandate bei allen left overs abhängig gemacht. Bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Recht, Polizei und Migration (Schengen/Dublin) ist die Schweiz Demandeur. Wir sind der Meinung, es liege sowohl im Interesse der EU als auch der Schweiz, durch Schengen das Sicherheitsniveau in der Schweiz zu erhöhen. Die EU hat erfreulicherweise ihre restlichen Mandate am 17. Juni verabschiedet, so dass die Verhandlungen auf breiterer Front beginnen können. Auch ein erfolgreicher Abschluss der Wunschdossiers der EU liegt letztlich in unserem Interesse. Allerdings stehen zentrale Interessen unseres Finanzplatzes auf dem Spiel. Unser Verhandlungsspielraum ist deshalb begrenzt. Der Bundesrat wird alles daran setzen, innerhalb dieses Verhandlungsspielraums taugliche Lösungen im Interesse der Schweiz und der EU zu finden.



Ich höre im Ausland immer wieder im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis, die Schweiz bewege sich nur unter starkem Druck. Diese Aussage verkennt unsere Volksseele gründlich. Druck erzeugt hierzulande Unmut. Ein erstes Symptom sind die Bestrebungen, das Bankgeheimnis von der Gesetzes auf die Verfassungsstufe zu heben. Unser Volk reagiert sensibel auf die Infragestellung unserer Souveränität, und dies, wie ich meine, zu Recht.



Fast bei allen Verhandlungen verlangt die EU zunächst die Übernahme des EUAcquis. Es stellt sich die Frage, inwieweit wir schon vor einem allfälligen Beitritt unser Recht dem EURecht annähern sollten. Die Einen warnen davor und fürchten Souveränitätsverluste, die anderen betrachten die Annäherung als ein Wert an sich und als einen wichtigen Abbau von Hindernissen im Hinblick auf einen späteren Beitritt. Die Antwort wird differenziert ausfallen müssen. In vielen Bereichen müssen wir uns aus wirtschaftlichen Gründen anpassen. Dort, wo eine Anpassung ohne Standortnachteile möglich ist, sollte bei günstiger Gelegenheit ebenfalls angepasst werden. Wo aber ein Standortnachteil entsünde, muss die Standortqualität Vorrang haben. Sonst würden wir uns alle Nachteile eines Beitritts einhandeln, ohne aber dessen Vorteile zu gewinnen. Die Annäherung kann also nicht Selbstzweck sein und um jeden Preis erfolgen. Somit geht es bei den Bilateralen II vorrangig um die Wahrnehmung wichtiger wirtschaftlicher Interessen für unser Land.



VIII.



Viele unserer Probleme sind einfacher lösbar, wenn wir Wachstum haben. Die Konsolidierung der Sozialwerke und die Finanzierung der Staatsausgaben wird einfacher. Die Erhaltung der Vollbeschäftigung ergibt sich fast von selbst. Es ist deshalb nötig, eine wachstumsorientierte Wirtschafts und Finanzpolitik zu betreiben. Während der langen Jahre der Wachstumsschwäche sind wir für dieses Problem sensibilisiert worden. Die Wachstumskritiker sind stiller geworden. Die Frage stellt sich, was zu tun ist.



Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass Wirtschaft und Politik die Stagnation der Neunziger Jahre auch als Chance genutzt und einige Hausaufgaben erledigt haben. Aber immer, wenn es gut geht, muss man besonders aufpassen. Ich bin der Meinung, die Standortqualität der Schweiz sei nach wie vor sehr gut. Aber Standortqualität ist nichts Statisches, sondern sie misst sich am Vergleich mit andern. Viele andere Länder haben ihre Hausaufgaben auch gemacht. In vielen Beriechen ist unser Vorsprung kleiner geworden. Wir müssen deshalb jetzt die Standortqualität von morgen vorbereiten. Ich habe nun aber den Eindruck, dass bei uns gewisse Sättigungssymptome und Ermüdungserscheinungen spürbar sind.



Vor allem stelle ich eine aufkeimende Reformmüdigkeit fest. Die Bereitschaft zu Liberalisierungen und Umstrukturierungen nimmt sichtlich ab. Symptome dafür gibt es einige. Eine Initiative zur Sicherung des Poststellennetztes ist rasch zustande gekommen, obwohl es doch um Dienstleistungen und nicht um Immobilien gehen müsste. In kantonalen Abstimmungen sind Zeichen gegen Liberalisierungen und Privatisierungen gesetzt worden. Gegen Reformvorhaben wie das Elektrizitätsmarktgesetz oder die Erneuerung des Föderalismus mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung bildet sich hartnäkkiger Widerstand. Es ist, als ob nach eine Phase der Reformen und Anpassung an neue Umstände das Pendel zurückschlüge. Das ist nicht einmal völlig unverständlich. Viele Menschen werden vom Tempo des Wandels überfordert, der Abschied von Vertrautem fällt schwer. Die Globalisierung, obwohl Grundlage unseres Wohlstandes, erzeugt Ängste. Alles wird komplizierter und schwieriger. Viele Menschen sind deshalb verunsichert und suchen vermeintlichen Halt im Vertrauten, Bewährten und Einfachen. Diese Verunsicherung wird politisch auch weidlich ausgeschlachtet. Dazu kommt, dass der Verlust des Masses in einigen Bereichen der Wirtschaft ebenfalls Vertrauen gekostet hat. Diese Stimmung ist aber gefährlich, weil sie rechtzeitige Anpassungen an neue Veränderungen enorm erschwert.



Das Problem ist nicht, dass wir nicht wüssten, was zu tun wäre. Das Problem ist, dass wir es tun. Die OECD hat uns den Spiegel vorgehalten und der Bundesrat hat in seinem Wachstumsbericht den Finger auf wunde Punkte gelegt. Ich will nur einige Stichworte geben. Das neue Elektrizitätsmarktgesetz ist wichtig, wir müssen das Volk davon überzeugen. Wir dürfen die Post nicht mit starren Fesseln daran hindern, ihre Konkurrenzfähigkeit zu steigern, sonst wird sie zum immobilen Koloss, der bleischwer auf dem Steuerzahler lastet und der in einer modernen Zeit seine Funktion nicht mehr zureichend erfüllen kann. Die Landwirtschaft hat schon einen eindrücklichen Restrukturierungsprozess durchgemacht. Ich kann vor den Bauern nur den Hut ziehen. Ich weiss auch, dass dieser Prozess schmerzlich ist. Aber auch hier darf der eingeschlagene Weg nicht verlassen werden.



Das vielleicht Wichtigste ist, dass wir den Wettbewerb auch auf den Binnenmärkten wirklich durchsetzen. Das ist für breite Teile der Wirtschaft unangenehm, aber es zahlt sich in Wachstumspotential aus. Der neue Finanzausgleich ist nötig, wenn wir nicht wollen, dass die Kantone Schritt für Schritt zu reinen Verwaltungsbezirken degradiert werden. Dieses Projekt kann die Effizienz des Gesamtsystems Schweiz zum Wohle aller steigern. Die Schuldenbremse muss, auch wenn es schmerzt, konsequent umgesetzt werden. Die Arbeitsmärkte müssen flexibel bleiben. Diesen enormen Wettbewerbsvorteil dürfen wir nicht gefährden, weil sich zu viel Schutz im Endeffekt gegen die zu Schützenden wendet und zu höheren Arbeitslosenraten führt.



Alles das mögen unangenehme Wahrheiten sein, aber nichts führt an der Notwendigkeit vorbei, den beschwerlichen Weg der Reformen weiter zu gehen.



IX.



Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch kurz auf eine Abstimmung eingehen, die mir wichtig ist: auf die Verwendung des sogenannten überschüssigen Nationalbankgoldes.



Vor einigen Jahren ist eine Expertengruppe anhand verschiedener Plausibilitätsüberlegungen zum Schluss gekommen, dass die Schweizerische Nationalbank auf etwa die Hälfte ihrer Goldreserven, also auf 1 '300 Tonnen Gold, verzichten kann, ohne dass dadurch die Währungspolitik beeinträchtigt würde. Deshalb verkauft die Schweizerische Nationalbank zur Zeit dieses Gold. Das dadurch entstehende Vermögen dürfte am Schluss etwa 1920 Mrd. Franken betragen. Volk und Stände werden am 22. September entscheiden können, was mit diesem enormen Betrag geschehen soll.



Eine Volksinitiative der SVP verlangt, die für die Währungspolitik nicht nötigen Reserven ausschliesslich für die AHV zu verwenden. Dieser Initiative steht ein Gegenvorschlag des Bundesrates und des Parlamentes gegenüber. Dieser sieht vor, das erwähnte Goldvermögen während 30 Jahren in seiner realen Substanz zu erhalten und lediglich die Realzinsen, rund 600 Mio. Franken pro Jahr, zu nutzen. Diese sollen je zu einem Drittel der AHV, den Kantonen und der Stiftung Solidarität Schweiz zu gute kommen.



In 30 Jahren wird die dannzumalige Generation das Vermögen gemäss ihren Bedürfnissen neu nutzen können. Das Vermögen bleibt eine Art Notgroschen der Nation.



Sie erkennen einen ersten Unterschied. Während der Gegenvorschlag präzis vom Gegenwert von 1 '300 Tonne Gold spricht, lässt die Initiative die Definition der nicht benötigten Reserven offen. Damit ist abzusehen, dass um diese Definition Streit entbrennen könnte. Indirekt wird die Definition dieser Reserven mit einem hoch emotionalen Thema, der Finanzierung der AHV, verbunden. Das ist inakzeptabel. Dadurch würde ein politischer Druck entstehen, der die so wichtige Unabhängigkeit der SNB beeinträchtigen kann.



Der Gegenentwurf basiert auf einer Art Verteilgerechtigkeit. Statt das gesamte Sondervermögen unausgewogen nur für einen Zweck, nur für die Rentnergeneration zu verwenden, hat der Gegenentwurf drei Destinatäre:



  • Die Kantone, um ihren verfassungsmässigen Anspruch auf die Nationalbankgewinne zu berücksichtigen.
  • Die AHV, weil diese Institution Geld braucht (wobei selbst mit einem einmaligen Überweisen des ganzen Golderlöses der Finanzierungsbedarf der AHV in den nächsten Jahrzehnten bei weitem nicht gedeckt wäre).
  • Und die Solidaritätsstiftung.


Mit einem Drittel der Zinsen soll dieses aussergewöhnliche und zukunftorientierte Werk geschaffen werden. Die Stiftung wird keine Einzelhilfen oder Beiträge für irgendwelche "Wiedergutmachungen " leisten, sondern vielmehr in Programme und Projekte investieren, die mithelfen sollen, die Ursachen von Armut, Gewalt und Perspektivlosigkeit zu beseitigen. Nach wie vor besteht ja ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem Ausmass an Leid und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Ich glaube, dass es der Schweiz gut anstünde, mit einem Drittel dieses unverhofften Geldsegens ein grosses, zukunftsgerichtetes humanitäres Werk zu schaffen.



X.



Der Erfolg der Schweiz beruht auf verschiedenen Säulen. Unsere politische Kultur mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus, der Konkordanz und der gelebten Solidarität ist eine davon. Ohne sie wäre der Zusammenhalt unserer zerbrechlichen Nation aus vier Sprachen und Kulturen nicht denkbar. Eine zweite Säule ist die noch einigermassen liberale Rollenteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Der Staat ist die ordnenden, die Wirtschaft die handelnde Instanz. Ich habe jetzt viel von den Anforderungen an die Politik gesprochen. Zum Schluss möchte ich mich noch kurz zur den Anforderungen an die Wirtschaft äussern.



Die Wirtschaft erarbeitet die Werte. Sie braucht Freiraum zur Entfaltung ihrer Kreativität, ihrer Leistungskraft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Diese Freiheit erfordert ihren Preis, die Verantwortung. Wenn sie die Verantwortung nicht wahr nimmt, werden jene Kräfte erstarken, welche noch mehr regulieren und damit die Freiheit einschränken möchten. Deshalb ist die Verantwortung der Preis, der zur Erhaltung der Freiheit entrichtet werden muss. Nicht alles, was nicht verboten ist, darf auch getan werden.



Das Wichtigste ist natürlich, dass die Wirtschaft ihre Leistung erbringt, Gewinne erwirtschaftet, Produkte lanciert, besser ist als ihre Konkurrenz. Sie muss durch ihr Handeln aber auch das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen und erhalten. Ich erinnere mich an einen Aufsatz der Ökonomen Hugo Sieber, welcher den viel sagenden Titel hatte: Die Gefährdung der Marktwirtschaft durch ihre Anhänger. Er wies in diesem Aufsatz auf das häufig widersprüchliche Handeln der Wirtschaft hin. Das Bekenntnis zu Markt und Wettbewerb ist häufig ein Lippenbekenntnis. Protektionismus und Versuche zur Einschränkung des Wettbewerbs kommen häufig im Gewande des Gemeinwohls daher. Wenn jemand statt einfach vom Wettbewerb vom "fairen Wettbewerb " spricht, werde ich jeweilen aufmerksam. Man kann den Wettbewerb aber nicht in Sonntagsreden loben und ihn zu verhindern versuchen, wenn er kommt. Man kann nicht den Staat dauernd eindämmen und begrenzen, ihm die Steuern entziehen wollen, und ihn trotzdem zu Hilfe rufen, wenn man ihn plötzlich zu brauchen glaubt.



Unser Staat mit seiner direkten Demokratie und dem Milizprinzip lebt davon, dass er von allen führenden Schichten mit getragen wird, auch von der Wirtschaft. Es gehört zu unserem Gemeinwesen, dass sich auch die führenden Schichten konstruktiv darum kümmern. Wenn sich diese Schichten aus der Verantwortung stehlen, trifft das unser System im Lebensnerv. Bei einigen Managern ist solche Distanzierung vom Staat aber fühlbar. Das ist vielleicht angesichts der Globalisierung nicht einmal ganz unverständlich. Viele begreifen nicht mehr, warum ein guter Nachwuchsmann Zeit mit einer militärischen Karriere verlieren soll. Viele suchen mit ausgefeiltesten Methoden Steuern zu vermeiden und vergessen, dass jemand für die Staatsleistungen aufkommen muss, von denen auch sie profitieren. Einige halten sich gegenseitig horrende Saläre zu und drücken gleichzeitig mit eiserner Konsequenz auf die Personalkosten. Sie vergessen, dass letztlich das Volk über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidet, und dieses Volk muss überzeugt sein, dass auch die Manager ihre Gesamtverantwortung wahrnehmen. Was in jüngerer Zeit an Selbstbedienungsmentalität und Masslosigkeit von Managern im In und Ausland bekannt geworden ist, hat Vertrauen gekostet und dem Ruf der Wirtschaft geschadet. Das muss durch Tatbeweise der Vertrauenswürdigkeit wieder mühsam ausgebügelt werden.



Es ist mir klar, dass die Medien jeweilen über Versagen in aller Breite berichten. Es ginge der Schweiz nicht so gut, wenn nicht die grosse Zahl der Unternehmer und Manager jahraus jahrein hervorragende Arbeit leisten und ihre Verantwortung wahrnehmen würden. Es wäre nicht fair, wenn ich das nach meiner Kritik nicht ausdrücklich feststellen würde.



Schliessen möchte ich deshalb mit dem Dank. Sie erarbeiten den Wohlstand in der Schweiz, und das weiss ihr Finanzminister zu würdigen. Die beste Politik würde ohne Ihren täglichen Einsatz verpuffen. Für diesen Einsatz möchte ich Ihnen danken!





27. Jun 2002

Zurück zur Übersicht Kaspar Villiger

Ende Inhaltsbereich


Folgen Sie uns: Icon Facebook 

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
info@gs-efd.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.efd.admin.ch/dokumentation/reden/archiv/02440/index.html?lang=de