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Rede von Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidgenössischen, Finanzdepartements EFD, Delegiertenversammlung des Hauseigentümerverbands (HEV) Schweiz, Altdorf, 28. Mai 2010.
Der Traum der eigenen vier Wände ist weit verbreitet. Er ist auch ein Verfassungsauftrag. Der Bund hat daher verschiedene Haus-Aufgaben zu erledigen: Zum einen soll sich der Bund fiskalisch und regulatorisch zurückhalten, damit nicht immer mehr "aufs Haus" geht. Zum andern fördert der Bund das Wohneigentum aktiv unter vielfältigen Titeln. Die Bauspar-Initiativen sowie die Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" sind jedoch nicht der richtige Weg hierzu.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Herzlichen Dank für Ihre heutige Einladung. Ich bin sehr gerne zu Ihnen nach Altdorf gekommen, denn beim Hauseigentümerverband fühle ich mich - zuhause.
Der erste Grund dafür ist, dass ich einer von Ihnen bin. Der eine oder andere unter Ihnen hat mein Haus vielleicht schon gesehen. Man kann es nämlich vom Säntis aus erspähen, wo Sie ihre letztjährige Delegiertenversammlung abhielten. Ich habe damals natürlich bedauert, sie nicht auf meinem Hausberg begrüssen zu können. Doch auch hier unten im Tal, im Uristiersaal zu Altdorf, ist es angenehm häuslich.
Der zweite Grund, weshalb ich mich bei Ihnen wie zuhause fühle, liegt in meiner Tätigkeit.
Zum einen bin ich als Finanzminister der oberste Hausherr des Bundes. Zu meinem Departement gehört nämlich auch das Bundesamt für Bauten und Logistik. Dieses betreut über 2'700 Bauten, vom Zollhäuschen bis zum Bundeshaus. Das sollte eigentlich für eine Ehrenmitgliedschaft in Ihren Reihen reichen.
Zum andern bin ich auch der oberste Haushälter des Bundes. Ich muss dafür sorgen, dass die Einnahmen nicht in den Keller fallen und die Ausgaben nicht durch die Decke schiessen. Insofern birgt mein Besuch bei Ihnen heute Abend auch ein Risiko. Denn ist der Finanzminister aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf der Bundeskasse. Als Steuerzahler werden Sie mir daher hoffentlich nachsehen, dass ich mich für das anschliessende Abendessen entschuldige.
A propos Steuerzahler: Hauseigentümer leisten stattliche Beiträge in die Kassen der Kantone und des Bundes. Sie tun dies unter verschiedensten Titeln, von der Einkommenssteuer zur Vermögenssteuer über allerlei Gebühren bis zur Handänderungssteuer und zur Grundstückgewinnsteuer. Das ist der dritte Grund, warum ich so gerne zu Ihnen gekommen bin: Ich spreche nämlich lieber vor Steuerzahlern als vor Subventionsemfpängern.
Doch als Hauseigentümer kommen Sie nicht nur via Steuern und Gebühren mit dem Staat in Kontakt. Gleich einem Siedler, der vor dem Hausbau zuerst den Urwald roden muss, finden Sie sich in einem wahren Dschungel von Vorschriften wieder. Seien es Normen der Raumplanung, der Energiepolitik, der Erschliessung, des Heimatschutzes oder des Mietrechts: Jedes Haus wird von legislatorischem Efeu bewachsen.
All diese Abgaben und Vorschriften verfolgen hehre Ziele. Aber sie sind für Hauseigentümer auch eine Last. Als Liberaler liegt mir am Herzen, dass der Staat Ihnen, seinen Bürgerinnen und Bürgern so viel Geld als irgend möglich in ihrem eigenen Sack belässt. Ich sage dies, auch wenn ich als oberster Steuervogt des Bundes etwas im Glashaus sitze. Sodann kämpfe ich dafür, dass der Staat Vorschriften nur dort erlässt, wo es die Eigenverantwortung nicht richten kann. Ich weiss dass Sie, liebe Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, diese Grundsätze teilen, Sie sind ja oft von Haus aus liberal gesinnt. Zurückhaltung des Staates ist wohl die beste Wohneigentumsförderung überhaupt. Es darf in unserem Land nicht immer mehr aufs Haus gehen.
Immerhin fördert der Staat das Wohneigentum auch aktiv. Das trägt ihm unsere Verfassung auf. Der Traum von den eigenen vier Wänden ist stark verbreitet. Demgegenüber steht die international eher tiefe Schweizer Wohneigentumsquote. Allerdings hat diese Quote in den letzten zehn Jahren stark zugenommen und liegt heute doch bei ca. 40%. Zudem sind die regionalen Unterschiede gross: Hier in Uri oder in Ausserrhoden zum Beispiel beträgt die Eigenheim-Quote sogar um die 50%. Solche Quoten sind erfreulich, denn Eigentum, wiederum ein urliberaler Wert, bedeutet die Übernahme von Verantwortung. Nicht erst der liberale Geist der Aufklärung, sondern schon die Bibel schützt das private Hauseigentum vor Übergriffen und gebietet: "Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Haus". Übrigens, sogar der Bund träumt von eigenen Wänden: So hält er in seiner Immobilienstrategie fest, dass er für seinen eigenen Haus-Gebrauch möglichst eigene Gebäude benutzen will.
Um der Verfassung nachzukommen und das Wohneigentum zu fördern, hat der Gesetzgeber konkrete und wirksame Pflöcke eingeschlagen. So hat er die Vorbezugsmöglichkeiten in der zweiten und dritten Säule für angehende Wohneigentümer privilegiert. Zudem hat er die Eigenmietwertbesteuerung unter dem Strich wohneigentümerfreundlich ausgestaltet, da die Eigenmietwerte unter Marktwert liegen. Sodann wurden unter dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz bereits tausende von Eigenheimen mit Darlehen, Bürgschaften und Beiträgen unterstützt. Schliesslich fördern sowohl der Bund als auch die Kantone energetische Massnahmen im Gebäudebereich: steuerlich, aber auch über Direktbeiträge.
Meine Damen und Herren: Als Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verkörpern Sie noch einen weiteren liberalen Wert: die Milizpolitik. Nicht nur Ihr Verband, sondern auch Sie selber sind überdurchschnittlich politisch aktiv und gestalten so unser Land aktiv und zumeist ehrenamtlich mit. Jüngstes Beispiel ist eine ganze Serie von steuerpolitischen Volksinitiativen, mit denen Sie mich als Finanzminister ziemlich auf Trab halten. Ich gratuliere Ihnen hierzu, denn Ihr Engagement zeugt von grosser politischer Ausdauer, ja geradezu von "Hausdauer".
Ich will Ihnen im Folgenden zeigen, dass ich die Aufgaben - die Haus-Aufgaben - mache, die Sie mir als Finanzminister auftragen. Neben einigen Worten zu den erwähnten Initiativen werde ich noch ein paar weitere Steuervorlagen ansprechen, die Sie betreffen. Alles frei Haus, versteht sich.
Ich komme zuerst zu den beiden hängigen Bauspar-Initiativen, wovon eine ja vom HEV eingereicht wurde. Ich habe Ihnen oben dargelegt, dass der Bund bereits wirksame steuerliche Massnahmen zur Förderung des Wohneigentums ergriffen hat. Aus Sicht des Bundesrates trägt das geltende Steuerrecht dem Verfassungsauftrag bereits genügend Rechnung. Er sieht daher keinen Handlungsbedarf für eine weitergehende steuerliche Wohneigentumsförderung.
Den Vorschlägen eines steuerlich privilegierten Bausparens stehen zudem drei weitere Einwände gegenüber:
Die erwähnten Argumente führen dazu, dass der Bundesrat beide Volksinitiativen zum Bausparen ablehnt. Immerhin halte ich dem Volksbegehren des HEV zugute, dass es im Vergleich zur zweiten hängigen Bausparinitiative in verschiedener Hinsicht massvoller ist. Die erwähnten Nachteile bleiben aber.
Ich komme zum zweiten Thema, der Eigenmietwert-Besteuerung. Auch hierzu hat Ihr Verband ja eine Initiative lanciert, die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter". Der Bundesrat hat Verständnis für die Unzufriedenheit vieler Wohneigentümer mit der Eigenmietwertbesteuerung. Doch diese Initiative ist für den Bundesrat der falsche Weg, dieses Problem zu lösen. Er lehnt die Initiative daher aus folgenden Gründen ab:
Genau einen solchen Systemwechsel aber strebt der Bundesrat an. Der Bundesrat will Ihrer Initiative daher als indirekten Gegenvorschlag eine umfassende Reform gegenüberstellen. Diese Reform soll die Eigenmietwertbesteuerung für sämtliche Wohneigentümer, nicht nur für Rentnerinnen und Rentner, abschaffen. Das ist einfacher und gerechter.
Ein erster Entwurf für diesen indirekten Gegenvorschlag wurde in der Vernehmlassung noch kritisch aufgenommen. Der Bundesrat beschloss daher kürzlich, diesen Gegenvorschlag zu modifizieren. Dieser angepasste indirekte Gegenvorschlag enthält nun einen fast reinen Systemwechsel. Für Ersterwerber gibt es jedoch während zehn Jahren einen degressiven Schuldzinsabzug, um weiterhin den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Für alle anderen privaten Schuldzinsen gibt es aber keine Abzugsmöglichkeit mehr. Dafür können Hauseigentümer trotz weggefallener Eigenmietwertsbesteuerung Abzüge für energetisch besonders hochwertige Massnahmen und - wie bisher - für denkmalpflegerische Arbeiten vornehmen.
Dieser Systemwechsel ist für den Bund haushaltsneutral. Und obschon einige Tourismuskantone wohl Mindereinnahmen beklagen werden, verzichten wir auf eine Zweitliegenschafts-Steuer. Die Kantone sind natürlich frei, diese Mindereinnahmen ganz oder teilweise mit einer Kostenanlastungssteuer oder anderen Massnahmen zu kompensieren.
Eines ist sicher: Der Systemwechsel bringt allen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer grosse Vereinfachungen, fördert den Ersterwerb von Wohneigentum sowie ökologische Sanierungen und entschärft das Problem, das auch Ihre Initiative lösen will. Nun hoffe ich natürlich, dass Sie mir zustimmen, dass dieser Gegenvorschlag der eingereichten Initiative haushoch überlegen ist.
Ich verlasse die Volksinitiativen, doch auch mein nächstes Thema betrifft eine Verfassungsänderung. Es ist die umfassende Reform der Mehrwertsteuer, eine eigentliche Totalsanierung, wie Sie sagen würden. Mit dem ersten Teil der Reform, in Kraft seit dem 1. Januar, hat die Mehrwertsteuer auf Gesetzesebene einen spürbaren Richtungswechsel erfahren. Die Reform entlastet Unternehmen steuerlich erheblich. Auch die administrative Handhabung der Steuer ist viel einfacher und klarer.
Einen grossen Schritt haben wir aber noch vor uns. Ich will die Mehrwertsteuer in einem zweiten Teil der Reform noch radikaler vereinfachen, so dass sie wachstumsfördernd, nicht wachstumshemmend wirkt. Dazu brauchen wir auf Verfassungsebene einen einheitlichen Steuersatz und möglichst wenig Ausnahmen. Noch vor dem Sommer unterbreite ich dem Parlament hierzu eine Zusatzbotschaft mit den aktuellsten Zahlen.
Als Hauseigentümer sind Sie von dieser Reform zwar nicht spezifisch betroffen. Da aber der angestrebte Einheitssatz mit 6,4 Prozent deutlich tiefer liegt als der ab dem 1. Januar 2011 geltende Normalsatz von 8 Prozent, würden nicht nur unzählige Dinge des täglichen Gebrauchs, sondern auch das Bauen und Renovieren künftig massiv günstiger. Bei einem Einfamilienhaus, das 850'000 Franken kostet, macht das immerhin 10'000 Franken aus. Das ist nur einer von vielen Vorteilen der angestrebten Reform.
Ich erwähne noch ein weiteres Instrument, mit dem der Bund Hauseigentümer unterstützt: Die Förderung energetischer Massnahmen im Gebäudebereich. Die Förderung der Energieeffizienz ist ein wichtiger Pfeiler der bundesrätlichen Energiepolitik. Der grundsätzliche Handlungsbedarf bei der energetischen Gebäudesanierung ist unbestritten, nicht nur in den Bauernhäuser am Säntis, in denen der Wind durch die Ritzen pfeift.
Seit Anfang dieses Jahres läuft denn auch das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Dieses auf zehn Jahre befristete Projekt alimentieren wir aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Damit haben wir pro Jahr 200 Millionen Franken zur Verfügung, um zu helfen, den Gebäudepark Schweiz energetisch zu sanieren. Mit diesen direkten Anreizen lässt sich eine optimale Wirkung erzielen.
Dazu kommen im heutigen Steuerrecht auch noch steuerliche Anreize. Diese Abzüge schneiden zwar gegenüber der direkten Förderung in Bezug auf Transparenz, Effizienz und Effektivität schlechter ab. Dennoch hat der Bundesrat wie erwähnt beschlossen, im indirekten Gegenvorschlag zu Ihrer Volksinitiative einen Abzug für energetisch besonders wirksame Massnahmen zu belassen. Solche Sanierungen werden somit direkt und indirekt gefördert. Ein Beweis dafür, dass es dem Bundesrat damit wirklich ernst ist!
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt weise ich auf eine Volksinitiative hin, die für einmal nicht in Ihren Kreisen ersonnen wurde, Sie aber stark betrifft. Ich spreche von der so genannten "Steuergerechtigkeits-Initiative". Diese verlangt, dass Einkommen und Vermögen ab einer gewissen Höhe neu landesweit einer hohen Mindestbesteuerung unterliegen.
Dies würde nicht nur höhere Steuern für diejenigen Bürgerinnen und Bürger bedeuten, die heute schon am meisten Steuern zahlen. Um sprunghafte Tarife zu vermeiden, wären zahlreiche Kantone und Gemeinden auch gezwungen, die Steuern für den Mittelstand entsprechend anzuheben. Zudem beeinträchtigt diese materielle Steuerharmonisierung den Föderalismus massiv. Sie beschränkt damit den gesunden Steuerwettbewerb, welcher den Steuerpflichtigen ein effizientes Staatswesen sichert.
An dieser steuerlichen Nivellierung nach oben können Sie, geschätzte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, kein Interesse haben. Auch Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ab, der Nationalrat wird demnächst darüber befinden.
Zum Schluss: Meine Damen und Herren, an all diesen Steuerdossiers sehen Sie: Der Bundesrat macht seine Haus-Aufgaben. Doch eine Aufgabe ist noch unerfüllt: Ihr Direktor, Ansgar Gmür, hat sich in einem offenen Brief an den Bundesrat gewünscht, dass der Bundesrat den fast 300'000 Mitgliedern des HEV zum 1. August einmal für ihr vielseitiges Engagement dankt. Herr Direktor, Sie erlauben, dass ich diese Haus-Aufgabe bereits vor der Zeit erfülle.
Liebe Mitglieder des HEV: Ich danke Ihnen sehr herzlich für all die Obdächer, die Sie diesem Land bieten; für all die Abgaben, die Sie bereitwillig leisten; für all die Investitionen, die Sie vornehmen; und für all die ehrenamtlichen Aufgaben, die Sie wahrnehmen, im Verband, in der Gesellschaft und in der Politik. Vor allem aber danke ich Ihnen für die stets wertvolle Zusammenarbeit.