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04. Jul 2003 - Die Phase 1 der NFA (Verfassungsbestimmungen und "Bundesge-setz über den Finanzausgleich") ist von beiden Räten behandelt worden. Die Differenzbereinigung wird in der Herbstsession in Angriff genommen. Die Volksabstimmung darüber könnte demnach 2004 stattfinden. Voraussetzung für die Umsetzung der NFA ist die Anpassung zahlreicher Einzelgesetze (Phase II). Die projekt-interne Beratung der 12 Teilbereiche wurde aufgenommen. Das Parlament wird im Verlaufe von 2005 über die Phase II beraten.
Ganze Medienmitteilung siehe PDF-Datei:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/
medienmitteilungen/2003/07/nfa.pdf
04. Jul 2003
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