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19. Dez 2003 - Ein erfolgreicher Umgang mit den anstehenden Entlastungsprogrammen erfordert eine gewisse Rezentralisierung in der Personalpolitik. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW). Nach wie vor liege die Verantwortung für die Umsetzung der Personalpolitik jedoch bei den Organisationseinheiten der Bundesverwaltung.
Mit einer Interpellation hatte Imfeld vom Bundesrat Auskunft verlangt über die Umsetzung der im Bundespersonalgesetz (BPG) bzw. in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen festgehaltenen Bestimmungen. Im Zentrum stand dabei die Bewirtschaftung der personellen Ressourcen.
Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass mit dem BPG und seinen Ausführungsbestimmungen viele operative Detailfragen nicht mehr zentral geregelt, sondern in der Gestaltungs- und Entscheidungskompetenz der Departemente, der Bundeskanzlei und der Bundesämter liegen. Dieser Grundsatz ermögliche den Organisationseinheiten und den Linienverantwortlichen, im Rahmen des geltenden Personalrechts situationsgerechtte und individuelle Lösungen zu treffen. Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung übernähmen demzufolge Verantwortung für die Umsetzung der Personalpolitik, nicht aber für die inhaltliche Ausgestaltung derselben. Das Eidg. Personalamt EPA als zentrale Fachstelle für Personalpolitik in der Bundesverwaltung könne sich durch diese Aufgaben- und Kompetenzteilung vermehrt strategischen Aufgaben zuwenden. Somit obliege die Einstellung von Personal den einzelnen Organisationseinheiten. Dabei habe die Schaffung neuer Stellen und die Einstellung von Personal innerhalb der vom Parlament bewilligten Kredite zu erfolgen. Das EPA stelle mit einem Personalcontrolling jährlich sicher, dass z.B. die Umsetzung des Lohnsystems bzw. dessen Richtwerte eingehalten würden.
Abschliessend stellt der Bundesrat fest, dass der erfolgreiche Umgang mit den anstehenden Entlastungsprogrammen eine gewisse Rezentralisierung der Personalpolitik erfordere (z.B. Förderung des überdepartementalen Personalaustauschs, Koordination von Personalentwicklungsmassnahmen) und dass ein aussagekräftiges Monitoring und Controlling als zentrales Steuerungsinstrument einzurichten sei.
Auskunft:
Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt EPA, Tel. 031 324 95 42
19. Dez 2003
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