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Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes: Vernehmlassung eröffnet

20. Okt 2004 - Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe über steuerliche Erleichterungen gefördert werden. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die Vernehmlassung zur notwendigen Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes durchzuführen.

Mit der angestrebten Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes will der Bundesrat umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize fördern und damit den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr senken.



Vorgesehen ist, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der Mineralölsteuer zu befreien. Gleichzeitig sinkt bei Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, die Besteuerung um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent. Die Mindereinnahmen sollen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig kompensiert werden. Die Steuerbelastung beim Benzin wird dadurch voraussichtlich um ein bis zwei Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen je Liter im Jahr 2010 zunehmen.



Die Steuerermässigung auf umweltschonenden Treibstoffen soll dazu beitragen, die im CO2-Gesetz festgeschriebene Reduktion beim CO2-Ausstoss zu erreichen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 21. Januar 2005.



Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.zoll.admin.ch (unter "Gesetze") abgerufen werden.



Auskunft für Medienschaffende:
Roland Clément, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 83

Marion Bracher, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 35 68



20. Okt 2004

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