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LSVA: Entschädigung den Kosten angepasst

27. Aug 2003 - Für die Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhält die Eidg. Zollverwaltung (EZV) seit 1. Januar 2003 sieben statt wie zuvor vier Prozent der Einnahmen als Aufwandentschädigung. Dies vor allem, um die effektiven Kosten zu decken, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Ulrich Fischer (FDP/AG) festhält.

Mit seiner Interpellation vom 5. Mai 2003 hatte Fischer vom Bundesrat wissen wollen, weshalb die Aufwandentschädigung für die Zollverwaltung bereits zwei Jahre nach der Einführung der LSVA von vier auf sieben Prozent erhöht worden sei.



In den Jahren 2001 und 2002 beliefen sich die Kosten für die Erhebung der LSVA laut bundesrätlicher Antwort auf rund 60 bzw. 50 Millionen Franken. Dies entspricht einem Anteil von etwa 8 (2001) respektive 5,5Prozent (2002) der Einnahmen. Demgegenüber standen Aufwand-entschädigungen für die EZV in der Höhe von 31 bzw. 35 Millionen Franken. Die Mittel aus der seit Anfang 2003 geltenden Entschädigung von 7 Prozent sollen dazu dienen, die Kosten in den Jahren 2003 und 2004 zu decken sowie den Mehraufwand und die Vorinvestitionen der EZV früherer Jahre abzutragen.



Bei der Erhebung der LSVA, so der Bundesrat weiter, schlagen vor allem die Infrastrukturkosten zu Buche. Um die LSVA weiterhin einwandfrei erheben zu können, bedürfe es entsprechender Unterhaltsarbeiten. Ausserdem gelte es, regelmässig technische Neuerungen vorzunehmen



Am 1. Januar 2005 entfallen die 40-Tonnen-Kontingente. Gleichzeitig werden die LSVA-Tarife erhöht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Aufwand-entschädigung für die EZV dadurch nochmals erhöhen wird. Er wird deshalb den Prozentsatz im Jahr 2006 überprüfen und gegebenenfalls anpassen.



Auskunft: Dominique Fettrelet, Eidg. Zollverwaltung,
Tel. 031 323 12 55



27. Aug 2003

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