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Neue Ansätze bei der LSVA

15. Sep 2004 - Der Bundesrat hat heute die Änderung der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV) verabschiedet. Sie tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft und beinhaltet die neuen Tarifansätze sowohl für Fahrzeuge für den Sachen- als auch für den Personentransport.

Die LSVA wurde in der Schweiz am 1. Januar 2001 parallel mit der Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 28 auf 34 Tonnen eingeführt. Sie ist auf Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht anwendbar und gilt für alle schweizerischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz.



Am 1. Januar 2005 beginnt mit der Erhöhung der Gewichtslimite von 34 auf 40 Tonnen die nächste Phase des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die LSVA wird parallel dazu erhöht. Die neuen Sätze treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft und sind bis zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels (aber längstens bis zum 31. Dezember 2007) gültig. Sie betragen pro gefahrenen Kilometer und Tonne massgebendes Gewicht:



- für Fahrzeuge mit EURO 0 und 1 (Abgabekategorie 1): 2.88 Rappen;
- für Fahrzeuge mit EURO 2 (Abgabekategorie 2): 2.52 Rappen; und
- für Fahrzeuge mit EURO 3, 4 und 5 (Abgabekategorie 3): 2.15 Rappen.



Die Erhöhung der Pauschalansätze (PSVA) erfolgt linear und beträgt 25 Prozent. Die Ansätze für schwere Wohnmotorwagen, Wohnanhänger, schwere Personenwagen und für Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes werden nicht erhöht.



Auskunft für Medienschaffende:
Christian Küng, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 55 68



Urs Lüchinger, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 59 88



Hans-Peter Wirth, Chef Sektion LSVA 2, Oberzolldirektion, Tel. 031 323 42 08



15. Sep 2004

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