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Kulturgüter: Bund geht gegen Missbräuche in Zollfreilagern vor

12. Nov 2003 - Auf Grund eines Rechtshilfegesuches sind im Zollfreilager Genf diesen Herbst illegal aus Ägypten ausgeführte Kulturgüter entdeckt worden. Deren Einlagerung ist im Sinne der schweizerischen Vorschriften korrekt erfolgt. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU). Mit dem neuen Kulturgütertransfergesetz und dem revidierten Zollgesetz sollen die Behörden künftig wirksamer gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorgehen können.

Die im Herbst beschlagnahmten Kulturgüter waren dem Zoll im Frühjahr 2003 korrekt gemeldet worden. Gemäss geltendem Recht bestand keine Verpflichtung abzuklären, ob die Ausfuhr rechtens erfolgt war. Erst auf Grund eines ägyptischen Rechtshilfegesuches stellte sich heraus, dass es sich um widerrechtlich ausgeführte Gegenstände handelte.



Das vom Parlament im vergangenen Sommer verabschiedete Kulturgütertransfergesetz soll es ermöglichen, den illiegalen Handel mit Kulturgütern noch wirksamer bekämpfen zu können. Es tritt voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft und räumt den Zollbehörden deutlich mehr Kompetenzen ein. Mit dem revidierten Zollgesetz sollen die Betreiber von Zollfreilagern ausserdem verpflichtet werden, Bestandeslisten zu führen und Auskunft darüber zu erteilen, was sich in ihren Lagern befindet.



Auskunft:
Roland Hirt, Oberzolldirektion, Tel 031 322 65 64



12. Nov 2003

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