Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

zur Druckversion Drucken | Teilen: Icon Facebook Icon Twitter Icon Google+ Icon LinkedIn 


Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren

07. Jun 2004 - Der Bundesrat hat heute die Änderung des internationalen Übereinkommens vom 18. Mai 1973 über die Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren ratifiziert. Das entsprechende Protokoll war von der Schweiz am 29. Juni 2000 unter dem Vorbehalt der Paraphierung unterzeichnet worden.

Das 1976 vom Parlament verabschiedete Übereinkommen von 1973 bezweckt die weltweite Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren sowie die Förderung des internationalen Handels. Dem Übereinkommen sind 62 Vertragsparteien angeschlossen. Die Zunahme der internationalen Transporte in den letzten 30 Jahren, der Quantensprung in der Informatik sowie die Verschärfung des Wettbewerbs im internationalen Handel haben eine Totalrevision des Übereinkommens nötig gemacht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Modernisierung bestehender Zollverfahren, die Förderung von Risikomanagementtechniken, den Informatikeinsatz sowie die Koordination zwischen den Zollverwaltungen.



Die Schweiz heisst die Revision des Übereinkommens als 33. Vertragspartei gut.



Auskunft für Medienschaffende:
Georges-Henri Bauer, Eidg. Zollverwaltung, 031 322 67 17

Jean-Jacques Amstutz, Eidg. Zollverwaltung, 031 322 65 32



07. Jun 2004

Zurück zur Übersicht Medienmitteilungen bis 2004

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche


Folgen Sie uns: Icon Facebook 

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
info@gs-efd.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/archiv/03429/index.html?lang=de