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Zoll-Zusammenarbeit an der Grenze zu Italien

31. Mär 2004 - Die Zollformalitäten im grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr zwischen der Schweiz und Italien sollen weiter vereinfacht werden. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Vereinbarung genehmigt. Ziel ist es, die Zollabfertigung und den Verkehr beim Grenzübergang Stabio-Gaggiolo zu beschleunigen.

Bei der vom Bundesrat genehmigten Vereinbarung handelt es sich um einen Standardvertrag der Schweiz mit ihren Nachbarstaaten. Ziel ist es, die Zusammenarbeit in Form von "nebeneinander liegenden Grenzabfertigungsstellen" zu fördern. Einerseits soll die Abfertigung an der Grenze erleichtert werden, indem die Fahrzeuge bei formellen Kontrollen nur noch einmal anhalten müssen. Anderseits haben die in- und ausländischen Zollorgane mehr Platz, da sie über eine gemeinsame Zone verfügen. Gleichzeitig soll der Verkehr beschleunigt werden.



Die Schweiz hat mit Italien bereits eine Reihe solcher Verträge für andere Grenzübergänge abgeschlossen. Die Vereinbarung entspricht dem 1990 mit der EU abgeschlossenen Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr.



Auskunft für Medienschaffende:
Daniel Etter, Rechtsdienst; Oberzolldirektion, Tel. 031 322 68 15



31. Mär 2004

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