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Bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU zur Betrugsbekämpfung - Weitere Arbeitssitzung zur Bereinigung des Vertragsentwurfs

15. Apr 2003 - An einer weiteren Arbeitssitzung in Bern haben die Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz die Verhandlungen zur Betrugsbekämpfung fortgeführt. Dabei konnten weitere Klärungen in Nebenpunkten erzielt werden. Das weitere Vorgehen wurde noch nicht festgelegt.

Bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU zur Betrugsbekämpfung



An einer weiteren Arbeitssitzung in Bern haben die Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz die Verhandlungen zur Betrugsbekämpfung fortgeführt. Dabei konnten weitere Klärungen in Nebenpunkten erzielt werden. Das weitere Vorgehen wurde noch nicht festgelegt.



Insgesamt ist der Abkommensentwurf weit fortgeschritten. Die Schweiz offeriert der EU eine deutliche Verbesserung der Amts- und Rechtshilfe im Bereich der indirekten Steuern und bei Subventionsdelikten. Anstatt wie heute nur bei Abgabebetrug sollen auch bei qualifizierter Hinterziehung Zwangsmassnahmen angewendet werden, und zwar neu auch in der Amtshilfe. Entsprechende qualifizierte Tatbestände in den internen Steuergesetzen würden neu geschaffen. Zudem sollen zum Beispiel neu die Auslieferung sowie der Vollzug ausländischer Abgabenentscheide ermöglicht werden.



Offen gelassen wurde nach wie vor die Frage der sogenannten doppelten Strafbarkeit, also das Erfordernis, dass Amts- und Rechtshilfe nur in Fällen gewährt wird, die in beiden Rechtsordnungen gleichermassen strafbar sind. Im Bereich der indirekten Steuern ist die Schweiz bereit, solche Hilfe unter Anwendung von Zwangsmassnahmen zu gewähren, wenn ein Delikt mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bedroht ist. Die EU hingegen verlangt diese Zusammenarbeit schon bei Delikten, die nur mit Busse bedroht sind (= einfache Hinterziehung).



Auskunft: Hermann Kästli, Eidg. Zollverwaltung, Tel.: 031322 65 03



15. Apr 2003

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