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Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren

26. Mär 2003 - Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren mittels eines Carnet ATA (internationales Zolldokument) zugestimmt. Dieses Übereinkommen regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments die vorübergehende Warenabfertigung beim Grenzübertritt.

Das durch das Parlament im Jahre 1994 verabschiedete Zollübereinkommen über die vorübergehende Verwendung von Waren muss an die neuesten internationalen Zollvorschriften angepasst werden. Die heute angenommene Änderung ist rein technischer und formeller Natur. Um das Handling mit diesem Zolldokument zu erleichtern und die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen, wurde das Dokument der Grösse DIN A4 angepasst.



Das Carnet ATA (Admission Temporaire –- Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, welches die vorübergehende Warenein-/ausfuhr, sowie den Warentransit durch einen Vertragsstaat erleichtert. Es erspart seinem Inhaber beim jeweiligen Grenzübertritt die Sicherstellung der nationalen Einfuhrabgaben und ersetzt die jeweiligen nationalen Zollpapiere. Das Carnet ATA wird vor allem für Messegüter angewendet.



Auskunft:
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17

Beat Schladitz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 04



26. Mär 2003

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